Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Young Life

Einkaufsrechte für Kinder

<<< zurück   -1- -2- -3-  
Arkadia - 30
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
873 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 21:54 Uhr

Zitat von Metaller_96:

Zitat von Dne_Freak:

wie viel darf man eigentlich als 16 jähriger so ausgeben?

Genau so viel, denn du bist bis 18 jahren bedingt geschäftsfähig.


nein ich wollte mir im juli da war ich noch 14 nen ipod touch (16 gb) kaufen
und der verkäufer wollte ihn mir nicht verkaufen und hat gesagt darf er nicht weil ich noch nicht 16 bin


Not Pessimist Simply Realist

Metaller_96 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
672 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 21:57 Uhr

Zitat von Arkadia:

Zitat von Metaller_96:

Zitat von Dne_Freak:

wie viel darf man eigentlich als 16 jähriger so ausgeben?

Genau so viel, denn du bist bis 18 jahren bedingt geschäftsfähig.


nein ich wollte mir im juli da war ich noch 14 nen ipod touch (16 gb) kaufen
und der verkäufer wollte ihn mir nicht verkaufen und hat gesagt darf er nicht weil ich noch nicht 16 bin

aber eigentlich ist es ab 18. Deine Eltern können des dann immer noch zurück bringen, aber das ist bei den Verkäufern Kulanz

Let´s keep Rock n Roll alive

Diilemin_
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2009
33 Beiträge
Geschrieben am: 20.12.2009 um 22:00 Uhr

Zitat von Arkadia:

Zitat von Metaller_96:

Zitat von Dne_Freak:

wie viel darf man eigentlich als 16 jähriger so ausgeben?

Genau so viel, denn du bist bis 18 jahren bedingt geschäftsfähig.


nein ich wollte mir im juli da war ich noch 14 nen ipod touch (16 gb) kaufen
und der verkäufer wollte ihn mir nicht verkaufen und hat gesagt darf er nicht weil ich noch nicht 16 bin


bei nem i pod :gruebler: komisch
let-me-dance
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
749 Beiträge
Geschrieben am: 21.12.2009 um 20:16 Uhr

ist ja klaroo.. weil du beschränkt geschäftsfähig bist.. und das ist sooo lange bist du 18 bist... da darf dir der verkäufer auch rechtlich den i pot nicht verkaufen... nur wenn deine eltern sagen.. ja.. du darfst ihn dir kaufen, darfst du ihn dir kaufen.. mit ausnahme siehe §110 taschengeldparagraph :)
JackTV - 30
Experte (offline)

Dabei seit 09.2008
1781 Beiträge
Geschrieben am: 21.12.2009 um 20:48 Uhr

Soviel wie man hat....nur ein bisschen ans sparen und so fürs nächste mal sollte man schon denken..
und die eltern nicht enttäuschen wenn du seeehr viel ausgegeben hast

"Ich sah mich in Menschen, ließ sie in mir sehn, das was ich wollte & hoff sie verstehn" - Der W

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 21.12.2009 um 22:25 Uhr

Zitat von deathworm:

viele leute denken sich nur ein normales rueckgaberecht von 14 tagen oder aehnlichem aus, weil sehr viele geschaefte eben aus kulanz dies den kunden anbieten. aber grundsaetzlich besteht vom gesetz her kein rueckgaberecht im einzelhandel.

-s


Wobei es, um beim Thema dieses Threads zu bleiben, bei schwebend unwirksamen Verträgen nach §§106 ff. BGB unabhängig davon ist.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

<<< zurück
 
-1- -2- -3- [Antwort schreiben]

Forum / Young Life

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -