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Forum / Young Life

Fahrerflucht - Urteil

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
customstyle3 - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
624 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 00:14 Uhr

Mir wurde vorgeworfen eine fahrerflucht begangen zu haben (lange Geschichte die hier nix verloren hat)

Letztendlich wurde ich vor Gericht zu 35 Euro bußgeld und XX tagessätzen zu je XX Euro verurteilt.

Nun meine Frage: wird von Flensburg noch ein Brief mit Punkten oder Fahrverbot kommen?

Normal geht man bei fahrerflucht ja davon aus dass man Punkte oder mehr bekommt. Ich bin jedoch der Meinung, schon öfter gehört zu haben, dass es erst ab 40 Euro bußgeld Punkte gibt. Oder werden die Tagessätze ans Bußgeld angerechnet?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Richterin vielleicht der Meinung war, dass ich unschuldig bin, jedoch anhand der Akten kein Freispruch möglich war und sie es vielleicht so lösen wollte.

Vielleicht is es auch nich so und ich Krieg noch Ne übelste Sperre reingedrückt Kp^^ aber dass es halt grad 35 Euro sind hat mich verwundert



90% aller Amoklaeufer spielen Egoshooter, 100% aller Amoklaeufer essen Brot! VERBIETET BROT!!!!!!!!!

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2012 um 00:20 Uhr

Ich bin der Meinung, dass das Fahrverbot im Urteil verankert sein müsste.

So wie es aussieht ist das Gericht der Meinung gewesen, dass Dich die bisherige Strafverfolgung ausreichend beeindruckt hat und mit einer Wiederholung nicht zu rechnen ist.
JustFabian - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2011
29 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2012 um 00:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 00:23 Uhr

Ich habs grad mal gegooglet Click me!

Also es könnten 5 bzw 7 punkte in flensburg auf dich zukommen.

Außer die richter waren gnädig ^^
customstyle3 - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
624 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 00:26 Uhr

Zitat von JustFabian:

Ich habs grad mal gegooglet Click me!

Also es könnten 5 bzw 7 punkte in flensburg auf dich zukommen.

Außer die richter waren gnädig ^^


Das weis ich ja aber ich hoff grad irgendwie dass die 35 Euro diesbezüglich Ne Bedeutung haben^^

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JustFabian - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2011
29 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2012 um 00:29 Uhr

Wenn ich so darüber nachdenke sollte das bußgeld wirklich eine bedeutung haben.
im Bußgeldkatalog wird ja nichts erwähnt von nem bußgeld bei fahrerflucht

Go_Deep - 58
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
77 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 00:51 Uhr

das bussgeld hat mit der fahrerflucht selbst nichts zu tun sondern begründet sich idr auf nen verstoss der stvo. was nachkommen kann rcihtet sich nicht nach der tagessatzhöhe sonder der anzahl der tagessätze, evtl fliesst hier noch ne etwaige gefährdung ein

http://www.sysprofile.de/id162693

customstyle3 - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
624 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 00:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 01:07 Uhr

Zitat von Go_Deep:

das bussgeld hat mit der fahrerflucht selbst nichts zu tun sondern begründet sich idr auf nen verstoss der stvo. was nachkommen kann rcihtet sich nicht nach der tagessatzhöhe sonder der anzahl der tagessätze, evtl fliesst hier noch ne etwaige gefährdung ein


Aber wenn das bußgeld sich auf nen verstoß gegen die StVO begründen würde, dann sollte der verstoß im Urteil doch mit drin stehen oder? Weil da is nur von fahrerflucht die Rede, bin ich der Meinung aber ich schau morgen nochma xD aber hab's eig schon oft genug durchgelesen kenne es fast auswendig^^

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Phil_pscht - 32
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
651 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 05:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 05:55 Uhr

Zitat von customstyle3:

Mir wurde vorgeworfen eine fahrerflucht begangen zu haben (lange Geschichte die hier nix verloren hat)

Letztendlich wurde ich vor Gericht zu 35 Euro bußgeld und XX tagessätzen zu je XX Euro verurteilt.

Nun meine Frage: wird von Flensburg noch ein Brief mit Punkten oder Fahrverbot kommen?

Normal geht man bei fahrerflucht ja davon aus dass man Punkte oder mehr bekommt. Ich bin jedoch der Meinung, schon öfter gehört zu haben, dass es erst ab 40 Euro bußgeld Punkte gibt. Oder werden die Tagessätze ans Bußgeld angerechnet?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Richterin vielleicht der Meinung war, dass ich unschuldig bin, jedoch anhand der Akten kein Freispruch möglich war und sie es vielleicht so lösen wollte.

