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Überwachung von Kinobesuchern

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the_WarLord - 40
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3882 Beiträge
Geschrieben am: 27.07.2009 um 13:05 Uhr

Zitat von i_am_serious:

Zitat von the_WarLord:

Absolut asozial und datenschutzrechtlich bedenklich.


warum denn?
ein kino ist ebenso ein öffentlicher platz wie überall sonst auch, warum sollte dunkelheit einen unterschied ausmachen?


Ich stehe auch der Überachwung öffentlicher Plätze kritisch gegenüber.

Jeder lässt im Prinzip durch solche Aktionen die Hosen runter.

Grüße vom WarLord

Totoro - 57
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2007
1 Beitrag
Geschrieben am: 05.08.2009 um 17:57 Uhr

Ich denke mal dass das Aufnehmen des Films nicht mal illegal ist, das ist ja sozusagen eine Privatkopie für persönlichen Gebrauch. Strafrechtlich spricht da überhaupt nix dagegen.

Wenn man den Mitschnitt dann allerdings im Internet verbreitet dann ists auf jeden Fall illegal!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 18:55 Uhr

Zitat von Totoro:

Strafrechtlich spricht da überhaupt nix dagegen.


Meist steht aber sinngemäß dabei, dass jede Speicherung und Vervielfältigung verboten ist. Damit ist auch die Kopie für den Privatgebrauch eingeschlossen.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung besteht zudem die Möglichkeit der zivilrechtlichen Konsequenzen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Frohike - 40
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2002
2356 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 20:43 Uhr

Zitat von Totoro:

Ich denke mal dass das Aufnehmen des Films nicht mal illegal ist, das ist ja sozusagen eine Privatkopie für persönlichen Gebrauch. Strafrechtlich spricht da überhaupt nix dagegen.


Das denke ich nicht. Mit dem Eintrittsgeld erhaelst du nur die Berechtigung, diesen Film einmal, naemlich bei der auf der Eintrittskarte angegebenen Vorfuehrung, zu sehen. Eine Aufnahme wuerde eine Vervielfaeltigung des Werkes bedeuten, fuer die du keine Lizenz erworben hast.

Mit einer Privat- oder Sicherungskopie einer im Handel erworbenen DVD hat das relativ wenig zu tun, wenngleich wir da schon wieder in einem problematischen Feld sind, wenn der Film nicht-koerperlich (also beispielsweise als bezahlter Download aus dem Internet) erworben wurde.

Nicht klicken: http://tinyurl.com/camxkj/

RockBottom
Experte (offline)

Dabei seit 01.2003
1033 Beiträge

Geschrieben am: 07.08.2009 um 17:13 Uhr

Zitat von Frohike:

Zitat von Totoro:

Ich denke mal dass das Aufnehmen des Films nicht mal illegal ist, das ist ja sozusagen eine Privatkopie für persönlichen Gebrauch. Strafrechtlich spricht da überhaupt nix dagegen.


Mit einer Privat- oder Sicherungskopie einer im Handel erworbenen DVD hat das relativ wenig zu tun, wenngleich wir da schon wieder in einem problematischen Feld sind, wenn der Film nicht-koerperlich (also beispielsweise als bezahlter Download aus dem Internet) erworben wurde.


Wobei hier auch gleich gesagt werden darf, dass es sowas wie "Privatkopien" im Filmbereich heute eigentlich nicht mehr gibt, da es nicht gestattet ist den Kopierschutz zu umgehen.

Freundschaft vor Vaterland - And I thought my jokes were bad

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