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Forum / Young Life
Fahrerflucht - Urteil

teacher-1
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 11:59 Uhr
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Zitat von customstyle3: Zitat von hardy61: Oder haust nächstes mal nicht ab,wenn man schon Scheiße baut muss auch dazu stehen ,egal was es war !!!
Oh danke für den Hinweis mein Freund den hab ich jetz gebraucht
Ich verstehe, dass Du das nicht hören möchtest, aber als ein Betroffener, der wegen Fahrerflucht des Unfallverursachers bei einem erst 4 Jahre alten Fahrzeug auf dem Totalschaden sitzen geblieben ist (ich hatte das Auto genau in diesem Jahr dummerweise auf Teilkasko umgestellt, weil mir damals in relativ jungen Jahren die bei diesem Modell stark steigende Vollkaskosprämie zu hoch geworden ist, ein Fehler, der mir nie mehr unterlaufen wird), darfst Du Dich über solche Kommentare auch nicht wundern. Ich finde es in diesem Zusammenhang auch ein wenig merkwürdig, dass Du Dir nur Gedanken über Dich machst, nicht aber über den, den Du ja offensichtlich geschädigt hast. Ich kenne natürlich Deinen Fall nicht und ich will Dir auch bestimmt nicht zu nahe treten, aber in meinem Fall war es damals so, dass ich hätte bei dem Unfall sterben können und insofern bin ich in der Tat dafür, dass man Leuten, die Fahrerflucht begehen und sich nicht zumindest wenig später selbst stellen, eine ultraharte Strafe aufbrummt, denn ich halte diese Leute für rüpelhafte und vollkommen skrupellose Menschen, die in absolutem Egoismus nur an sich selbst denken und denen die anderen Leute, denen sie (oft massiven) Schaden zugefügt haben, sch...egal sind. Insofern bin ich sehr froh darüber, dass das eine Straftat ist.
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customstyle3 - 35
Profi
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 23:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 23:29 Uhr
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Also ich wollte eig zum Fall selbst nichts sagen weil das in dem Forum zu nichts führen würde aber wenn Du das so sagst muss ich was dazu sagen sonst halten mich ja alle für nen Schwerverbrecher
Also hier die kurzform:
Mir kommt innerorts einer entgegen und wir treffen uns gegenseitig am außenspiegel. Er denkt ich bin schuld und ich bin der Meinung es war seine schuld. Ich fahre etwa 50 - 70 meter weiter weil ich da besser anhalten kann ohne die ganze straße zu blockieren. Ich drücke meinen spiegel rein schaue nach hinten und seh den unfallgegner nicht mehr. Ich drehe um um ihn zu suchen. Dann fahre ich nach Hause und Rufe die Polizei an (vor Gericht durch einen einzelverbindungsnachweis der Telekom belegt)
Der unfallgegner sagt aus er wäre ein Stück weiter gefahren bis er umdrehen kann, ich war jedoch verschwunden als er zurück fuhr. Dann fuhr er direkt zur Polizei.
Vor Gericht hieß es ich wäre heim gefahren um etwas zu verschlaiern! Und das wo's um nen spiegel für 100 Euro ging und ich obendrein bis jetzt der Meinung bin dass der unfallgegner daran schuld war. So wurde ich also von der Frau Richterin im Namen des Volkes zu fahrerflucht verurteilt. Danke liebes Volk!
Aber hier muss jetz bitte niemand diskutieren ob ich nu recht hab oder der andere mir geht es nur um die Frage die ich im ersten Beitrag gestellt habe
90% aller Amoklaeufer spielen Egoshooter, 100% aller Amoklaeufer essen Brot! VERBIETET BROT!!!!!!!!!
