chris90 - 35
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:34 Uhr
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Halo, habe bei Ebay ein Autoradio verkauft,
habe es als Neuwertig deklariert, habe aber in Großen Buchstaben darauf Hingewiesen das Rücknahme oder eine Rückerstattung sowie Garantie NICHT möglich ist!
Gestern schreibt mir dann die Person die es ersteigert hat Mängel die das Gerät DEFINITIV nicht haben!
laut ihren Angaben hat sie es auch Geöffnet und einen Bruch in der Platine festgestellt (sowas macht man doch nicht, und der War definitiv nicht da)
auch behauptet sie das das Gerät SELTENST funktionieren Würde!
Wie soll ich vorgehen? ich habe meine Angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht, und finde einen Auktionspreis von 50€ (gerät kostete 140€) fpr ein Neuwertiges Gerät NICHT übertrieben!
Die Person Beschriebt dieses Gerät als "Scheiß" und beschimpft mich warum ich einen "solchen scheiß" als Neuwertig einstellen würde!
Habe sie Aufgefordert sich an DHL zu wenden falls das Packstück beschädigt sei......
Wirklich dreist.....
was soll ich tun?
Finanziell stehts nicht so das ich das Gerät zurücknehmen könnte, da ich das Geld nicht aufbringen kann (was ich laut meiner Beschreibung (Privatverkäufer) in dem Text auch nicht muss)
MfG
.:so live your live:.
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Biebe_666 - 47
Champion
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:38 Uhr
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Zitat von chris90:
laut ihren Angaben hat sie es auch Geöffnet und einen Bruch in der Platine festgestellt
Also Ohne genaue rechtliche Hintergründe zu kennen, aber ich denke Du kannst Dein Geld behalten, erstens wegen Deinen Angaben und zweitens da Sie das Gerät geöffnet hat.
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party-paddy - 32
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:39 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von chris90:
laut ihren Angaben hat sie es auch Geöffnet und einen Bruch in der Platine festgestellt
Also Ohne genaue rechtliche Hintergründe zu kennen, aber ich denke Du kannst Dein Geld behalten, erstens wegen Deinen Angaben und zweitens da Sie das Gerät geöffnet hat.
eben, sie könnte es ja dadurch beschädigt haben
http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060
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Roll_it - 30
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:43 Uhr
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Zitat von party-paddy: Zitat von Biebe_666: Zitat von chris90:
laut ihren Angaben hat sie es auch Geöffnet und einen Bruch in der Platine festgestellt
Also Ohne genaue rechtliche Hintergründe zu kennen, aber ich denke Du kannst Dein Geld behalten, erstens wegen Deinen Angaben und zweitens da Sie das Gerät geöffnet hat.
eben, sie könnte es ja dadurch beschädigt haben 
was sie warscheinlich auch hat xD
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Lude59 - 37
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2010 um 12:44 Uhr
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Zitat von chris90: Halo, habe bei Ebay ein Autoradio verkauft,
habe es als Neuwertig deklariert, habe aber in Großen Buchstaben darauf Hingewiesen das Rücknahme oder eine Rückerstattung sowie Garantie NICHT möglich ist!
Gestern schreibt mir dann die Person die es ersteigert hat Mängel die das Gerät DEFINITIV nicht haben!
laut ihren Angaben hat sie es auch Geöffnet und einen Bruch in der Platine festgestellt (sowas macht man doch nicht, und der War definitiv nicht da)
auch behauptet sie das das Gerät SELTENST funktionieren Würde!
Wie soll ich vorgehen? ich habe meine Angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht, und finde einen Auktionspreis von 50€ (gerät kostete 140€) fpr ein Neuwertiges Gerät NICHT übertrieben!
Die Person Beschriebt dieses Gerät als "Scheiß" und beschimpft mich warum ich einen "solchen scheiß" als Neuwertig einstellen würde!
