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Forum / Young Life
Ebay Warenumtausch!?!

chris90 - 35
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 13:53 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von chris90:
das Problem, sie behauptete das das Gerät GEÖFFNET ankam!
Hm, dann hab ich dich vorhin falsch verstanden. Also da bin ich echt auf den Ausgang gespannt - ich mein "Beweisebilder" kann Sie ja immer noch machen vom offenen Gerät-
ja, kann sie, aber sie kan nicht beweise das sie dies so entgegegenommen hat!
.:so live your live:.
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 17:49 Uhr
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also, aufgrund mangelnder Beweise für mich Entschieden
.:so live your live:.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 19:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.04.2010 um 19:34 Uhr
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Zitat von scw: EDIT: Hatte gerade ganz vergessen, dass der Ersteigerer das Gerät ja geöffnet hatte... deshalb sind die Chancen sehr gut, dass du nichts zurück zahlen musst. Hätte der Ersteigerer das Gerät nicht geöffnet, und er würde einen Anwalt zur Hilfe nehmen, würde es schon schlechter aussehen.
Wieso sollte der Anspruch auf eine neuwertige Sache entfallen, nur weil das Gerät geöffnet würde?
edit: @Threadstarter
Wenn es wirklich so war, dass das Gerät bereits beim Versand kaputt war, hast du dafür einzustehen. Allerdings wäre interessant, wie der Versand stattgefunden hat. Bei einem so hochwertigen Gerät nehme ich an, dass eine Versicherung über DHL vorliegt. Würde also auch erstmal dahin verweisen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 19:35 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von scw: EDIT: Hatte gerade ganz vergessen, dass der Ersteigerer das Gerät ja geöffnet hatte... deshalb sind die Chancen sehr gut, dass du nichts zurück zahlen musst. Hätte der Ersteigerer das Gerät nicht geöffnet, und er würde einen Anwalt zur Hilfe nehmen, würde es schon schlechter aussehen.
Wieso sollte der Anspruch auf eine neuwertige Sache entfallen, nur weil das Gerät geöffnet würde?
edit: @Threadstarter
Wenn es wirklich so war, dass das Gerät bereits beim Versand kaputt war, hast du dafür einzustehen. Allerdings wäre interessant, wie der Versand stattgefunden hat. Bei einem so hochwertigen Gerät nehme ich an, dass eine Versicherung über DHL vorliegt. Würde also auch erstmal dahin verweisen.
aus dem grund, weil dadurch die garantie erlischt^^
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 19:42 Uhr
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Zitat von chris90: aus dem grund, weil dadurch die garantie erlischt^^
Du hast ja aber keine Garantie auf diese Sachen gegeben, sondern es besteht höchstens Gewährleistung. Die würde aber nicht mit dem Öffnen des Gerätes erlöschen.
Hab dir hier mal kurz nen Blog dazu gefunden (zwar auf Neuwaren bezogen, aber trotzdem hilfreich):
Garantieverlust?
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 19:45 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von chris90: aus dem grund, weil dadurch die garantie erlischt^^
Du hast ja aber keine Garantie auf diese Sachen gegeben, sondern es besteht höchstens Gewährleistung. Die würde aber nicht mit dem Öffnen des Gerätes erlöschen.
Hab dir hier mal kurz nen Blog dazu gefunden (zwar auf Neuwaren bezogen, aber trotzdem hilfreich):
Garantieverlust?
ich hab trotzdem ausdrücklich gesagt das ich privatverkäufer bin, somit keine garantie, gewährleistug oder umtausch nachgehen kann
.:so live your live:.
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 19:47 Uhr
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ausserdem gehts bei deinem beispiel um nen PC, da ists ja gang und geben das gehäuse zu öffnen um neue dinge, wie z.b. n ramriegel ,nachzurüsten!
bei mir gehts um versiegeltes gerät!
.:so live your live:.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 20:02 Uhr
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Zitat von chris90: ausserdem gehts bei deinem beispiel um nen PC, da ists ja gang und geben das gehäuse zu öffnen um neue dinge, wie z.b. n ramriegel ,nachzurüsten!
bei mir gehts um versiegeltes gerät!
Das ist aber egal, ob es PC oder sonstiges Gerät ist, wenn es geöffnet werden kann, ohne Gewalt anwenden zu müssen.
Der springende Punkte bei dir ist, dass du dafür haftest, wenn das Produkt tatsächlich von Anfang an kaputt war. Hattest du es denn aufgeschraubt? Welchen Grund gab es denn, das Gerät für 50 € zu versteigern (Stichwort höherer Startpreis), wenn es neu 140 € wert ist?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 22.04.2010 um 20:15 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von chris90: ausserdem gehts bei deinem beispiel um nen PC, da ists ja gang und geben das gehäuse zu öffnen um neue dinge, wie z.b. n ramriegel ,nachzurüsten!
bei mir gehts um versiegeltes gerät!
Das ist aber egal, ob es PC oder sonstiges Gerät ist, wenn es geöffnet werden kann, ohne Gewalt anwenden zu müssen.
Der springende Punkte bei dir ist, dass du dafür haftest, wenn das Produkt tatsächlich von Anfang an kaputt war. Hattest du es denn aufgeschraubt? Welchen Grund gab es denn, das Gerät für 50 € zu versteigern (Stichwort höherer Startpreis), wenn es neu 140 € wert ist?
der Grund war der, das ich 50€ dringend gebrauchgt hatte, es genutzt wurde, nein , wurde nicht geöffnet, ausserdem sind 50€ für ein gerät das man nicht braucht besser als wenns nur so rumsteht^^
.:so live your live:.
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Julikiss96
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Geschrieben am: 12.06.2010 um 17:28 Uhr
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Wäre mir alles zu kompliziert !
Ich bin eine Deutsche und Stolz darauf !!
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