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 00:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.01.2012 um 00:16 Uhr
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Zitat von teacher-1: insofern bin ich in der Tat dafür, dass man Leuten, die Fahrerflucht begehen und sich nicht zumindest wenig später selbst stellen, eine ultraharte Strafe aufbrummt, denn ich halte diese Leute für rüpelhafte und vollkommen skrupellose Menschen, die in absolutem Egoismus nur an sich selbst denken und denen die anderen Leute, denen sie (oft massiven) Schaden zugefügt haben, sch...egal sind. Insofern bin ich sehr froh darüber, dass das eine Straftat ist.
Auch wenn deine Emotionen angesichts deines schlechten Erlebnisses absolut verständlich sind: Unfallflucht ist nicht gleich Unfallflucht. Da gibt es schon Unterschiede, ob es im fließenden Verkehr passiert, ob nur der Spiegel beschädigt wird oder ob tatsächlich eine Lebensgefahr oder sogar ein Toter Folge des Unfalls ist.
Dass man sich bei reinen Sachschäden mehr um die eigene Haftung oder strafrechtliche Folgen Gedanken macht, halte ich für menschlich.
@TE
Hättest du deine Geschichte früher geschrieben, wären die Kommentare womöglich anders ausgefallen...
Hast du dich denn selbst verteidigt oder einen Anwalt genommen? Normalerweise könnte der dir sonst die genauen Konsequenzen erklären.
Wie so oft: Was konkret in deinem Einzelfall gerecht oder ungerecht ist und welche Folgen es hat, weiß man nur, wenn man die Verhandlung besucht hat und das Urteil genau kennt mit Begründung.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Didgman - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 00:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.01.2012 um 00:22 Uhr
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Zitat von customstyle3: Mir wurde vorgeworfen eine fahrerflucht begangen zu haben (lange Geschichte die hier nix verloren hat)
Letztendlich wurde ich vor Gericht zu 35 Euro bußgeld und XX tagessätzen zu je XX Euro verurteilt.
Nun meine Frage: wird von Flensburg noch ein Brief mit Punkten oder Fahrverbot kommen?
Normal geht man bei fahrerflucht ja davon aus dass man Punkte oder mehr bekommt. Ich bin jedoch der Meinung, schon öfter gehört zu haben, dass es erst ab 40 Euro bußgeld Punkte gibt. Oder werden die Tagessätze ans Bußgeld angerechnet?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Richterin vielleicht der Meinung war, dass ich unschuldig bin, jedoch anhand der Akten kein Freispruch möglich war und sie es vielleicht so lösen wollte.
Vielleicht is es auch nich so und ich Krieg noch Ne übelste Sperre reingedrückt Kp^^ aber dass es halt grad 35 Euro sind hat mich verwundert
Eun Unfall mit Fahrerflucht bedeutet soweit ich weiß 5 Punkte in Flensburg.
Und ja zu dem Brief aus Flensburg, das ist eine Strafe die gesetzlich festgelegt ist wenn dieser Tatbestand (fahrerflucht) erfüllt wurde.
Somit wird da auch nichts im Urteil stehen und du bekommst ein schreiben vom LRA dass du 5 punkte + entsprechendes Bußgeld bekommst.
Mich wundert allerdings dass es zu einer Verhandlung gekommen ist, da es sich hier um keine Straftat handelt sondern lediglich um ein Bußgeld handelt.
Und das wird eigentlich nicht verhandelt...
Nutze Deine Macht wie ein paar Zügel, nicht wie eine Peitsche
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customstyle3 - 35
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 00:23 Uhr
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Ich hatte einen Anwalt aber ich hab ihn nach der Verhandlung nich gefragt weil mir das mit den 35 Euro erst jetz aufgefallen is und wenn ich jetz frag muss ich wieder für die Beratung zahlen drum dacht ich ich frag einfach ma ob hier jemand was dazu weis
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Didgman - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 00:25 Uhr
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misst doch straftat, da hab ich mich vertan sorry
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Didgman - 39
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 00:27 Uhr
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Übrigens, es ist echt ein Gerücht dass es erst ab so und so viel strafe punkte gibt.
bald jedes jahr wird der Bußgeldkatalog geändert da würde ich empfehlen einfach da nachzuschauen wenn es um sowas geht.
