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Forum / Politik und Wirtschaft

Euro endlich abschaffen?

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Voltago - 32
Experte (offline)

Dabei seit 08.2009
1125 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2010 um 20:22 Uhr

Zitat von nahkampf:

Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro nun unsere Währung...
Wer ist für die Wiedereinführung der D-Mark?

ähm nein

Bremsen ist die Umwandlung von hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme

_-SmoOth-_ - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2009
84 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2010 um 20:24 Uhr

Ne is nicht gut wenn die DM wieder eingeführt wird, da du ja dann, wenn du ins Ausland reisen möchtest, immer eine andere Währung annehmen musst und so enstehen auch verluste!
Einherjer91 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
143 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2010 um 20:26 Uhr

Wollt ihr denn schon wieder eine Inflazion?
Wir sollten froh sein, dass wir eine Währung haben, die seit 7 Jahren nicht an Wert verloren hat.

Jeder hat dumme Gedanken, nur der Weise verschweigt sie

MokeleBembe - 53
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
189 Beiträge
Geschrieben am: 25.03.2010 um 20:31 Uhr

@bredator :

6. Wiedereinführung der Todesstrafe

Hierzu erlaube ich mir, aus einem Interview mit Prof.Dr. Karl Schachtschneider zu zitieren :

...Schachtschneider:
Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung
Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf
Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollen: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jederSituation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr!
Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig
ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut
EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!

Frage : Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?

Schachtschneider:
Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, waser tut! Er kennt den Vertrag nicht.

Und weiter im Interview:

Wiederkehr der Todesstrafe?

Frage :
Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß
nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der
EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider:
Ja, kommen wir zu den
Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an.
In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden,
niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung.

Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht
nämlich, dass die Erklärungen zu den Grundrechten, die im
Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit!

Die Grundrechtecharta richtet sich,jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950.
Damals war es wohl nicht anders möglich, als dass man den vielen
Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ.

Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber
Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.

Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer
Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewusst übernommen, als
maßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muss man lesen und verstehen können!
Darin steht zunächst auch einmal, dass niemand zum Tode
verurteilt oder hingerichtet werden darf.

Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursachtworden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen" - in Ordnung, Notwehr - , "jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern" - das geht schon sehr weit, doch dann kommt es - "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.

Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.

Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in
Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für
Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen
solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann
kann man nicht mehr sagen, dass dies gegen die Grundrechte der
EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zu messen.

Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zumessen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran.

Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mitöffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht herumschlägt,wenn er nichts merkt.

Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen -
das ist doch eine Körperverletzung !
Auszug Ende.

Ich hoffe, damit geholfen zu haben.
hastamanana
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
6 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2010 um 22:55 Uhr

am besten gestern noch!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:13 Uhr

Zitat von MokeleBembe:

Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zumessen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran.


Auch das Grundgesetz lässt im Verteidigungsfall viele Ausnahmen der Menschenrechte zu, wenn du dir die dazugehörigen Artikel durchliest. Dieser wurde in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht gebraucht. Geschichtlich zwar eine recht kurze Zeit, doch dürfen wir annehmen, dass sich niemand die Todesstrafe in den nächsten Jahren zurückwünscht.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

--I-c-E-- - 31
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
521 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:16 Uhr

damals hat man für 10 mark für ein monat einkaufen können...

► Lebe : und du wirst verletzt und gehasst... Stirb : und du wirst geliebt und vermisst... ◄

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:28 Uhr

Zitat von --I-c-E--:

damals hat man für 10 mark für ein monat einkaufen können...


:-D Wo das denn bitte?

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Rocka18 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
37 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:30 Uhr

Zitat von --I-c-E--:

damals hat man für 10 mark für ein monat einkaufen können...