Habe sie Aufgefordert sich an DHL zu wenden falls das Packstück beschädigt sei......
Wirklich dreist.....
was soll ich tun?
Finanziell stehts nicht so das ich das Gerät zurücknehmen könnte, da ich das Geld nicht aufbringen kann (was ich laut meiner Beschreibung (Privatverkäufer) in dem Text auch nicht muss)
MfG
hast du noch den belg von dhl?
und wie weiss der käufer, dass die platine gebrochen ist, ohne es selbst aufzuschrauben? (man weiss ja nicht, was der käufer da wirklich rumgeschraubt hat.. und es vll ja ncih geklappt hat und jetzt auf die art versucht sein geld wieder zubekommen)
ich würde mal von deiner seite aus mit dem versandbeleg zu dhl gehen. transportschaden vll.. auch wenn ich eher glaub, dass der käufer da ein wenig rumgebastelt hat...
edit
wenn es zeugen gibt, die das funktionierende autoradio gesehen haben, dann dürftest du eigentlich eigentlich wenig sorgen haben ;)
:)
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scw - 42
Experte
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:45 Uhr
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Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Leute was bei ebay ersteigert haben, das gleiche Gerät daheim rumliegen haben nur eben defekt.
Vllt funktioniert das Gerät ja auch einwandfrei und der Ersteigerer will nur sein Geld wieder haben und dann das Gerät nicht zurück schicken 
Ich denke aber, du wirst jedenfalls eine negative Bewertung bekommen.
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chris90 - 35
Champion
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:45 Uhr
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Zitat von Lude59: Zitat von chris90: Halo, habe bei Ebay ein Autoradio verkauft,
habe es als Neuwertig deklariert, habe aber in Großen Buchstaben darauf Hingewiesen das Rücknahme oder eine Rückerstattung sowie Garantie NICHT möglich ist!
Gestern schreibt mir dann die Person die es ersteigert hat Mängel die das Gerät DEFINITIV nicht haben!
laut ihren Angaben hat sie es auch Geöffnet und einen Bruch in der Platine festgestellt (sowas macht man doch nicht, und der War definitiv nicht da)
auch behauptet sie das das Gerät SELTENST funktionieren Würde!
Wie soll ich vorgehen? ich habe meine Angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht, und finde einen Auktionspreis von 50€ (gerät kostete 140€) fpr ein Neuwertiges Gerät NICHT übertrieben!
Die Person Beschriebt dieses Gerät als "Scheiß" und beschimpft mich warum ich einen "solchen scheiß" als Neuwertig einstellen würde!
Habe sie Aufgefordert sich an DHL zu wenden falls das Packstück beschädigt sei......
Wirklich dreist.....
was soll ich tun?
Finanziell stehts nicht so das ich das Gerät zurücknehmen könnte, da ich das Geld nicht aufbringen kann (was ich laut meiner Beschreibung (Privatverkäufer) in dem Text auch nicht muss)
MfG
hast du noch den belg von dhl?
und wie weiss der käufer, dass die platine gebrochen ist, ohne es selbst aufzuschrauben? (man weiss ja nicht, was der käufer da wirklich rumgeschraubt hat.. und es vll ja ncih geklappt hat und jetzt auf die art versucht sein geld wieder zubekommen)
ich würde mal von deiner seite aus mit dem versandbeleg zu dhl gehen. transportschaden vll.. auch wenn ich eher glaub, dass der käufer da ein wenig rumgebastelt hat...
edit
wenn es zeugen gibt, die das funktionierende autoradio gesehen haben, dann dürftest du eigentlich eigentlich wenig sorgen haben ;)
beleg hab ich noch, sie hats geöffnent (laut E-mail)
.:so live your live:.
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:45 Uhr
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Zitat von scw: Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Leute was bei ebay ersteigert haben, das gleiche Gerät daheim rumliegen haben nur eben defekt.