Pauschal kann man nicht sagen ab wann es Punkte gibt.
Vielleicht einfach mal im LRA anrufen und da auf der führerscheinstelle fragen. aber erst noch bisschen warten bis die das Urteil vom gericht haben.
Das kommt glaube ich in deine Führerscheinakte
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customstyle3 - 35
Profi
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 00:46 Uhr
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Zitat von Didgman: Übrigens, es ist echt ein Gerücht dass es erst ab so und so viel strafe punkte gibt.
bald jedes jahr wird der Bußgeldkatalog geändert da würde ich empfehlen einfach da nachzuschauen wenn es um sowas geht.
Pauschal kann man nicht sagen ab wann es Punkte gibt.
Vielleicht einfach mal im LRA anrufen und da auf der führerscheinstelle fragen. aber erst noch bisschen warten bis die das Urteil vom gericht haben.
Das kommt glaube ich in deine Führerscheinakte
Also haben die 35 Euro keine direkte Bedeutung meinst Du? Dann wird's wohl auf 5 Punkte rauslaufen was für mich mpu bedeutet wegen Probezeit =( und das wegen so ner sinnlosen scheisse o.O finde das muss echt ned sein... Man sollte sich als richter schon auch mal gedanken machen ob die folgen eines Urteils wirklich angemessen sind. Die hat eh den Eindruck gemacht als ob sie sich absolut garnicht mit dem Fall und den betroffenen auseinandergesetzt hat... Und währed der Verhandlung hat se mich Dauernd dumm angemacht lol hat mich scho wie n verbrecher behandelt bevor das Urteil fiel
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Didgman - 39
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 01:58 Uhr
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nein die 35 Euro haben keine direkte Bedeutung für die Punkte, aber für genaues musst wirklich am besten auf der Führerscheinstelle anrufen. das kostet nichts und Nachteile kommen dadurch auch nicht raus oder so. Aber wie gesagt erst einmal bisschen abwarten bis die die Unterlagen vom Gericht Un/oder Flensburg haben.
(eine punkteabfrage in Flensburg kostet glaube ich zwischen 3 und 5 euro auf dem LRA und dauert ein paar tage bis die antwort da ist wenn es gut läuft.
Steck den Kopf mal nicht in den Sand, momentan heißt es nur, dass das Bangen noch kein wirkliches Ende hat.
aber vielleicht hast Glück, weil es 1. kein Personenschaden gab und 2. der Sachschaden minimal war.
Das dumme ist halt nur, dass es gerade den Bußgeldkatalog nicht interessiert was es für folgen gab, das wird normal vor Gericht ganz "genau" geprüft, aber das gericht ist hierbei nur eine Seite der Medaile...
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 09:24 Uhr
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Zitat von customstyle3: Also ich wollte eig zum Fall selbst nichts sagen weil das in dem Forum zu nichts führen würde aber wenn Du das so sagst muss ich was dazu sagen sonst halten mich ja alle für nen Schwerverbrecher
Also hier die kurzform:
Mir kommt innerorts einer entgegen und wir treffen uns gegenseitig am außenspiegel. Er denkt ich bin schuld und ich bin der Meinung es war seine schuld. Ich fahre etwa 50 - 70 meter weiter weil ich da besser anhalten kann ohne die ganze straße zu blockieren. Ich drücke meinen spiegel rein schaue nach hinten und seh den unfallgegner nicht mehr. Ich drehe um um ihn zu suchen. Dann fahre ich nach Hause und Rufe die Polizei an (vor Gericht durch einen einzelverbindungsnachweis der Telekom belegt)
Der unfallgegner sagt aus er wäre ein Stück weiter gefahren bis er umdrehen kann, ich war jedoch verschwunden als er zurück fuhr. Dann fuhr er direkt zur Polizei.
