DonaldSuck - 46
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 11:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2012 um 11:50 Uhr
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Naja, zumindest könnte man es aus deinen Äußerungen schließen.
Zu
Zitat von Klischeepunk:
Zitat:
Art 5GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Zitat:
Art 8GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Da magst du Recht haben. Sieht man aber die Art und Weise, wie hier demonstriert wird, ( Sitzblockaden mit Anketten, usw.) wird hier der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Zitat von Klischeepunk:
Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.
Ja, ist bekannt auch wenn ich jetzt nicht so der Paragraphenreiter bin. Bei Idiot bist mit Minimum 15 Tagessätzen dabei, sagt zumindest Google
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 11:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2012 um 12:05 Uhr
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Zitat von DonaldSuck: Naja, zumindest könnte man es aus deinen Äußerungen schließen.
Zu
Zitat von Klischeepunk:
Zitat:
Art 5GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Zitat:
Art 8GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Da magst du Recht haben. Sieht man aber die Art und Weise, wie hier demonstriert wird, ( Sitzblockaden mit Anketten, usw.) wird hier der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Also bezeichnest du nun jeden Demonstranten nicht nur als Querulanten/Berufsdemonstranten sondern auch noch als Straftäter?
Zitat von DonaldSuck:
Zitat von Klischeepunk:
Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.
Ja, ist bekannt auch wenn ich jetzt nicht so der Paragraphenreiter bin. Bei Idiot bist mit Minimum 15 Tagessätzen dabei, sagt zumindest Google 
Zitat: Sie ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.
Finde den Fehler in deinem Verhalten.
/e: Achja seit wann bestimmst du wann welcher Straftatbestand erfüllt wird? Wurden neulich die Richter abgeschafft? Du kannst höchstens den Verdacht haben.
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DonaldSuck - 46
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 14:45 Uhr
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Blabla, blabla, blabla. Das war ungefähr der Inhalt deiner letzten 5 Posts. Aber passt schon. Lieber die Hälfte überlesen und mit nem anderen Thema weitermachen, anstatt sinnvoll auf irgendeinen Punkt einzugehen. Weiter so....
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 14:48 Uhr
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Zitat von DonaldSuck: Blabla, blabla, blabla. Das war ungefähr der Inhalt deiner letzten 5 Posts. Aber passt schon. Lieber die Hälfte überlesen und mit nem anderen Thema weitermachen, anstatt sinnvoll auf irgendeinen Punkt einzugehen. Weiter so....
Schön zu sehen dass ich wiedermal recht hatte
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 17:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2012 um 17:41 Uhr
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Zitat von MackieMesser:
Mit anderen Worten: Er ist Stuttgarts schlechtester Webdesigner.
Das gleiche dachte ich mir auch.
When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 18:23 Uhr
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Zitat von DonaldSuck: Sieht man aber die Art und Weise, wie hier demonstriert wird, ( Sitzblockaden mit Anketten, usw.) wird hier der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Wenn Straftaten stattfinden, müssen die natürlich geahndet werden. Auch die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind, wie die meisten Grundrechte, nicht absolut, sondern haben ihre Schranken. Trotzdem darf man nicht alle Demonstranten in einen Topf werfen. Ich kann die Meinung etwa der Parkschützer nicht nachvollziehen und trotzdem halte ich es für wichtig, dass Grundrechte in Kraft bleiben.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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wuschel19770 - 47
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Geschrieben am: 17.01.2012 um 08:32 Uhr
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Die Sache ist doch eh gelaufen ,die Bürger wollen es und gut verstehe nicht was die jetzt noch machen z.B. im Park auser Krawall.
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 17.01.2012 um 14:36 Uhr
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@ Tirax: Jawollja!
Zitat: Schau Dir einfach mal die Fotos der Demonstranten an, dass sind alles Rentner, alt 68er, der Ursprung allen übels. Punks sind natürlich auch dabei.
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.pogo-shop.de/oscommerce/catalog/images/button_gegenhippies.JPG)
Du musst nicht frustriert rumflennen, dass ich den Entscheid für S 21 akzeptiere .
"Nope".
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 17.01.2012 um 14:40 Uhr
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Zitat von DonaldSuck: Blabla, blabla, blabla. Das war ungefähr der Inhalt deiner letzten 5 Posts. Aber passt schon. Lieber die Hälfte überlesen und mit nem anderen Thema weitermachen, anstatt sinnvoll auf irgendeinen Punkt einzugehen. Weiter so....
Dir ist schon bewusst, dass seit mitte der 90-er Sitzblockaden nicht den Straftatbestand einer Nötigung entsprechen?
"Nope".
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 17.01.2012 um 17:02 Uhr
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Zitat von wuschel19770: Die Sache ist doch eh gelaufen ,die Bürger wollen es und gut verstehe nicht was die jetzt noch machen z.B. im Park auser Krawall.
