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Einkaufsrechte für Kinder

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S04boy - 26
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
405 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 14:38 Uhr

Frage erst mal ob du das kaufen darfst

☺☻♥♦♣♠&bul l;◘○◙♂♀♪♫☼►◄↕‼&p ara;§▬↨

Michi196 - 29
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2879 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 14:43 Uhr

Zitat von Manulaner:

Ich wollt mal Fragen wie viel Geld man eigentlich ohne Elern ausgeben darf und anderes

bitte sehr ;-)
Michi196 - 29
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2879 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 14:44 Uhr

Zitat von S04boy:

Frage erst mal ob du das kaufen darfst

nö.
Das, was die Eltern dir als Taschengeld geben, darfst du ausgeben!
Liverpool - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1329 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 15:00 Uhr

Ab 7 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähih, heißt, dass du keien großen Beträge ausgeben darfst, nur, was als Taschengeld zählt.
Wenn du ne PS3 kaufen willst, wird das nicht klappen..Anders als ne tüte chips oder so was ^^
Und ab 18 bist du unbeschränkt geschäftsfähig

↑ Da steht's.

--StAylEr-- - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2008
603 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 15:02 Uhr

Zitat von _INDIVIDUAL_:

Zitat von Manulaner:

Ich wollt mal Fragen wie viel Geld man eigentlich ohne Elern ausgeben darf und anderes

Unter 50€ könnens deine eltern nicht zurück geben wen du etwas gekauft hast


jo des hab ich au schonmal gehört!

geiler scheiß man jeder weis man

-_KORN_- - 29
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1681 Beiträge
Geschrieben am: 20.12.2009 um 15:03 Uhr

man darf sein Taschengeld von der Famiie verbrauchen...

Metal!

Shark1 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2005
1931 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 15:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.12.2009 um 15:42 Uhr

fast alles falsch, was ich hier so gelesen hab :-D

kuckt mal ins BGB §§ 106ff rein ;-)

darüber hinaus gilt, dass beschränkt geschäftsfähige grundsätzlich keinerlei verträge abschließen dürfen, die einen rechtlichen Nachteil mit sich bringen.
Jedoch können die gesetzlichen Vertreter (meistens die Eltern) innerhalb von 2 wochen nach dem kauf ihre zustimmung geben ;-) ansonsten ist der vertrag nichtig und der verkäufer muss im falle eines falles des geld wieder rausrücken :-D

so lernt man er im ersten semester in Jura ;-)

Ich bin der letzte Überbringer von Kritik an Axel Springer!

Alucard91
Champion (offline)

Dabei seit 06.2006
2563 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 15:45 Uhr

Zitat von Timbo84:

Zitat von _INDIVIDUAL_:

Zitat von Manulaner:

Ich wollt mal Fragen wie viel Geld man eigentlich ohne Elern ausgeben darf und anderes

Unter 50€ könnens deine eltern nicht zurück geben wen du etwas gekauft hast


kann man so pauschal nicht sagen. ein 10 jähriger bekommt im normal fall keine 50 euro taschengeld.

wenn du dir im sky ne cola kauft kann keiner was sagen, wenn du aber den super devil staubsauger ohne beutel kaufst, durfen deine eltern ihn wieder zurück bringen



Kommt auch drauf an wie wohlhabend die Eltern sind, und somit die Höhe des Taschengeld entspricht.

Die Eltern können, falls sie gegen den kauf der Cola waren, das Geld für die Cola vom Verkäufer zurückverlangen, auch wenn die Cola schon ausgetrunken ist ;-) (falls das Geld von der Mutter ist und sie gesagt hat er soll sich XY kaufen ;-))

Außer es ist von seinem Taschengeld gekauft...

Glück kannst du dir nicht kaufen, das wäre Selbstbetrug

let-me-dance
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
749 Beiträge
Geschrieben am: 20.12.2009 um 18:18 Uhr

ab 7 jahren darfst du alles kaufen mit der einverständniserklärung deiner eltern (gesetzlichen vertreter). nehmen wir an, du kaufst was und deine eltern wollen es nicht, ist keine kaufvertrag zustande gekommen, d.h du musst die sache zurückgeben.. BGB §106

Manulaner - 21
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
31 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 18:44 Uhr

<<<<<<<ich habe schon gehört das über einen bestimmte Betrag wenn man es verkauft eine Anzeige bekommen kann als Verkäufer
let-me-dance
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
749 Beiträge
Geschrieben am: 20.12.2009 um 21:07 Uhr

Zitat von Manulaner:

<<<<<<<ich habe schon gehört das über einen bestimmte Betrag wenn man es verkauft eine Anzeige bekommen kann als Verkäufer

des ist egal was für nen betrag.. weil mit 10 jahren ist mal beschränkt geschäftsfähig. und da darf der verkäufer normalerweise nichts verkaufen, egal was für nen betrag
MidSummer - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
46 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 21:23 Uhr

Zitat von let-me-dance:

Zitat von Manulaner:

<<<<<<<ich habe schon gehört das über einen bestimmte Betrag wenn man es verkauft eine Anzeige bekommen kann als Verkäufer

des ist egal was für nen betrag.. weil mit 10 jahren ist mal beschränkt geschäftsfähig. und da darf der verkäufer normalerweise nichts verkaufen, egal was für nen betrag



kommt drauf an unter zehn darfst du kleinigkeiten im auftrag kaufen, wenn dich deine Mutter schickt und du ein Brot kaufen sollt und sie dir fünf euro gibt und dann kaufst du dir vom rest ein Eis dann geht das....

Dne_Freak - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2009
67 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 21:25 Uhr

wie viel darf man eigentlich als 16 jähriger so ausgeben?

Rauchen ist gesund

MidSummer - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
46 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 21:32 Uhr

Das was deinem Einkommen entspricht ... wenn du sagen wir etwas für 70 Euro kaufst dann ist das eine Summe die du als Taschengeld haben könntest....

Im Prinzip nehmen wir folgenden Fall an du kaufst dir einen PC und der kosten 3000 Euro du bist 17 Jahre alt. Dann kann es natürlich sein du hast in den Ferien gejobbt und dir das Geld verdient.

Dann kannst du dir den PC kaufen, das Problem tritt dann auf wenn deine Eltern sagen das dieser Kauf nicht ok war dann dürfen sie den PC zurück bringen und sagen das sie damit nicht einverstanden sind.

Nur da trifft der Satz zu wo kein Kläger da kein Richter.

Im Prinzip wird es dann erst interessant wenn die Eltern mit dem Kauf ein Problem haben. klar kann es auch sein das ein Verkäufer dir nur etwas verkaufen möchte wenn deine Eltern vorher zustimmen.

Holt er die Zustimmung nicht ein und verkauft dir was mit 17 das über dem Limit liegt das man zur Verfügung hat dann muss er damit rechnen das deine Eltern das zurück bringen und er muss es zurück nehmen.
Metaller_96 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
672 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 21:33 Uhr

Zitat von Dne_Freak:

wie viel darf man eigentlich als 16 jähriger so ausgeben?

Genau so viel, denn du bist bis 18 jahren bedingt geschäftsfähig.

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