Vor Gericht hieß es ich wäre heim gefahren um etwas zu verschlaiern! Und das wo's um nen spiegel für 100 Euro ging und ich obendrein bis jetzt der Meinung bin dass der unfallgegner daran schuld war. So wurde ich also von der Frau Richterin im Namen des Volkes zu fahrerflucht verurteilt. Danke liebes Volk!
Aber hier muss jetz bitte niemand diskutieren ob ich nu recht hab oder der andere mir geht es nur um die Frage die ich im ersten Beitrag gestellt habe
Vielen Dank dafür, dass Du Deinen Fall geschildert hast, das sorgt für Klarheit. Wenn es so stimmt, wie Du es schilderst (Du weißt, dass die Wahrnehmungen der Menschen sehr unterschiedlich sein können), dann kann ich Deinen Ärger bzw. Deine Empörung verstehen. Als Lehre kann man aus so etwas praktisch nur ziehen, dass man in der Tat am besten gleich selbst zur Polizei fährt, wenn einem so etwas passiert.
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teacher-1
Champion
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 09:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.01.2012 um 09:34 Uhr
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Zitat von Cymru:
Dass man sich bei reinen Sachschäden mehr um die eigene Haftung oder strafrechtliche Folgen Gedanken macht, halte ich für menschlich.
Ich bin definitiv NICHT Deiner Ansicht, denn ich verstehe diese Aussage so, dass man sich um sich selbst und um die Folgen des eigenen Handelns mehr Sorgen macht, als um den Geschädigten. Das halte ich nicht für menschlich und auch nicht für richtig. Wenn ich einen anderen schädige - und das kann jedem jeden Tag passieren (genau dafür hat man ja auch seine Versicherungen), dann kann es ja wohl nicht in erster Linie um mein Wohl gehen. Ich habe jemandem (in der Regel hoffentlich unabsichtlich) Schaden zugefügt und das muss wieder ins Lot gebracht werden und wenn mich das dann etwas kostet, dann ist das eben so. Ich war in einem solchen Fall der Verursacher und habe dafür gerade zu stehen. Ich kann niemanden verstehen, der einem anderen unabsichtlich einen Schaden am Auto zufügt, der genau weiß und mitbekommen hat, dass er das gewesen ist, dass so jemand dann anfängt einen Anwalt zu kontaktieren und womöglich noch vor Gericht zieht, um die finanziellen Folgen abzubiegen. Das ist in meinen Augen ein Witz und zeugt von schlechtem Charakter. Es kann jedem alles passieren, sei es nun aus Unachtsamkeit oder einem anderen Grund, aber dann muss man dazu stehen. Das ist meine generelle Meinung dazu, die hat aber nichts mit dem Fall von customstyle3 zu tun.
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customstyle3 - 35
Profi
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 12:00 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von customstyle3: Also ich wollte eig zum Fall selbst nichts sagen weil das in dem Forum zu nichts führen würde aber wenn Du das so sagst muss ich was dazu sagen sonst halten mich ja alle für nen Schwerverbrecher
Also hier die kurzform:
Mir kommt innerorts einer entgegen und wir treffen uns gegenseitig am außenspiegel. Er denkt ich bin schuld und ich bin der Meinung es war seine schuld. Ich fahre etwa 50 - 70 meter weiter weil ich da besser anhalten kann ohne die ganze straße zu blockieren. Ich drücke meinen spiegel rein schaue nach hinten und seh den unfallgegner nicht mehr. Ich drehe um um ihn zu suchen. Dann fahre ich nach Hause und Rufe die Polizei an (vor Gericht durch einen einzelverbindungsnachweis der Telekom belegt)
Der unfallgegner sagt aus er wäre ein Stück weiter gefahren bis er umdrehen kann, ich war jedoch verschwunden als er zurück fuhr. Dann fuhr er direkt zur Polizei.
Vor Gericht hieß es ich wäre heim gefahren um etwas zu verschlaiern! Und das wo's um nen spiegel für 100 Euro ging und ich obendrein bis jetzt der Meinung bin dass der unfallgegner daran schuld war. So wurde ich also von der Frau Richterin im Namen des Volkes zu fahrerflucht verurteilt. Danke liebes Volk!
