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Forum / Politik und Wirtschaft

Konsum von THC in BW

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
Charta665 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
198 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:10 Uhr

Hi, ich hab mit nem arbeitskollegen gewettet, dass der Konsum von Cannabis in baden-würtemberg erlaubt sei nur der Besitz ist veboten.
Wie ist es mit dem Autofahren ich sagte, dass man 3 tage danach wieder autofahren darf, er sagte nein.
und wie ist es in BW mit der geringen Menge wegen strafanzeigen.

Wir haben zwar nur um nen € gewettet aber ich meinte, dass ich recht habe.

Kann mir einer nen Link geben mit einer glaubwürdigen Quelle.

Smash your Head on the Keyboard to continue !

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.06.2009 um 19:17 Uhr

äh das mit dem Autofahren ist wie mit dem Alk. es darf NICHTS mehr im Blut sein was dich affektierten könnte

und ansonsten hier die offizielle seite vom gesetzgeber

==>[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

==> [verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]
müsste das BtmG sein ;-)

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

schachbrett - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
2 Beiträge
Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:15 Uhr

Der Konsum ist im gesetzlichen Verbot nicht verboten, soviel ist richtig.
Dennoch ist es schwer es zu konsumieren wenn man es nicht besitzen darf, ja eigentlich schier unmöglich.
Die Nachweisbarkeit geht im Blut bis zu 3 oder 4 Tagen, denn danach ist es erneuert.
Im Urin allerdings ist es bei regelmäßigem Konsum bis zu 4 oder 5 Wochen nachweisbar und daher auch bei jeder "Pinkelprobe" inbegriffen.

Fahren kann man auf THC immer, die frage ist nur ob man das Risiko eingehen will...

Peace^^
Aggressive - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2006
102 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:15 Uhr

ja riskier ruhig deinen führerschein...

haben die andern mehr platz auf der linken spur... :-D

u never get a second chance...

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:16 Uhr

Zitat von Aggressive:



haben die andern mehr platz auf der linken spur... :-D


Wenn man dichter auffährt, passen auch mehr Autos auf die Straße!



Gruß

Charta665 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
198 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:18 Uhr

Zitat von Aggressive:

ja riskier ruhig deinen führerschein...

haben die andern mehr platz auf der linken spur... :-D


Ich kiff nicht wir hatten es von meine Geburtstag weil ich an dem Tag frei hab. dann hat er gemeint hoffentlich ist jemand krank, dann musste kommen. Darauf hab ich gesagt wenn ich besoffen kommen darf.
Er meint ja saufen is gut wenn man frei hat dann kann man einen nicht ins geschäft bitten. Dann bin ich daruf gekommen man könnte ja uch kiffen. So sind wir auf die diskussion gekommen.

Smash your Head on the Keyboard to continue !

R-E-M-90 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 07.2004
2062 Beiträge
Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.06.2009 um 19:49 Uhr

der wert von 1,0 nanogramm THC pro milliliter blut darf nich überschritten werden.... wenn er drüber is gibts ärger..

wenn man jetzt nich regelmäßig kifft, is der wert nach 3tagen meist unter den 1,0
HANZMISSION
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
622 Beiträge
Geschrieben am: 10.06.2009 um 19:58 Uhr

Zitat von schachbrett:


Dennoch ist es schwer es zu konsumieren wenn man es nicht besitzen darf, ja eigentlich schier unmöglich.


Muss ja nicht heißen dass er es besitzt...Er kann ja auch bei einem mitrauchen...oder bei nem kumpel chillen und da mitrauchen...!=?

U to the N to the C Z, we don´t care what you said

Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2009 um 20:03 Uhr

Zitat von HANZMISSION:



Muss ja nicht heißen dass er es besitzt...Er kann ja auch bei einem mitrauchen...oder bei nem kumpel chillen und da mitrauchen...!=?


