McBudaTea - 31
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:28 Uhr
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Ich habe ein Artikel gefunden, wo steht:
Zitat: Die Einkünfte aus unerlaubtem Drogenhandel unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommen- und Gewerbesteuer (§§ 2 Abs.1 Nr.2 EStG, 1 Abs.1 Satz 1 GewStG in Verbindung mit § 15 Abs.2 EStG), wenn der Drogenhandel selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und er sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (Urteil des BFH vom 6. April 2000 - IV R 31/99 - BFH/NV 2000, 1161). Es ist dabei gemäß § 40 AO für die Besteuerung unerheblich, dass der Handel mit Drogen unter Strafe gestellt ist.
Weiter heißt es: Zitat: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin liegen keine Erkenntnisse über die Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen rechtskräftig verurteilte Drogenhändler bzw. über deren Verurteilung vor.Die im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse eignen sich nur sehr eingeschränkt für die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte.
Nun meine Frage: Sollte sich der Staat mehr dafür einsetzen, dass Drogendealer Stuern nachbezahlen sollen? Immerhin ist der Drogenmarkt ein Milliardengeschäft, etwas Geld sollte der Staat auch davon bekommen, bei unseren Schulden. Wenn man schon dabei ist, könnte man den illegalen Waffenhandel besteuern...
Was haltet ihr davon?
Morgen wird die Zukunft besser sein
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:31 Uhr
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thihi
illegales besteuern, wie bescheuertt xD
dann wärs ja legal wenn mans besteuert xD
.:so live your live:.
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lellebebbl
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2009 um 19:32 Uhr
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Dann wird's doch aber fast wieder zu ner legalen sache, wenn man ne extra steuer für drogen einführt?!
EDIT: Zu späät >..< 
Stimmt so!
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Utopisch
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:32 Uhr
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Zitat von McBudaTea: Ich habe ein Artikel gefunden, wo steht:
Zitat: Die Einkünfte aus unerlaubtem Drogenhandel unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommen- und Gewerbesteuer (§§ 2 Abs.1 Nr.2 EStG, 1 Abs.1 Satz 1 GewStG in Verbindung mit § 15 Abs.2 EStG), wenn der Drogenhandel selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und er sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (Urteil des BFH vom 6. April 2000 - IV R 31/99 - BFH/NV 2000, 1161). Es ist dabei gemäß § 40 AO für die Besteuerung unerheblich, dass der Handel mit Drogen unter Strafe gestellt ist.
Weiter heißt es: Zitat: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin liegen keine Erkenntnisse über die Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen rechtskräftig verurteilte Drogenhändler bzw. über deren Verurteilung vor.Die im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse eignen sich nur sehr eingeschränkt für die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte.
Nun meine Frage: Sollte sich der Staat mehr dafür einsetzen, dass Drogendealer Stuern nachbezahlen sollen? Immerhin ist der Drogenmarkt ein Milliardengeschäft, etwas Geld sollte der Staat auch davon bekommen, bei unseren Schulden. Wenn man schon dabei ist, könnte man den illegalen Waffenhandel besteuern...
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Ja klar nur zu besteuert doch alles wenn man schon dabei ist die menschkiche dummheit sollte man auch besteuern alles was unter einem IQ unter 90 ist sollte ordentlich in die tasche greifen
Alles was ich will ist den Genozid am Horizont
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McBudaTea - 31
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:34 Uhr
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Zitat von lellebebbl: Dann wird's doch aber fast wieder zu ner legalen sache, wenn man ne extra steuer für drogen einführt?!
Ich habe nichts von eine Extra-Stuer gesagt. Ich verweiße noch mal auf den Text:
Zitat: Die Einkünfte aus unerlaubtem Drogenhandel unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommen- und Gewerbesteuer [...]. Es ist dabei gemäß § 40 AO für die Besteuerung unerheblich, dass der Handel mit Drogen unter Strafe gestellt ist.
Man kann also die aktuellen Gesetze verwenden, um den Drogenhandel zu besteuern, ohne diesen gleichzeitig zu legalisieren.
Morgen wird die Zukunft besser sein
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lellebebbl
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:35 Uhr
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Zitat von McBudaTea: Zitat von lellebebbl: Dann wird's doch aber fast wieder zu ner legalen sache, wenn man ne extra steuer für drogen einführt?!
Ich habe nichts von eine Extra-Stuer gesagt. Ich verweiße noch mal auf den Text:
Zitat: Die Einkünfte aus unerlaubtem Drogenhandel unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommen- und Gewerbesteuer [...]. Es ist dabei gemäß § 40 AO für die Besteuerung unerheblich, dass der Handel mit Drogen unter Strafe gestellt ist.
Man kann also die aktuellen Gesetze verwenden, um den Drogenhandel zu besteuern, ohne diesen gleichzeitig zu legalisieren.
