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Fahrerflucht - Urteil

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Didgman - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2006
50 Beiträge
Geschrieben am: 24.01.2012 um 22:50 Uhr

Als fahrerflucht wird es nicht mehr bezeichnet wenn man sich (nach einer gewissen wartezeit,ca 10 bis 15 min) bei der polizei meldet.
anrufen bringt nichts da die nicht mehr kommen wenn kein personenschaden passiert ist.
außer natürlich denen ist langweilig :-D
es gibt da so ein tolles Programm wonach die grünen nicht mehr bei allem kommen.

Nutze Deine Macht wie ein paar Zügel, nicht wie eine Peitsche

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