Sobald du den Joint in die Hand nimmst, machst du dich strafbar. Du musst also deinen Freund bitten, den Joint zu halten, während du rauchst, dann sollte es legal sein, soweit ich weiß.
YoloMcSWAG
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
398 Beiträge
Geschrieben am: 10.06.2009 um 20:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.06.2009 um 20:08 Uhr

Zitat von Groove:

Zitat von HANZMISSION:



Muss ja nicht heißen dass er es besitzt...Er kann ja auch bei einem mitrauchen...oder bei nem kumpel chillen und da mitrauchen...!=?


Sobald du den Joint in die Hand nimmst, machst du dich strafbar. Du musst also deinen Freund bitten, den Joint zu halten, während du rauchst, dann sollte es legal sein, soweit ich weiß.


Oder den Joint gleich auf nen Ständer anbringen, oder? :-D
mmhurt - 37
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
425 Beiträge
Geschrieben am: 10.06.2009 um 22:12 Uhr

Zitat von Charta665:


und wie ist es in BW mit der geringen Menge wegen strafanzeigen.

Wir haben zwar nur um nen € gewettet aber ich meinte, dass ich recht habe.

Kann mir einer nen Link geben mit einer glaubwürdigen Quelle.


Die Genaue Definition der geringen Menge findest du in diesem Link

Küsst die Faschisten!

Iluron - 37
Champion (offline)

Dabei seit 06.2008
8878 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2009 um 00:32 Uhr

Zitat von Charta665:

Hi, ich hab mit nem arbeitskollegen gewettet, dass der Konsum von Cannabis in baden-würtemberg erlaubt sei nur der Besitz ist veboten.
Wie ist es mit dem Autofahren ich sagte, dass man 3 tage danach wieder autofahren darf, er sagte nein.
und wie ist es in BW mit der geringen Menge wegen strafanzeigen.

Wir haben zwar nur um nen € gewettet aber ich meinte, dass ich recht habe.

Kann mir einer nen Link geben mit einer glaubwürdigen Quelle.


Das klingt für mich nach "Ich hab da einen Freund der da ein Problem hat."

:totlacher:

Alle Programmierern eingesperrt, jede Software pantentiert. Jetzt merkt ihr: Anwälte proggen nicht.

Better_man - 49
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
502 Beiträge

Geschrieben am: 11.06.2009 um 09:42 Uhr

Zitat von mmhurt:




Die Genaue Definition der geringen Menge findest du in diesem Link




:totlacher: Ja wie wenig ? Ganz wenig ? Ab und zu ! Ja was heisst das ? Ja manchmal ^^

AFSMmD Association .... Anti Fail Singn und Made my Day Association !

LightKing - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
350 Beiträge

Geschrieben am: 27.02.2010 um 13:56 Uhr

Zitat von schachbrett:

Der Konsum ist im gesetzlichen Verbot nicht verboten, soviel ist richtig.
Dennoch ist es schwer es zu konsumieren wenn man es nicht besitzen darf, ja eigentlich schier unmöglich.
Die Nachweisbarkeit geht im Blut bis zu 3 oder 4 Tagen, denn danach ist es erneuert.
Im Urin allerdings ist es bei regelmäßigem Konsum bis zu 4 oder 5 Wochen nachweisbar und daher auch bei jeder "Pinkelprobe" inbegriffen.

Fahren kann man auf THC immer, die frage ist nur ob man das Risiko eingehen will...

Peace^^

Doch ^^ Wenn du bei jemanden mit rauchst ?!
Bujin - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
708 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2010 um 18:18 Uhr

Papperlapap!

Ich versteh nicht, wie des strafbar sein kann, etwas was Gott geschaffen hat zu benützen! Ich rauch mein Ganja, ich liebe mein Ganja und es gibt niemand auf der Welt, der mir des verbieten kann!
Und ob man jetz ein Nanogramm im Blut haben darf oder nicht...who cares! Smoke the herb and get a humble thought, police can not stop this one a BOMBOCLAAD!
Leute, raucht euerGanja! Habt keine Angst, lasst euch von niemandem was sagen JAH RAS TAFAR I!

Watch what the fuck flies outa your mouth, before I hijack a plane and fly it into your house!

Bujin - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
708 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2010 um 18:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.02.2010 um 18:21 Uhr

Das ist ein Link

Watch what the fuck flies outa your mouth, before I hijack a plane and fly it into your house!

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