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Forum / Politik und Wirtschaft

Gotteslästerungsgesetz

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La-Onda - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
281 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.07.2007 um 16:31 Uhr

Auszug aus Wikipedia

Zitat:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB (dem Gotteslästerungsparagraphen) strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Was denkt ihr über diesen Paragraphen?
Beschneidet er die Meinungsfreiheit??

Wer sich auf jemand verlässt, ist schon verlassen.

Uksn - 37
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
510 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.07.2007 um 16:38 Uhr

man kann seine meinung auch so äußern dass niemand beleidigt wird..

außer über die sekte mit dem krsna-gott, weil die so nem gespräch direkt ausweichen. da muss man schonmal beleidigend sein.. :D
KimiNobody - 36
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
496 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:38 Uhr

wieso soll die meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werden??
du darfst ja sagen was du davon hälst du du darfst eben nicht anzufangen darüber herzuziehen!!
das ist das gleiche wie im umgang mit menschen, du darfst sagen was du von ihnen hälst, aber du darfst sie ja au ned einfach fertig machen!!

ist also was ganz normales ;-)

Live And Let Die

IndigoMoon - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2004
65 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:38 Uhr

natürlich nicht, im letzen satz steht ja, dass es nur strafbar ist wenn es den öffentlichen frieden
gefährdet.
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:38 Uhr

Zitat von Uksn:

man kann seine meinung auch so äußern dass niemand beleidigt wird..

außer über die sekte mit dem krsna-gott, weil die so nem gespräch direkt ausweichen. da muss man schonmal beleidigend sein.. :D


was bitte ist n knrazt-gott?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Uksn - 37
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
510 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:40 Uhr

der, der das gesamte universum ausgehaucht hat und auch wieder einziehen wird..

ich hab vergessen wie die sekte genau heißt..
Eisprizessin - 36
Profi (offline)

Dabei seit 04.2007
527 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:44 Uhr

Ich finde auch das es die Meinungsfreiheit nicht einschränkt. Es gibt ja ausdrucksweisen die nicht beleidigend sind, aber seine Meinung auf den Punkt brigen können.

Wahre Liebe

TheBrainless - 37
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1992 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2007 um 16:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.07.2007 um 16:47 Uhr

Es gibt viele Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken, positiv wie negativ...
Selbst im Grundgesetz steht
Artikel 5

Zitat:


(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

(Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/5.html)

Um direkt auf deine Frage zu Antworten: Ja, es schränkt die Meinungsfreiheit ein, aber nur im positiven Sinne, denn dadurch wird Artikel 3.3 des Grundgesetzes gewährleistet
(Falls es jemand interresiert was drin steht:

Zitat:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/3.html) )

Mörps mörps blubbs!

Poassaeng - 41
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2002
6480 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2007 um 17:03 Uhr

Zitat von Uksn:

man kann seine meinung auch so äußern dass niemand beleidigt wird..


:daumenhoch:

Das scheinen nur viele der Nutzer dieses Forums vergessen zu haben...

Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2007 um 17:49 Uhr

Zum Einen kann man seine Meinung in nettere Worte packen und zum Anderen haben wir auch einen Paragraphen, der die Beleidigung unter Strafe stellt. Das es sich hier also auf die Religion bezieht, sehe ich nicht weiter als tragisch an.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

La-Onda - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
281 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2007 um 23:02 Uhr

Zitat von Poassaeng:

Zitat von Uksn:

man kann seine meinung auch so äußern dass niemand beleidigt wird..


:daumenhoch:

Das scheinen nur viele der Nutzer dieses Forums vergessen zu haben...


Ich verstehe deine Signatur nicht.

Wer sich auf jemand verlässt, ist schon verlassen.

Bembe18 - 41
Experte (offline)

Dabei seit 11.2002
1742 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2007 um 13:17 Uhr

Ich finde es geradezu dämlich. etwas fiktives, was niemand bewiesen oder gesehen hat, Rechte zu geben.



Jippy ai ey, Schweinebacke

DasRecht - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
180 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2007 um 13:45 Uhr

Zitat von Uksn:

man kann seine meinung auch so äußern dass niemand beleidigt wird..

außer über die sekte mit dem krsna-gott, weil die so nem gespräch direkt ausweichen. da muss man schonmal beleidigend sein.. :D

Eine Sekte ist keine Religon.
Die zeugen jehova sind seit 2005 also Religon in Deutschland anerkannt.

Zum Wohl des Deutschen Volkes

DasRecht - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
180 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2007 um 13:47 Uhr

Zitat von La-Onda:

Auszug aus Wikipedia

Zitat:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB (dem Gotteslästerungsparagraphen) strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Was denkt ihr über diesen Paragraphen?
Beschneidet er die Meinungsfreiheit??

Naja ist doch klar zuerstehen.

Zum Wohl des Deutschen Volkes

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2007 um 14:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.07.2007 um 14:48 Uhr

Zitat von La-Onda:

Auszug aus Wikipedia

Zitat:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB (dem Gotteslästerungsparagraphen) strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Was denkt ihr über diesen Paragraphen?
Beschneidet er die Meinungsfreiheit??


Er beschneidet die MeinungsFREIHEITt keineswegs. Er beschneidet das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Geht einfach damit einher dass man mit solchen Äusserungen die Persönlichen rechte von anderen angreift. Weiss jetzt nicht genau wie das behandelt wird aber sollte genau so behandelt werden wie diskriminierung (wg. hautfarbe et.c)
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2007 um 22:39 Uhr

Zitat von Bembe18:

Ich finde es geradezu dämlich. etwas fiktives, was niemand bewiesen oder gesehen hat, Rechte zu geben.



:-D wenn es nach dir ginge, wären dann aber viele Juristen arbeitslos. Intelectual Property oder geistiges Eigentum (altdeutsch ;-)) ist eine beliebte Rechtsstreitsache. :-D

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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