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Taschengeldparagraph

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sabbse
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2006
5471 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:56 Uhr

jetzt kapier ichs auch warum mir meine eltern verbieten können, selber loszugehn und n handy zu kaufen xD

Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)

Darkr1d3r - 35
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
453 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:57 Uhr

Zitat von FaNt0m:

Personen unter 18 jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Du kannst so eine Sache ohne Probleme kaufen, der verkäufer kann aber misstrauisch werden ? O_o lotto gewonnen ? ! Deswegen würd ich halt mit papi gehen.
Alleine ist halt der Vertrag schwebend wirksam und kann von den Erziehungsberechtigten nachträglich zurückgezogen werden !


wenn er es mit seinem taschengeld bezahlt hat is der vertrag nach §§ 110 und 362 wirksam und die aufzubringende leistungen sind erloschen. somit können die eltern und nichts dagegen sagen
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