Da muss man aber verdammt weit in der Zeit zurück gehen um für zehn DM für einen monat einkaufen zu können!!! Oder verdammt sparsam leben aber nicht mit 10 DM!
Was willst dir für das bisschen kaufen?
bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:32 Uhr

Das mag vielleicht in den 50ern oder vielleicht auch noch in den 60ern gegangen sein, aber in den 70ern war damit auch schon schluss. Also für 10 Mark komplett einkaufen... das gibts nun schon lange nicht mehr, und da ist nicht der Euro dran schuld.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

Sepa - 44
Profi (offline)

Dabei seit 12.2009
877 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:32 Uhr

das aus 5mark zigaretten 5 euro zigaretten werden haette ich dir damals schon sagen koennen

Blackmore - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
393 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:37 Uhr

Die Inflation zu Euro-Zeiten ist geringer als noch zu D-Mark-Zeiten...

Außerdem gibt es immer Inflation, und die muss es sogar geben, sonst gibt es auch kein Wachstum.

Natürlich war "früher" alles billiger, aber man hat da auch viel weniger Gehalt bekommen.
MokeleBembe - 53
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
189 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:55 Uhr

Zitat von Blackmore:

Die Inflation zu Euro-Zeiten ist geringer als noch zu D-Mark-Zeiten...

Außerdem gibt es immer Inflation, und die muss es sogar geben, sonst gibt es auch kein Wachstum.

Natürlich war "früher" alles billiger, aber man hat da auch viel weniger Gehalt bekommen.


Sorry, aber die " offizielle " Inflation hat mit der tatsächlichen nichts zu tun. Und Wachstum, die auf Inflation beruht, bedeutet nichts anders, als Geldentwertung. Übrigens bezeichnet der Begriff " Inflation " nicht die Preissteigerung bzw. Geldentwertung ( was letztlich dasselbe ist, ) sondern die Ausweitung der Geldmenge. Wenn die nicht gedeckt ist durch wirklich Werte, was bei ALLEN Papierwährungen de Fall ist, ist eine Hyperinflation die Folge.

Schon Voltaire stellte fest : Jede Papierwährung kommt früher oder später auf ihren wirklichen Wert : Dem Heizwert von Papier !
MokeleBembe - 53
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
189 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:58 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von MokeleBembe:

Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zumessen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran.


Auch das Grundgesetz lässt im Verteidigungsfall viele Ausnahmen der Menschenrechte zu, wenn du dir die dazugehörigen Artikel durchliest. Dieser wurde in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht gebraucht. Geschichtlich zwar eine recht kurze Zeit, doch dürfen wir annehmen, dass sich niemand die Todesstrafe in den nächsten Jahren zurückwünscht.


Und warum wird sie dann nicht einfach abgeschafft, sondern die Möglichkeit dazu ( für die Regierenden ) so kunstvoll versteckt, dass es fast keiner merkt ? Gewiss nicht aus Inkompetenz oder Dusseligkeit... Da steckt Weitsicht dahinter.
MokeleBembe - 53
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
189 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 01:33 Uhr

Zitat von MokeleBembe:

Zitat von Blackmore:

Die Inflation zu Euro-Zeiten ist geringer als noch zu D-Mark-Zeiten...

Außerdem gibt es immer Inflation, und die muss es sogar geben, sonst gibt es auch kein Wachstum.

Natürlich war "früher" alles billiger, aber man hat da auch viel weniger Gehalt bekommen.


Sorry, aber die " offizielle " Inflation hat mit der tatsächlichen nichts zu tun. Und Wachstum, die auf Inflation beruht, bedeutet nichts anders, als Geldentwertung. Übrigens bezeichnet der Begriff " Inflation " nicht die Preissteigerung bzw. Geldentwertung ( was letztlich dasselbe ist, ) sondern die Ausweitung der Geldmenge. Wenn die nicht gedeckt ist durch wirklich Werte, was bei ALLEN Papierwährungen de Fall ist, ist eine Hyperinflation die Folge.

Schon Voltaire stellte fest : Jede Papierwährung kommt früher oder später auf ihren wirklichen Wert : Dem Heizwert von Papier !


Nachtrag zur Inflation :
http://www.krisenfrei.de/Sordon_Inflation-und-Staatsbankrotte.pdf
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