Geschrieben am: 05.09.2010 um 14:41 Uhr
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Zitat von Torture: Zitat: Wieso nicht?
Den Führerschein zu entziehen braucht zuerstmal eine rechtiche Grundlage. Also eine Prüfung oder ähnliches, allein aufgrund des Aussehens den Führerschein zu entziehen böte doch zu viel Willkür auf.
Naja, ob man ihn sofort entzieht, das sei mal dahin gestellt .....jedoch Fakt ist, dass diese alte Person Seh, Hör, Reaktionsprüfungen vorweisen müssen oder ähnliches ! ^^
Bisher kann aber ein Führerschein nur bei groben Verstößen entzogen werden. In selteneren Fällen gibt eine Person das Fahren freiwillig auf, weil sie sich nicht mehr sicher genug fühlt.
Bei der nun eingeführten Maßnahme handelt es sich aber nur um eine Verwaltungsangelegenheit. Du beantragst einen neuen Führerschein und füllst einige Formulare aus. Auch wenn der Sachbearbeiter oder Beamte dich für nicht tauglich hält, so ist es nicht seine Aufgabe, dir den Führerschein zu entziehen. Seine Pflicht besteht einzig darin, nachzuschauen, dass du alle Formulare richtig ausfüllst.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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