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Gerichtliches Mahnung

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bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 01.05.2010 um 10:42 Uhr

Zitat von MissRussia92:

gegen einen gerichtlichen mahnbescheid kannst du 2 wochen nachdem du ihn erhalten hast widerspruch einlegen (Blauer beigelegter zettel) dann geht das ganze verfahren zum gericht und wird weiter verhandelt (rechtsanwalt einschalten wäre hilfreich).


Ein Rechtsanwalt bei 130 Euro Streitwert ist nicht sonderlich klug. Da er keine Beweise für seine Kündigung hat, werden aus den 130 Euro dann ganz schnell ein Vielfaches davon, denn auch der Anwalt arbeitet nicht umsonst.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

MissRussia92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
76 Beiträge

Geschrieben am: 08.05.2010 um 09:23 Uhr

viel spaß ohne rechtsanwalt wenn nach deinem wiederspruch die ganze geschichte ins streitige verfahren geht dann sitzt du da musst ne gegenklage entwerfen und hast kein plan davon. Entweder man zahlt die mahnung oder man lässt sich vertreten wenn man ins streitige verfahren übergeht.

$>| Umei zenitj tawo,kto bez tebja ne moshet - i ne ganisja sa tem kto shastliv bez tebja ...|

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