Vllt funktioniert das Gerät ja auch einwandfrei und der Ersteigerer will nur sein Geld wieder haben und dann das Gerät nicht zurück schicken 
Ich denke aber, du wirst jedenfalls eine negative Bewertung bekommen.
ja gut, aber ich hab gehört die kan nman wegmachen xD
.:so live your live:.
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Mamamausi_1
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:47 Uhr
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da kann dir karnichts passieren denn du bist Privatverkäufer daher hat er keine ansprüche auf rückerstattung oder garantie ich glaube der will dich blos linken einfach nicht mehr reagieren oder Ebay meldung machen
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scw - 42
Experte
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2010 um 12:48 Uhr
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Zitat von chris90: Zitat von scw: Ich denke aber, du wirst jedenfalls eine negative Bewertung bekommen.
ja gut, aber ich hab gehört die kan nman wegmachen xD
Ob das so einfach ist, ist ne andere Frage. Wenn du nen Anwalt kennst und der da nen nettes Schreiben aufsetzt hast du gute Chancen 
EDIT: Bezahlung war hoffentlich nicht über PayPal?!
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Daggon - 42
Profi
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:48 Uhr
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Du musst gar nichts machen - solang du dich als Privatverkäufer deklariert hast und extra angemerkt hast dass der Artikel vom Umtausch ausgeschlossen ist...
und da der Käufer sowieso am Gerät rumgeschraubt hat entfallen jegliche Garantiebedingungen!
Eventuell kriegst eine schlechte Bewertung, dagegen kannst aber bei Ebay Einspruch einlegen - musst allerdings den Sacheverhalt genau erläutern! Am besten Ausdrucke von deinem Angebot machen!
Die Titanic wurde von Profis gebaut - die Arche Noah von einem Laien!
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scw - 42
Experte
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.03.2010 um 12:54 Uhr
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Zitat von Daggon: Du musst gar nichts machen - solang du dich als Privatverkäufer deklariert hast und extra angemerkt hast dass der Artikel vom Umtausch ausgeschlossen ist...
und da der Käufer sowieso am Gerät rumgeschraubt hat entfallen jegliche Garantiebedingungen!
Eventuell kriegst eine schlechte Bewertung, dagegen kannst aber bei Ebay Einspruch einlegen - musst allerdings den Sacheverhalt genau erläutern! Am besten Ausdrucke von deinem Angebot machen!
Das mit der Rücknahme und Umtausch ist auch nur, wenn der Artikel so ist, wie er beschrieben ist. Angenommen es versendet wirklich jemand was kaputtes und deklariert es als Neuwertig, kann man es durchaus zurück schicken und sein Geld zurück fordern.
Hast du Zeugen, dass das Gerät bis zum Verpacken in Neuwertigem Zustand und funktionstüchtig war und auch so versendet wurde?
EDIT: Hatte gerade ganz vergessen, dass der Ersteigerer das Gerät ja geöffnet hatte... deshalb sind die Chancen sehr gut, dass du nichts zurück zahlen musst. Hätte der Ersteigerer das Gerät nicht geöffnet, und er würde einen Anwalt zur Hilfe nehmen, würde es schon schlechter aussehen.
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chris90 - 35
Champion
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Dabei seit 04.2005
2037
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:54 Uhr
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Zitat von scw: Zitat von Daggon: Du musst gar nichts machen - solang du dich als Privatverkäufer deklariert hast und extra angemerkt hast dass der Artikel vom Umtausch ausgeschlossen ist...
und da der Käufer sowieso am Gerät rumgeschraubt hat entfallen jegliche Garantiebedingungen!
Eventuell kriegst eine schlechte Bewertung, dagegen kannst aber bei Ebay Einspruch einlegen - musst allerdings den Sacheverhalt genau erläutern! Am besten Ausdrucke von deinem Angebot machen!
