Zitat von bockwurst82:
Wenn das so klar ist, würdest du dann das hier beantworten?
Ein "Argument" deinerseits ist ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahre 1973, richtig?
Darin wurde z.b. erwähnt, die BRD sei nicht Nachfolger des DR. Stimmt. Allerdings wurde darin auch erwähnt, dass die BRD identisch sei mit dem Deutschen Reich.
Ein nettes Beispiel hab ich gefunden:
"Hilde Meyer heiratet Heini Müller und nimmt diesen Familiennamen an, heißt also fürderhin Hilde Müller.
Hilde Müller ist identisch mit der geborenen Hilde Meyer. Sie ist nicht verstorben durch die Eheschließung. Das BVerfG würde urteilen: 'Hilde Müller ist nicht Rechtsnachfolgerin von Hilde Meyer, sondern personenidentisch"
Im übrigen hat das BVG schon 1953 geurteilt:
"Die Errichtung einer staatlichen Organisation für das Gebiet der westlichen Besatzungszonen durch das Bonner Grundgesetz hat an der Geltung des Reichskonkordats zwischen den Vertragschließenden nichts geändert. Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich (BVerfGE 3, 319 f.)."
Heißt also, das BVG hat niemals deiner Argumentation helfend geurteilt.
Aber da ich es schon kommen sehe, dass bald wieder einzelne Satzteile ruasgepickt werden und auf §23 GG angewendet werden:
"BVerfG-Urteile sind keine unumstößlichen, gottgegebenen Gesetze. Sie unterliegen dem Wandel der Zeit oder, um es juristischer auszudrücken, der "normativen Kraft des Faktischen".
Nehmen wir, um es ganz deutlich zu machen, ein anderes, fiktives, Beispiel. Gehen wir einfach davon aus, das BVerfG hat im Jahre 1968 irgendein Urteil eines Strafgerichts als rechtmäßig bestätigt. In diesem BVerfG-Urteil steht dann quasi nebenbei der Satz geschrieben: "Darüber hinaus ist Homosexualität strafbar."
Nun kommt ein Moralapostel im Jahre 2006 auf den Gedanken: "Hey, dieses Lebenspartnerschaftsgesetz, das gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit 'normalen' gleichstellt, ist rechtswidrig, weil ja das BVerfG 1968 gesagt hat: 'Darüber hinaus ist Homosexualität strafbar'!""
Aber da ich jeder Wette eingehe, dass du das wieder ignorierst mach ich mir jetzt Mittagessen. Viel Spaß im Delirium, schön dass wenigstens einer alles weiß. Vielleicht kannst du uns ja bald retten.
