ex-area
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:00 Uhr
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Hi,
ich habe vor über einem Jahr Webspace gemietet.
Irgendwann habe ich diesen gekündigt. Die haben trotzdem abgebuch und ich hab mein Geld zurückgebucht.
Ein halbes Jahr später erhalte ich eine Mahnung, daraufhin habe ich langen Briefverkehr gehalten mit dem Antwalt.
Inhalt war.
Ich habe gekündigt, die haben die kündigung nicht erhalten. Die schicken mir eine Mahnung, ich hab nie eine Mahnung erhalten, weil sie per email war und wohl im Junk Ordner war.
Jetzt habe ich eine gerichtliche Mahnung erhalten.
Was haltet Ihr davon und wie steht es rechtlich?
Ich persönlich fühle mich betrogen und will nicht zahlen, weil ich nach über einem halben Jahr erst schriftlich was erhalten habe.
MfG
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Owned_xD
Experte
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:02 Uhr
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1. Gerichtliche Mahnung heißt es, aber egal 
2. Ich bin ganz deiner Meinung, sowas ist Betrug.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:03 Uhr
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Zitat von ex-area: Hi,
ich habe vor über einem Jahr Webspace gemietet.
Irgendwann habe ich diesen gekündigt. Die haben trotzdem abgebuch und ich hab mein Geld zurückgebucht.
Ein halbes Jahr später erhalte ich eine Mahnung, daraufhin habe ich langen Briefverkehr gehalten mit dem Antwalt.
Inhalt war.
Ich habe gekündigt, die haben die kündigung nicht erhalten. Die schicken mir eine Mahnung, ich hab nie eine Mahnung erhalten, weil sie per email war und wohl im Junk Ordner war.
Jetzt habe ich eine gerichtliche Mahnung erhalten.
Was haltet Ihr davon und wie steht es rechtlich?
Ich persönlich fühle mich betrogen und will nicht zahlen, weil ich nach über einem halben Jahr erst schriftlich was erhalten habe.
MfG
kündigungsfristen eingehalten?
ist die kpndigung über das webformular übertragen wprden?
wenn nein, wie dann? kopie der mail vorhanden - wenn ja, wo lag das problem beim versand? wenn per brief - per einschreiben - ist unterschrieben worden?
im grunde sehr heikel - und ein anwalt machts auch nicht gerade billiger wenn man keine reschutz hat
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Boygaga - 29
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:09 Uhr
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haste nen brief bekommen mit zahlung 138 euro und von olaf tank? dann ist es betrug
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mathy1122
Profi
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:11 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von ex-area: Hi,
ich habe vor über einem Jahr Webspace gemietet.
Irgendwann habe ich diesen gekündigt. Die haben trotzdem abgebuch und ich hab mein Geld zurückgebucht.
Ein halbes Jahr später erhalte ich eine Mahnung, daraufhin habe ich langen Briefverkehr gehalten mit dem Antwalt.
Inhalt war.
Ich habe gekündigt, die haben die kündigung nicht erhalten. Die schicken mir eine Mahnung, ich hab nie eine Mahnung erhalten, weil sie per email war und wohl im Junk Ordner war.
Jetzt habe ich eine gerichtliche Mahnung erhalten.
Was haltet Ihr davon und wie steht es rechtlich?
Ich persönlich fühle mich betrogen und will nicht zahlen, weil ich nach über einem halben Jahr erst schriftlich was erhalten habe.
MfG
kündigungsfristen eingehalten?
ist die kpndigung über das webformular übertragen wprden?
wenn nein, wie dann? kopie der mail vorhanden - wenn ja, wo lag das problem beim versand? wenn per brief - per einschreiben - ist unterschrieben worden?
im grunde sehr heikel - und ein anwalt machts auch nicht gerade billiger wenn man keine reschutz hat
Dem ist grundsätzlich nichts mehr hinzuzufügen.
Solltest du keine klaren Beweise haben, dass du den webspace gekündigt hast, ziehst du den kürzeren. >> DESHALB: Kündigungen IMMER auf dem Postweg als Einwurfeinschreiben versenden. Zudem immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung anfordern (für die zukunft)
Abneigung gegen: LMGTFY-Links, Google-Beiträge, SuFu- & Close-Beiträge :-P
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mathy1122
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:12 Uhr
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Zitat von Boygaga: haste nen brief bekommen mit zahlung 138 euro und von olaf tank? dann ist es betrug
Es handelt sich hier um einen Gerichtlichen Mahnbescheid - eine Abzockerfirma würde in den seltesten Fällen den gerichtlichen Weg einschlagen.
Abneigung gegen: LMGTFY-Links, Google-Beiträge, SuFu- & Close-Beiträge :-P
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Erpele - 32
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:14 Uhr
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Zitat von mathy1122: Zitat von Boygaga: haste nen brief bekommen mit zahlung 138 euro und von olaf tank? dann ist es betrug
Es handelt sich hier um einen Gerichtlichen Mahnbescheid - eine Abzockerfirma würde in den seltesten Fällen den gerichtlichen Weg einschlagen.