Aber hier muss jetz bitte niemand diskutieren ob ich nu recht hab oder der andere mir geht es nur um die Frage die ich im ersten Beitrag gestellt habe
Vielen Dank dafür, dass Du Deinen Fall geschildert hast, das sorgt für Klarheit. Wenn es so stimmt, wie Du es schilderst (Du weißt, dass die Wahrnehmungen der Menschen sehr unterschiedlich sein können), dann kann ich Deinen Ärger bzw. Deine Empörung verstehen. Als Lehre kann man aus so etwas praktisch nur ziehen, dass man in der Tat am besten gleich selbst zur Polizei fährt, wenn einem so etwas passiert.
Aber man kann doch ned immer alles schlucken und sich damit abfinden Ne Lehre draus zu ziehen =( wobei mir wohl in dem Fall keine Wahl bleibt
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hardy61 - 63
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 15:57 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von customstyle3: Zitat von hardy61: Oder haust nächstes mal nicht ab,wenn man schon Scheiße baut muss auch dazu stehen ,egal was es war !!!
Oh danke für den Hinweis mein Freund den hab ich jetz gebraucht
Ich verstehe, dass Du das nicht hören möchtest, aber als ein Betroffener, der wegen Fahrerflucht des Unfallverursachers bei einem erst 4 Jahre alten Fahrzeug auf dem Totalschaden sitzen geblieben ist (ich hatte das Auto genau in diesem Jahr dummerweise auf Teilkasko umgestellt, weil mir damals in relativ jungen Jahren die bei diesem Modell stark steigende Vollkaskosprämie zu hoch geworden ist, ein Fehler, der mir nie mehr unterlaufen wird), darfst Du Dich über solche Kommentare auch nicht wundern. Ich finde es in diesem Zusammenhang auch ein wenig merkwürdig, dass Du Dir nur Gedanken über Dich machst, nicht aber über den, den Du ja offensichtlich geschädigt hast. Ich kenne natürlich Deinen Fall nicht und ich will Dir auch bestimmt nicht zu nahe treten, aber in meinem Fall war es damals so, dass ich hätte bei dem Unfall sterben können und insofern bin ich in der Tat dafür, dass man Leuten, die Fahrerflucht begehen und sich nicht zumindest wenig später selbst stellen, eine ultraharte Strafe aufbrummt, denn ich halte diese Leute für rüpelhafte und vollkommen skrupellose Menschen, die in absolutem Egoismus nur an sich selbst denken und denen die anderen Leute, denen sie (oft massiven) Schaden zugefügt haben, sch...egal sind. Insofern bin ich sehr froh darüber, dass das eine Straftat ist.
Und nur so gehts ) Starker beitrag
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customstyle3 - 35
Profi
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Geschrieben am: 22.01.2012 um 20:02 Uhr
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Dafür sind deine entweder OT oder sinnlos
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Xcountry - 36
Halbprofi
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 24.01.2012 um 19:28 Uhr
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Zitat:
Als Lehre kann man aus so etwas praktisch nur ziehen, dass man in der Tat am besten gleich selbst zur Polizei fährt, wenn einem so etwas passiert.
Das würd ich auch nicht empfehlen, da du dabei genauso Unfallflucht begehst Als Unfallbeteiligter hast du anzuhalten, zu warten und deine Identität zweifelsfrei preiszugeben.
Nächstes mal anhalten und warten.....und wenn keiner kommt, dann vor Ort bleiben und die Polizei rufen. So kannst nichts falsch machen....
Zum Thema, ich würde auch entweder direkt auf dem Geicht oder auf dem Landratsamt anrufen und mich dort erkundigen aber wie schon beschrieben, die Mühlen mahlen langsam, also erstmal abwarten.....normal bekommst aber schon Punkte und das wird dir in der Regel auch mitgeteilt
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