Die müssen ja sowieso zahlen, dann wird's halt net steuer genannt sondern: "bußgeld"
Stimmt so!
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McBudaTea - 31
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:38 Uhr
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Zitat von lellebebbl: Zitat von McBudaTea: Zitat von lellebebbl: Dann wird's doch aber fast wieder zu ner legalen sache, wenn man ne extra steuer für drogen einführt?!
Ich habe nichts von eine Extra-Stuer gesagt. Ich verweiße noch mal auf den Text:
Zitat: Die Einkünfte aus unerlaubtem Drogenhandel unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommen- und Gewerbesteuer [...]. Es ist dabei gemäß § 40 AO für die Besteuerung unerheblich, dass der Handel mit Drogen unter Strafe gestellt ist.
Man kann also die aktuellen Gesetze verwenden, um den Drogenhandel zu besteuern, ohne diesen gleichzeitig zu legalisieren.
Die müssen ja sowieso zahlen, dann wird's halt net steuer genannt sondern: "bußgeld"
Ich verweiße noch mal auf den Text: Zitat: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin liegen keine Erkenntnisse über die Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen rechtskräftig verurteilte Drogenhändler bzw. über deren Verurteilung vor.
Ich bin mir sicher, dass es in anderen Städten/Bundesländer nicht anders ist. Damit hat der Staat legal die Möglichkeit zusätzlich zu den Bußgelder, Steuernachzahlungen zu verlangen, was die Neuverschuldung senken würde.
Morgen wird die Zukunft besser sein
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pLaX - 41
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:39 Uhr
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sehr geil
sowas hab ich schon lang nich mehr gelesen
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lellebebbl
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:40 Uhr
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Schlag's halt einfach mal vor, damit die da oben wieder was zum lachen haben ;D
Stimmt so!
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foxi30 - 29
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:41 Uhr
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macht doch eh keiner!!
...♫♪♫♪♫♫♪♫♫♪
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MisterX1905 - 42
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:47 Uhr
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Zitat von Utopisch: Zitat von McBudaTea: Ich habe ein Artikel gefunden, wo steht:
Zitat: Die Einkünfte aus unerlaubtem Drogenhandel unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommen- und Gewerbesteuer (§§ 2 Abs.1 Nr.2 EStG, 1 Abs.1 Satz 1 GewStG in Verbindung mit § 15 Abs.2 EStG), wenn der Drogenhandel selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und er sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (Urteil des BFH vom 6. April 2000 - IV R 31/99 - BFH/NV 2000, 1161). Es ist dabei gemäß § 40 AO für die Besteuerung unerheblich, dass der Handel mit Drogen unter Strafe gestellt ist.
Weiter heißt es: Zitat: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin liegen keine Erkenntnisse über die Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen rechtskräftig verurteilte Drogenhändler bzw. über deren Verurteilung vor.Die im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse eignen sich nur sehr eingeschränkt für die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte.
Nun meine Frage: Sollte sich der Staat mehr dafür einsetzen, dass Drogendealer Stuern nachbezahlen sollen? Immerhin ist der Drogenmarkt ein Milliardengeschäft, etwas Geld sollte der Staat auch davon bekommen, bei unseren Schulden. Wenn man schon dabei ist, könnte man den illegalen Waffenhandel besteuern...
Was haltet ihr davon?
Ja klar nur zu besteuert doch alles wenn man schon dabei ist die menschkiche dummheit sollte man auch besteuern alles was unter einem IQ unter 90 ist sollte ordentlich in die tasche greifen
Das finde ich mal ´ne gute Idee!! Aber mein Freund...ich glaub, dann bist du einer derjenigen, die den höchsten Steuersatz abdrücken müssen....wenn ich mir den Satz von dir so durchlese!
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WritersPawn - 36
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2009 um 19:51 Uhr
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Einigkeit und Recht und Dummheit... *sing*
01010110 01101111 01101100 01101100 01101001 01100100 01101001 01101111 01110100 00101110
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ZaZo - 37
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:51 Uhr
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erst legalisieren dann kann man erst ueber ne steuer nachdenken. kleine schritte fuehren zum erfolg
Hack the Planet
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ChiLLoW - 36
Profi
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:55 Uhr
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Zitat von ZaZo: erst legalisieren dann kann man erst ueber ne steuer nachdenken. kleine schritte fuehren zum erfolg
keine legalisierung und keine steuern.
So ist es und so bleibt es ;)
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pnar_ - 33
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2009 um 19:57 Uhr
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ja klar wir können ja einen neuen paragraphen erfinden der sich dann § 666 EStG nennt: Einkünfte aus Drogenhandel..
-.-
so ein rotz
Live is Galatasaray...
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ChiLLoW - 36
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 19:57 Uhr
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Zitat von pnar_: ja klar wir können ja einen neuen paragraphen erfinden der sich dan § 666 EStG nennt: Einkünfte aus Drogenhandel..
-.-

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