... wohl aber mit diesem drohen! ;)
If You Were The, Beware
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mathy1122
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:30 Uhr
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Zitat von Erpele: Zitat von mathy1122: Zitat von Boygaga: haste nen brief bekommen mit zahlung 138 euro und von olaf tank? dann ist es betrug
Es handelt sich hier um einen Gerichtlichen Mahnbescheid - eine Abzockerfirma würde in den seltesten Fällen den gerichtlichen Weg einschlagen.
... wohl aber mit diesem drohen! ;)
In jeder 0815 Mahnung steht, dass bei Nicht-Zahlung rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wirk eine Firma also unseriös, igorieren und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten.
Abneigung gegen: LMGTFY-Links, Google-Beiträge, SuFu- & Close-Beiträge :-P
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Erpele - 32
Profi
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:35 Uhr
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Zitat: In jeder 0815 Mahnung steht, dass bei Nicht-Zahlung rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wirk eine Firma also unseriös, igorieren und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten.
Exakt!
If You Were The, Beware
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bredator - 41
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.04.2010 um 23:45 Uhr
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Also zum weiteren Ablauf für dich zunächst mal:
Kannst du beweisen, dass du die Kündigung eingereicht hast (Mail noch vorhanden ggf. Webformular oder sogar schriftlich, was übrigens immer zu empfehlen ist bei so etwas), dann solltest du zunächst dem gerichtlichen Mahnbescheid wiedersprechen. Da müsste ein entsprechendes Formular beiliegen, mit dem du den Widerspruch einlegen kannst mit einer Begründung.
Dieser Schritt ist extrem wichtig! Hast du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, darfst du nicht einfach nur alles ignorieren, sondern du musst hier reagieren. Tust du das nicht, bekommt der Klagende automatisch Recht gesprochen und dann wird es teuer.
Daher: Beweise prüfen und dann widersprechen. Solltest du allerdings keinerlei Belege oder dergleichen vorweisen können, dann sieht es leider nicht so rosig aus.
Droht man dir nur mit einem gerichtlichen Verfahren oder schreibt eigene Mahnungen (obwohl du gekündigt hast und das auch belegen kannst), dann kannst du das getrost ignorieren, sofern du auch deine Kündigungsfristen eingehalten hast. Erst bei einem tatsächlichen gerichtlichen Mahnbescheid ist es wichtig auch zu reagieren.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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ex-area
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:50 Uhr
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Leider habe ich keine Beweise :/
Heißt das einfach, zurück stecken und zahlen, oder vll doch hart bleiben?
Gerichtliche Mahnung hab ich ja erhalten -.-
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bredator - 41
Champion
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:53 Uhr
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Zitat von ex-area: Leider habe ich keine Beweise :/
Heißt das einfach, zurück stecken und zahlen, oder vll doch hart bleiben?
Gerichtliche Mahnung hab ich ja erhalten -.-
Wie hast du denn gekündigt?
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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ex-area
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 30.04.2010 um 23:56 Uhr
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Zitat von ex-area: Per email oder per post... weiß es leider nicht mehr genau, ist schon über ein halbes Jahr her
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mathy1122
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Geschrieben am: 01.05.2010 um 00:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.05.2010 um 00:02 Uhr
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Zitat von ex-area: Zitat von ex-area: Per email oder per post... weiß es leider nicht mehr genau, ist schon über ein halbes Jahr her
Dann geh ich davon aus, dass du die E-Mail /die Bestätigung des einschreibens nicht mehr hast.
Um ehrlich zu sein, hast du keine Chance da rauszukommen. Außer du hast zum Zeitpunkt der Vertragsabschließung dein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Folgende Schritte einleiten:
Den Webhoster kontaktieren und die sofortige Aufhebung des Vertrages beantragen (diesmal bitte schriftlich via einwurfeinschreiben und die quittung aufbewaren)
Evtl. eine Ratenzahlung o.ä. vereinbaren um weitere (Mahn-)kosten zu unterdrücken.
Abneigung gegen: LMGTFY-Links, Google-Beiträge, SuFu- & Close-Beiträge :-P
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bredator - 41
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Geschrieben am: 01.05.2010 um 00:01 Uhr
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Zitat von ex-area: Zitat von ex-area: Per email oder per post... weiß es leider nicht mehr genau, ist schon über ein halbes Jahr her
Hm... wenn absolut keine Beweise dafür vorliegen, hast du vermutlich schlechte Karten. Für solche Angelegenheiten nutze ich seit Jahren ausschließlich Einschreiben mit Rückschein und bewahre diese gut auf. E-Mail geht im Normalfall auch, allerdings sollte man auch hier die Mail gut aufbewahren, die man verschickt hat.
Hm, ich möchte dir in dem Fall nicht zu irgendwas raten, da ich mich hier dann doch etwas zu wenig auskenne, wenn ich deinen Fall direkt betrachte. Evtl. gibt es hier ein paar Jura-Studenten oder andere Experten, die da mehr dazu wissen.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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ex-area
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.05.2010 um 00:02 Uhr
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ok danke für den tip...
naja unwissendheit schützt vor strafe nicht xD
nächstes mal mach ich es gleich richtig :(
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