Geschrieben am: 21.12.2009 um 22:25 Uhr
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Zitat von deathworm: viele leute denken sich nur ein normales rueckgaberecht von 14 tagen oder aehnlichem aus, weil sehr viele geschaefte eben aus kulanz dies den kunden anbieten. aber grundsaetzlich besteht vom gesetz her kein rueckgaberecht im einzelhandel.
-s
Wobei es, um beim Thema dieses Threads zu bleiben, bei schwebend unwirksamen Verträgen nach §§106 ff. BGB unabhängig davon ist.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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