bredator - 40
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 14:52 Uhr
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Zitat von XorteDersimi:
und glaub mir !
Kemal Pir war sicherlich auch gegen die todesstrafe
aber für einen kinderschänder nicht !!!!
Also was denn nun? Gegen die Todesstrafe oder doch dafür? Immer dieses "Ich-weiss-nicht-was-ich-sagen-will"...
Zudem spreche ich dir die Kompetenz ab, zu sagen, was jemand möglicherweise für gut befunden würde, wenn er noch lebte.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 18:10 Uhr
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Zitat von XorteDersimi: Kemal Pir war sicherlich auch gegen die todesstrafe
aber für einen kinderschänder nicht !!!!
Wenn, ist man aber generell gegen die Todesstrafe. In einem momenten hochgelobten Volksentscheid hätte man schließlich auch nur die Möglichkeit für "Ja" oder "Nein" zu stimmen...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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-ADIOS- - 32
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 18:39 Uhr
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es ist einfach sinnlos ein kind zu vergewaltigen man bekomt nix dafür außer nen orgas.............. aber weiter nix ich finde das ungerecht man sollte einfach jeden der ein kind missbraucht gleich erschissen oder aufhängen vor vielen leuten das finde ich dafür gerecht aber in deutschland gibt es jsa gesetze die das verbieten leider
alles ist schlimm und wenn man so etwas macht ist es noch schlimmer
das kotzt mich an das sie nur mit einer geringenstrafe davon kommen das ist am allerschlimmsten sie können das dann auch bei anderen machen und das finde ich ungerecht vom deutschen staat
+++AMIGO+++
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 21:50 Uhr
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Jetzt werf ich mal was unkonventionelles in die Runde:
Eine Vergewaltigung an einem Kind wird deswegen als so verwerflich angesehen, weil das Kind einen lebenslangen Schaden psychischer Art davonträgt. Soweit sind sich alle noch einig.
Dann lassen die Befürworter der Todesstrafe aber eine psychische Störung beim Täter nicht gelten, weil das "Gewäsch" wäre und nicht ernstzunehmen.
Stellt sich mir dann doch die Frage: Ist es Willkür oder haben nur Kinder/Opfer eine Psyche?
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Iluron - 37
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 21:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2010 um 21:51 Uhr
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Zitat von -ADIOS-: es ist einfach sinnlos ein kind zu vergewaltigen man bekomt nix dafür außer nen orgas.............. aber weiter nix ich finde das ungerecht man sollte einfach jeden der ein kind missbraucht gleich erschissen oder aufhängen vor vielen leuten das finde ich dafür gerecht aber in deutschland gibt es jsa gesetze die das verbieten leider
alles ist schlimm und wenn man so etwas macht ist es noch schlimmer
das kotzt mich an das sie nur mit einer geringenstrafe davon kommen das ist am allerschlimmsten sie können das dann auch bei anderen machen und das finde ich ungerecht vom deutschen staat
Darf ich dich erschießen? Du könntest ein Kind vergewaltigt haben.
Es sollte klingeln bei dir. Und nein du brauchst jetzt nicht zur Tür zu rennen.
PS: Orgasmus ist kein schlimmes Wort.
Alle Programmierern eingesperrt, jede Software pantentiert. Jetzt merkt ihr: Anwälte proggen nicht.
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 21:54 Uhr
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Zitat von Cymru: Jetzt werf ich mal was unkonventionelles in die Runde:
Eine Vergewaltigung an einem Kind wird deswegen als so verwerflich angesehen, weil das Kind einen lebenslangen Schaden psychischer Art davonträgt. Soweit sind sich alle noch einig.
Dann lassen die Befürworter der Todesstrafe aber eine psychische Störung beim Täter nicht gelten, weil das "Gewäsch" wäre und nicht ernstzunehmen.
Stellt sich mir dann doch die Frage: Ist es Willkür oder haben nur Kinder/Opfer eine Psyche?
Vorallem: Sobald eine Person die als Kind derartige Verbrechen über sich ergehen lassen musste, selbst zum Täter wird...rate mal, welche Herren auf einmal auf das ehemalige Opfer scheißen.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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DerGeneral - 37
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 21:56 Uhr
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Zitat von Cymru: Jetzt werf ich mal was unkonventionelles in die Runde:
Eine Vergewaltigung an einem Kind wird deswegen als so verwerflich angesehen, weil das Kind einen lebenslangen Schaden psychischer Art davonträgt. Soweit sind sich alle noch einig.