Vielleicht is es auch nich so und ich Krieg noch Ne übelste Sperre reingedrückt Kp^^ aber dass es halt grad 35 Euro sind hat mich verwundert



Ich weiß von einer...Bekannten, dass sie für Fahrerflucht 7 Punkte bekommen hat. Was ja überhaupt kein Problem ist, es sei denn, du bist in der Probezeit.
Die Benachrichtigung kam erst fast ein Jahr nach dem Vergehen. Unabhängig von Gerichtssachen afaik.
Aber am besten gehst du einfach ins Gericht, fragst jemanden, der zuständig ist und hast Gewissheit.
hardy61 - 63
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
61 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2012 um 06:18 Uhr

Oder haust nächstes mal nicht ab,wenn man schon Scheiße baut muss auch dazu stehen ,egal was es war !!!
customstyle3 - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
624 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 08:20 Uhr

Zitat von hardy61:

Oder haust nächstes mal nicht ab,wenn man schon Scheiße baut muss auch dazu stehen ,egal was es war !!!


Oh danke für den Hinweis mein Freund den hab ich jetz gebraucht

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DAF_XF105 - 54
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2011
40 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 08:41 Uhr

Tabelle: Punkteregelung bei Fahrerflucht.
Tatbestand Punkte
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) 5
Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7

Wer Frauen versteht, kann auch durch Null teilen!

IronCity - 33
Profi (offline)

Dabei seit 04.2010
475 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 08:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 08:42 Uhr

Zitat von customstyle3:

Zitat von hardy61:

Oder haust nächstes mal nicht ab,wenn man schon Scheiße baut muss auch dazu stehen ,egal was es war !!!


Oh danke für den Hinweis mein Freund den hab ich jetz gebraucht


Wo er Recht hat.

Stadionverbotler, ihr seid unsere Brüder!

customstyle3 - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
624 Beiträge

Geschrieben am: 21.01.2012 um 08:53 Uhr

Also ich weis dass der durchschnittsdeutsche noch an Gerechtigkeit vor Gericht glaubt. Deswegen habe ich zu dem Fall auch nichts geschrieben sondern die Frage so formuliert dass sie von jemandem der Ahnung hat ohne größere Diskussion beantwortbar ist.

Fakt ist, das Urteil liegt so vor wie beschrieben und jetz würd ich halt gern Wissen wies weitergeht

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Benmon - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1365 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2012 um 09:00 Uhr

abwarten und tee trinken oder dein anwalt fragen
-Pilot- - 61
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
72 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2012 um 10:08 Uhr

Zitat von customstyle3:

Mir wurde vorgeworfen eine fahrerflucht begangen zu haben (lange Geschichte die hier nix verloren hat)

Letztendlich wurde ich vor Gericht zu 35 Euro bußgeld und XX tagessätzen zu je XX Euro verurteilt.

Nun meine Frage: wird von Flensburg noch ein Brief mit Punkten oder Fahrverbot kommen?

Normal geht man bei fahrerflucht ja davon aus dass man Punkte oder mehr bekommt. Ich bin jedoch der Meinung, schon öfter gehört zu haben, dass es erst ab 40 Euro bußgeld Punkte gibt. Oder werden die Tagessätze ans Bußgeld angerechnet?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Richterin vielleicht der Meinung war, dass ich unschuldig bin, jedoch anhand der Akten kein Freispruch möglich war und sie es vielleicht so lösen wollte.

Vielleicht is es auch nich so und ich Krieg noch Ne übelste Sperre reingedrückt Kp^^ aber dass es halt grad 35 Euro sind hat mich verwundert

Also für Punkte ist Flensburg zuständig.

Für dein Fahrverbot wird das Landratsamt auf Dich zukommen.
BiPaar4046 - 55
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
40 Beiträge
Geschrieben am: 21.01.2012 um 10:56 Uhr

Die Rechtslage ist hier ganz eindeutig: Fahrerflucht ist eine Straftat und wird zw. 5 und 9 Punkten geahndet. Wenn die Richter der Meinung wären, das du kein Wiederholungstäter bist, wäre die Geldbuße anstatt der 35,00€ höher ausgefallen. So hast du die 35,00 € bekommen, ist ein muß!! und die zusätzliche Geldstrafe in Höhe von ....€ an monatlichen Satz von ... € ist eindeutig für eine Straftat.
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