"Die" Bürger gibt es nicht. Es wurde lediglich abgestimmt und eine Mehrheit hat etwas beschlossen. Trotzdem darf aber jeder Bürger auch eine andere Meinung haben und dafür demonstrieren.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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DonaldSuck - 46
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Geschrieben am: 17.01.2012 um 22:42 Uhr
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Zitat von Roddi: Zitat von DonaldSuck: Blabla, blabla, blabla. Das war ungefähr der Inhalt deiner letzten 5 Posts. Aber passt schon. Lieber die Hälfte überlesen und mit nem anderen Thema weitermachen, anstatt sinnvoll auf irgendeinen Punkt einzugehen. Weiter so....
Dir ist schon bewusst, dass seit mitte der 90-er Sitzblockaden nicht den Straftatbestand einer Nötigung entsprechen?
Ja, ist mir bekannt und ist ja auch ok. Aber genau aus diesem Grund hab ich auch geschrieben:
Zitat:
Da magst du Recht haben. Sieht man aber die Art und Weise, wie hier demonstriert wird, ( Sitzblockaden mit Anketten, usw.) wird hier der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Und Sitzblockaden, in denen angekettet wird, erfüllen immer noch diesen Straftatbestand.
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 17.01.2012 um 22:47 Uhr
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Zitat von DonaldSuck: Zitat von Roddi: Zitat von DonaldSuck: Blabla, blabla, blabla. Das war ungefähr der Inhalt deiner letzten 5 Posts. Aber passt schon. Lieber die Hälfte überlesen und mit nem anderen Thema weitermachen, anstatt sinnvoll auf irgendeinen Punkt einzugehen. Weiter so....
Dir ist schon bewusst, dass seit mitte der 90-er Sitzblockaden nicht den Straftatbestand einer Nötigung entsprechen?
Ja, ist mir bekannt und ist ja auch ok. Aber genau aus diesem Grund hab ich auch geschrieben:
Zitat:
Da magst du Recht haben. Sieht man aber die Art und Weise, wie hier demonstriert wird, ( Sitzblockaden mit Anketten, usw.) wird hier der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Und Sitzblockaden, in denen angekettet wird, erfüllen immer noch diesen Straftatbestand.
Okay das habe ich überlesen.
"Nope".
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MackieMesser - 41
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Geschrieben am: 18.01.2012 um 09:39 Uhr
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Zitat von facepalm_: Zitat von MackieMesser:
Mit anderen Worten: Er ist Stuttgarts schlechtester Webdesigner.
Das gleiche dachte ich mir auch.
Somit passt er ja ganz gut ins Bild der anderen. Zwischen Rockenbauch und Stocker dürfte ein weiterer Versager kaum auffallen.
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teacher-1
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:16 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von wuschel19770: Die Sache ist doch eh gelaufen ,die Bürger wollen es und gut verstehe nicht was die jetzt noch machen z.B. im Park auser Krawall.
"Die" Bürger gibt es nicht. Es wurde lediglich abgestimmt und eine Mehrheit hat etwas beschlossen. Trotzdem darf aber jeder Bürger auch eine andere Meinung haben und dafür demonstrieren.
Das sehe ich auch so, wobei man bei der Wahlbeteiligung das Wort "Mehrheit" mal lieber in Anführungszeichen schreibt, aber das ist ja inzwischen bei jeder Wahl in gleicher Weise so. Ich befürchte, wir werden eines Tages eine Kanzlerin oder einen Kanzler haben, die oder der möglicherweise im Grunde genommen nur noch von 5% der Bevölkerung gewollt und gestützt ist, weil sich das Gros der Leute aus den demokratischen Abstimmungen heraushält und auf diese Weise zum Totegräber der Demokratie wird.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 22:37 Uhr
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Zitat von teacher-1:
Das sehe ich auch so, wobei man bei der Wahlbeteiligung das Wort "Mehrheit" mal lieber in Anführungszeichen schreibt, aber das ist ja inzwischen bei jeder Wahl in gleicher Weise so. Ich befürchte, wir werden eines Tages eine Kanzlerin oder einen Kanzler haben, die oder der möglicherweise im Grunde genommen nur noch von 5% der Bevölkerung gewollt und gestützt ist, weil sich das Gros der Leute aus den demokratischen Abstimmungen heraushält und auf diese Weise zum Totegräber der Demokratie wird.
mal ganz ehrlich, wenn man für s21 nen faktencheck gemacht hat (hirschstraße), dann wundert mich das auch nicht, das es nur eine solch geringe bet gab. viele wussten weder von der va noch, um was es überhaupt ging, weil sie nach nem zeitpunkt x einfach die schnauze voll hatten vom aufrollen und wieder aufrollen. die nächste frage war dann, wo man solche stimmzettel überhaupt herbekommt(!) (=> wo geht man wählen?)
aber nunja: aktuelle news: schlosspark wird heute nacht wohl geräumt und 33 bäume sollen fallen.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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