Das mit der Rücknahme und Umtausch ist auch nur, wenn der Artikel so ist, wie er beschrieben ist. Angenommen es versendet wirklich jemand was kaputtes und deklariert es als Neuwertig, kann man es durchaus zurück schicken und sein Geld zurück fordern.
Hast du Zeugen, dass das Gerät bis zum Verpacken in Neuwertigem Zustand und funktionstüchtig war und auch so versendet wurde?
mit zeugen ists so ne sache....
es gibt leute die es gesehen haben, aber da es nicht angeschlossen war können sie über die funktionstüchtigkeit nichts aussagen!
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:55 Uhr
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Zitat von scw: Zitat von Daggon: Du musst gar nichts machen - solang du dich als Privatverkäufer deklariert hast und extra angemerkt hast dass der Artikel vom Umtausch ausgeschlossen ist...
und da der Käufer sowieso am Gerät rumgeschraubt hat entfallen jegliche Garantiebedingungen!
Eventuell kriegst eine schlechte Bewertung, dagegen kannst aber bei Ebay Einspruch einlegen - musst allerdings den Sacheverhalt genau erläutern! Am besten Ausdrucke von deinem Angebot machen!
Das mit der Rücknahme und Umtausch ist auch nur, wenn der Artikel so ist, wie er beschrieben ist. Angenommen es versendet wirklich jemand was kaputtes und deklariert es als Neuwertig, kann man es durchaus zurück schicken und sein Geld zurück fordern.
Hast du Zeugen, dass das Gerät bis zum Verpacken in Neuwertigem Zustand und funktionstüchtig war und auch so versendet wurde?
EDIT: Hatte gerade ganz vergessen, dass der Ersteigerer das Gerät ja geöffnet hatte... deshalb sind die Chancen sehr gut, dass du nichts zurück zahlen musst. Hätte der Ersteigerer das Gerät nicht geöffnet, und er würde einen Anwalt zur Hilfe nehmen, würde es schon schlechter aussehen.
laut ersteigerer kam das Gerät OFFEN an!
das Gerät wurde von mir aber definitiv NIE geöffnet und hatte bei Versand noch die Siegel vom Hersteller (leider aber keien bewesie.....)
.:so live your live:.
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scw - 42
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:58 Uhr
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Zitat von chris90: laut ersteigerer kam das Gerät OFFEN an!
das Gerät wurde von mir aber definitiv NIE geöffnet und hatte bei Versand noch die Siegel vom Hersteller (leider aber keien bewesie.....)
Hast du Bilder bekommen, wie das Gerät bei Ankunft aussah? War der Karton vielleicht beschädigt? Wie kann sich bei einem Autoradio das Gehäuse öffnen??
Hast du die Seriennummer von dem Radio notiert? Wobei das auch nicht viel bringen wird, da auf der Platine innen drin sicherlich eine andere Nummer steht.
Ich hab das Gefühl, sie hatte das gleiche Radio, daran rumgeschraubt und jetzt will sie es dir wieder als deines zurück geben.
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chris90 - 35
Champion
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Dabei seit 04.2005
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 12:59 Uhr
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Zitat von scw: Zitat von chris90: laut ersteigerer kam das Gerät OFFEN an!
das Gerät wurde von mir aber definitiv NIE geöffnet und hatte bei Versand noch die Siegel vom Hersteller (leider aber keien bewesie.....)
Hast du Bilder bekommen, wie das Gerät bei Ankunft aussah? War der Karton vielleicht beschädigt? Wie kann sich bei einem Autoradio das Gehäuse öffnen??
Hast du die Seriennummer von dem Radio notiert? Wobei das auch nicht viel bringen wird, da auf der Platine innen drin sicherlich eine andere Nummer steht.
Ich hab das Gefühl, sie hatte das gleiche Radio, daran rumgeschraubt und jetzt will sie es dir wieder als deines zurück geben.
nein, KEINE Bilder erhalten!
nur 2 Unfreundliche Mails
Auch nichts Notiert etc.
.:so live your live:.
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