Dann lassen die Befürworter der Todesstrafe aber eine psychische Störung beim Täter nicht gelten, weil das "Gewäsch" wäre und nicht ernstzunehmen.
Stellt sich mir dann doch die Frage: Ist es Willkür oder haben nur Kinder/Opfer eine Psyche?
Es ist vor allem deshalb als verwerflich anzusehen, weil Kinder die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Sie können sich gegenüber einem Erwachsenen kaum wehren. Selbstverständlich ist es heute wissenschaftlicher Konsens, das psychische Ursachen bei Gewaltstraftätern vorliegen. Das darf aber den Rechtstaat auch nicht daran hindern, diese Menschen notfalls lebenslang in Verwahrung zu nehmen.
GSG 9 - Helden und Verteidiger unserer Freiheit!
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Iluron - 37
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 21:58 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Es ist vor allem deshalb als verwerflich anzusehen, weil Kinder die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Sie können sich gegenüber einem Erwachsenen kaum wehren. Selbstverständlich ist es heute wissenschaftlicher Konsens, das psychische Ursachen bei Gewaltstraftätern vorliegen. Das darf aber den Rechtstaat auch nicht daran hindern, diese Menschen notfalls lebenslang in Verwahrung zu nehmen.
Es ging hier alle um so Aussagen wie "Kinderschänder haben nur den Tod verdient."
Jemand der einem Triebtäter einen psychischen Schaden zugesteht, will trotzdem dass die Tat nicht unvergolten bleibt, aber eben so dass beiden Seiten geholfen wird.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 22:02 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Das darf aber den Rechtstaat auch nicht daran hindern, diese Menschen notfalls lebenslang in Verwahrung zu nehmen.
Dagegen spricht auch generell nichts. Es muss nur die Chance bestehen, wieder auf freien Fuß zu kommen. Sprich: Eine Freiheitstrafe von 50 Jahren oder auch eine Sicherungsverwahrung in der Größe geht nicht einfach so. Es muss von Zeit zu Zeit aber überprüft werden, wie es mit der Gefährlichkeit steht. Ist sie vorhanden, kann die Verwahrung wieder um einen bestimmten Zeitraum verlängert werden, was faktisch letztendlch auch zu einer lebenslangen (also bis zum Tode) Verwahrung führen kann. Rechtsstaatlich muss aber eben eine Kontrolle stattfinden, ansonsten sind auch unschuldig Inhaftierte nicht ausreichend geschützt und es grenzt für Straftäter an Rache.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 22:02 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Zitat von Cymru: Jetzt werf ich mal was unkonventionelles in die Runde:
Eine Vergewaltigung an einem Kind wird deswegen als so verwerflich angesehen, weil das Kind einen lebenslangen Schaden psychischer Art davonträgt. Soweit sind sich alle noch einig.
Dann lassen die Befürworter der Todesstrafe aber eine psychische Störung beim Täter nicht gelten, weil das "Gewäsch" wäre und nicht ernstzunehmen.
Stellt sich mir dann doch die Frage: Ist es Willkür oder haben nur Kinder/Opfer eine Psyche?
Vorallem: Sobald eine Person die als Kind derartige Verbrechen über sich ergehen lassen musste, selbst zum Täter wird...rate mal, welche Herren auf einmal auf das ehemalige Opfer scheißen.
Auf den Punkt wollte ich (auch) hinaus...
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DerGeneral - 37
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 22:03 Uhr
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Zitat von Iluron: Zitat von DerGeneral: Es ist vor allem deshalb als verwerflich anzusehen, weil Kinder die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Sie können sich gegenüber einem Erwachsenen kaum wehren. Selbstverständlich ist es heute wissenschaftlicher Konsens, das psychische Ursachen bei Gewaltstraftätern vorliegen. Das darf aber den Rechtstaat auch nicht daran hindern, diese Menschen notfalls lebenslang in Verwahrung zu nehmen.
Es ging hier alle um so Aussagen wie "Kinderschänder haben nur den Tod verdient."
Jemand der einem Triebtäter einen psychischen Schaden zugesteht, will trotzdem dass die Tat nicht unvergolten bleibt, aber eben so dass beiden Seiten geholfen wird.
