Geschrieben am: 06.02.2010 um 13:36 Uhr
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Zitat von Lerouxe: In einer solchen Sache gibt es sicherlich keine Kabinettsentscheidung.
Mitspracherecht haben meiner Meinung nach nur die betroffenen Stellen, also Justiz- und Finanzministerium und die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit obliegt auch nicht der Politik 8Stichwort: Gewaltentrennung).
Ein juristischer Abschluss sagt meiner Meinung nach noch lange nichts über die Befähigung aus. Auch wage ich zu bezweifeln, dass die jewiligen Minister selbst die Prüfung übernehmen, sie verkünden halt die Ergebnisse "ihrer" Spezialisten.
Gerade in der Juristerei gibt es himmelweite Unterschiede zwischen den einzelnen Fachgebieten (Staatsrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht etc.).
Was mich - unabhängig von der Entscheidung über den Kauf der CD - jedoch wirklich wundert ist, dass noch keine Partei gefordert hat den Sachverhalt in einem Eilverfahren durch das BVG klären zu lassen (vielleicht hab ich es auch nur nicht mitbekommen, bin nicht jeden Tag auf den Partei-Homepages).
Dieser Schrit ist meiner Meinung nach schon seit 2 Jahren überfällig, aber es scheint niemanden zu interessieren.
Es ist die Entscheidung der Bundesregierung, also muss sie gemeinsam darüber abstimmen, schließlich ist sie ein Kollegialorgan. Jeder hat also seine Stimme. Inwieweit sich schließlich die Kanzlerin in punkto Richtlinienkompetenz durchsetzt, ist wiederum eine andere Frage.
Natürlich übernehmen die Mitarbeiter sicherlich die meiste Prüfungsarbeit. Wenn ich allerdings auf meinem Ministergebiet schon studiert habe, verstehe ich die Dinge sicherlich schneller und besser, als wenn ich nur am Rande mit juristischen Gesichtspunkten zu tun habe.
Nun, Jurastudenten müssen sich im ersten Examen in vielerlei Rechtsgebiete eingearbeitet haben. Öffentliches Recht (Staats- und Verfassungsrecht sind quasi synonym) gehört dabei entsprechend auch dazu.
Unsere obersten Gerichte sind keine Rechtsratgeber. Dafür gibt es Professoren, Wissenschaftler und Rechtsanwälte. Ich wüsste keines der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dass eine solche Sachlage überprüfen könnte. Immerhin soll das Verfassungsgericht keine Politik machen, sondern über Recht entscheiden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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