Geschrieben am: 01.05.2010 um 10:42 Uhr
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Zitat von MissRussia92: gegen einen gerichtlichen mahnbescheid kannst du 2 wochen nachdem du ihn erhalten hast widerspruch einlegen (Blauer beigelegter zettel) dann geht das ganze verfahren zum gericht und wird weiter verhandelt (rechtsanwalt einschalten wäre hilfreich).
Ein Rechtsanwalt bei 130 Euro Streitwert ist nicht sonderlich klug. Da er keine Beweise für seine Kündigung hat, werden aus den 130 Euro dann ganz schnell ein Vielfaches davon, denn auch der Anwalt arbeitet nicht umsonst.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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