Ich denke, ich habe mich mit meinem Beitrag klar und deutlich gegenüber dieser Forderung ausgedrückt.
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DerGeneral - 37
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 22:04 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von DerGeneral: Das darf aber den Rechtstaat auch nicht daran hindern, diese Menschen notfalls lebenslang in Verwahrung zu nehmen.
Dagegen spricht auch generell nichts. Es muss nur die Chance bestehen, wieder auf freien Fuß zu kommen. Sprich: Eine Freiheitstrafe von 50 Jahren oder auch eine Sicherungsverwahrung in der Größe geht nicht einfach so. Es muss von Zeit zu Zeit aber überprüft werden, wie es mit der Gefährlichkeit steht. Ist sie vorhanden, kann die Verwahrung wieder um einen bestimmten Zeitraum verlängert werden, was faktisch letztendlch auch zu einer lebenslangen (also bis zum Tode) Verwahrung führen kann. Rechtsstaatlich muss aber eben eine Kontrolle stattfinden, ansonsten sind auch unschuldig Inhaftierte nicht ausreichend geschützt und es grenzt für Straftäter an Rache.
Die Chance MUSS nicht bestehen, sie KANN bestehen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
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Iluron - 37
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 22:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2010 um 22:18 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Zitat von Cymru: Zitat von DerGeneral: Das darf aber den Rechtstaat auch nicht daran hindern, diese Menschen notfalls lebenslang in Verwahrung zu nehmen.
Dagegen spricht auch generell nichts. Es muss nur die Chance bestehen, wieder auf freien Fuß zu kommen. Sprich: Eine Freiheitstrafe von 50 Jahren oder auch eine Sicherungsverwahrung in der Größe geht nicht einfach so. Es muss von Zeit zu Zeit aber überprüft werden, wie es mit der Gefährlichkeit steht. Ist sie vorhanden, kann die Verwahrung wieder um einen bestimmten Zeitraum verlängert werden, was faktisch letztendlch auch zu einer lebenslangen (also bis zum Tode) Verwahrung führen kann. Rechtsstaatlich muss aber eben eine Kontrolle stattfinden, ansonsten sind auch unschuldig Inhaftierte nicht ausreichend geschützt und es grenzt für Straftäter an Rache.
Die Chance MUSS nicht bestehen, sie KANN bestehen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Wenn eine Chance nur bestehen kann, wäre dort eine Möglichkeit, dass sie von vornherein ausgeschlossen wird.
Wenn die Chance bestehen muss, gibt es noch die Möglichkeit, dass sie ungenutzt bleibt.
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 22:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2010 um 22:20 Uhr
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Zitat von Cymru: Dagegen spricht auch generell nichts. Es muss nur die Chance bestehen, wieder auf freien Fuß zu kommen. Sprich: Eine Freiheitstrafe von 50 Jahren oder auch eine Sicherungsverwahrung in der Größe geht nicht einfach so. Es muss von Zeit zu Zeit aber überprüft werden, wie es mit der Gefährlichkeit steht. Ist sie vorhanden, kann die Verwahrung wieder um einen bestimmten Zeitraum verlängert werden, was faktisch letztendlch auch zu einer lebenslangen (also bis zum Tode) Verwahrung führen kann. Rechtsstaatlich muss aber eben eine Kontrolle stattfinden, ansonsten sind auch unschuldig Inhaftierte nicht ausreichend geschützt und es grenzt für Straftäter an Rache.
Hier sollte man auch ganz klar erklären, dass die Sicherungsverwarhung nicht mehr den "Buße"-Charakter trägt, wie die normale Strafhaft. Hier wird einem Menschen die Freiheit entzogen, für etwas das er noch nicht getan hat (und zu einer recht hohen Wahrscheinlichkeit auch nicht tun wird, jedem psychatrischen Gutachten zum Trotz). Insofern müssen dessen Haftbedingungen deutlich besser sein, als die der normalen Strafhaft.
Womit natürlich wieder das Gefluche fims und Co von neuem beginnen dürfte.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.12.2010 um 23:59 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Die Chance MUSS nicht bestehen, sie KANN bestehen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Nach unserer Verfassung MUSS diese Chance bestehen. Und das halte ich für richtig.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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