Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.05.2010 um 14:46 Uhr
|
|
Zitat von Cymru:
Für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten da besondere Regelungen, wobei hier vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu nennen ist, nicht das Grundgesetz.
GG beats God!
Gruß
|
|
Keks-Scherz - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2007
192
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.05.2010 um 14:58 Uhr
|
|
ich hab jetzt mit einigen lehrern unserer schule gesprochen
und die sagten mir dass es eher in die richtung ging dass bei einem austritt man in der regel noch auf der schule bleiben kann.
aber man kann auch nicht sagen dass der schulleiter nicht mit der mutter gesprochen hätte.
er hat sie auf die konsequenzen aufmerksam gemacht und die mutter hat anstatt sich vll an die diözese zu wenden sofort die presse informiert.
da würde ich mir ehrlich gesagt auch gedanke machen.
(ich weiß ich soll nicht gewissen von anderen spielen danke sehr)
ich war atheist bis ich erkannte dass ich gott bin :D
|
|
Hoot - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2005
1532
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.05.2010 um 15:04 Uhr
|
|
Zitat von Keks-Scherz: ich hab jetzt mit einigen lehrern unserer schule gesprochen
und die sagten mir dass es eher in die richtung ging dass bei einem austritt man in der regel noch auf der schule bleiben kann.
aber man kann auch nicht sagen dass der schulleiter nicht mit der mutter gesprochen hätte.
er hat sie auf die konsequenzen aufmerksam gemacht und die mutter hat anstatt sich vll an die diözese zu wenden sofort die presse informiert.
da würde ich mir ehrlich gesagt auch gedanke machen.
(ich weiß ich soll nicht gewissen von anderen spielen danke sehr)
um das mal klar zustellen...die mutter ist nicht an die presse gegangen, das waren mitschüler.
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.05.2010 um 15:18 Uhr
|
|
Zitat von Keks-Scherz: ich hab jetzt mit einigen lehrern unserer schule gesprochen
und die sagten mir dass es eher in die richtung ging dass bei einem austritt man in der regel noch auf der schule bleiben kann.
aber man kann auch nicht sagen dass der schulleiter nicht mit der mutter gesprochen hätte.
er hat sie auf die konsequenzen aufmerksam gemacht und die mutter hat anstatt sich vll an die diözese zu wenden sofort die presse informiert.
da würde ich mir ehrlich gesagt auch gedanke machen.
(ich weiß ich soll nicht gewissen von anderen spielen danke sehr)
Lecker - es gibt kein besseres Schreckensszenario als "könnte sein", "man muß damit rechnen"...
Sprich sofort 3 Avemaria oder es könnte sein, daß Du in der hölle landest...
Und ja - so etwas darf nicht kirchenintern geregelt werden - was dabei rauskommt, sieht man ja an Kindsmißbrauch über Jahrzehnte - sondern sowas muß öffentlich gemacht werden.
Ich persönlich hoffe ja, daß die ganze Geschichte an das BVerfG geht und sämtliche kirchl. Schulen die Lehrbefugnis entzogen kriegen, solange sie sich nicht an die Vorgaben des GG halten.
Gruß
|
|
Klischeepunk - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2005
8907
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.05.2010 um 16:29 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von Hoot: schulvertrag hin oder her...meiner meinung nach verstößt das im hohen maße gegen die religionsfreiheit und damit gegen das grundgesetz, es ist einfach nur eine abrart die eltern einen vertag unterschreiben zu lassen, dass das kind blos nicht von " glauben " abkommt...
Für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten da besondere Regelungen, wobei hier vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu nennen ist, nicht das Grundgesetz. Denn sie nehmen ja offensichtlich andersgläubige Schüler auf, nur der Austritt scheint hier wohl ins Gewicht zu fallen.
Ich tue mir aber auch schwer, es nachzuvollziehen, weshalb jemand nach einem Kirchenaustritt nicht mehr zur Schule kommen darf, während muslimische und andersgläubige Schüler von vornherein auch aufgenommen werden. Nachdem sich die Diezöse in Schweigen hüllt, lässt sich wohl auch nicht ganz klar herausfinden, ob diese Regelung nicht ein Schlupfloch war, die Schülerin loszuwerden...
Ich denk hier könnt man zur Not mit dem Gewohnheitsrecht gegenargumentieren wenn denn gar nichts anderes bleibt. Und auf diese Art Zwang auf jemanden auszuüben sehe ich persönlich durchaus als Widerspruch zu Art. 4 - Schlupfloch hin oder her.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
|
|
Klischeepunk - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2005
8907
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.05.2010 um 16:30 Uhr
|
|
Zitat von Hoot:
um das mal klar zustellen...die mutter ist nicht an die presse gegangen, das waren mitschüler.
Da wir uns bisher auf die Presseberichte verlassen müssen ist der angebliche "Übeltäter" die Mutter. Find's aber nicht uninteressant wenn nichtmal das der fall ist.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.05.2010 um 21:00 Uhr
|
|
Zitat von Hoot: um das mal klar zustellen...die mutter ist nicht an die presse gegangen, das waren mitschüler.
Egal wer es war: Presse kann hier eine treibende Kraft sein, wenn man etwas erreichen will, gerade in ländlicheren Gebieten mit wichtiger Regionalverbundenheit.
Problematisch kann es allerdings werden, wenn da doch einige Ungereimtheiten drin sind. Würde mich deswegen nicht allein auf diese Artikel verlassen. Man denke nur an die Hetzkampagne gegen den Jäger, der im vergangenen Jahr einen Hund erschossen hat und daraufhin die geballte Wut der Hundebesitzer und -symphatisanten fühlen dürfe. Im Nachhineinen war doch alles rechtens und nachvollziehbar.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Klischeepunk - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2005
8907
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.05.2010 um 18:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.05.2010 um 18:41 Uhr
|
|
Stress lohnt
Zitat: Ihre Mail vom 2. Mai haben wir erhalten. Die Angelegenheit des Kirchenaustritts ist auf unserer Seite zwischenzeitlich behandelt worden; die Schülerin kann den Schulbesuch in Illertissen ohne jede Form der Beeinträchtigung fortsetzen. Der Schulträger hat die konkreten Umstände geprüft und eine Einzelfallentscheidung getroffen.
Damit ist zumindest dieser kirchliche Schwenk für mich erledigt. Vorerst.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.05.2010 um 18:46 Uhr
|
|
Einzelfallentscheidung - das heißt, sie halten an dem Shice fest, haben bloß dem Druck nachgegeben.
Verlogenes Pack!
Gruß
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2010 um 15:55 Uhr
|
|
Herr Farys vom Kolleg hat meinen Blog kommentiert.
Gruß
|
|