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Taschengeldparagraph

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night-rider - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2005
54 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:18 Uhr

Rechtlich gesehen, darfst nur das ausgeben, was du monatlich an Taschengeld bekommst. Hast du aber eine Einwilligung der Eltern, dass du dir den Rechner kaufen darfst, dann ist der Kaufvertrag wirksam mit allen Vor- und Nachteilen. Somit kann es gut sein, dass die dir den pc gar nicht verkaufen.....
angeleye1983 - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2005
3 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:18 Uhr

§ 110 BGB
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Somit dürfte es klar sein! Ich glaub den § hat man uns schon ganz zu Anfang der Ausbildung ins Hirn gebrannt ^^

Komm mit uns und sei gewiss, dass wir wissen was wirklich bö(h)se ist

2307
Experte (offline)

Dabei seit 06.2008
1041 Beiträge
Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:21 Uhr

Zitat von angeleye1983:

§ 110 BGB
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Somit dürfte es klar sein! Ich glaub den § hat man uns schon ganz zu Anfang der Ausbildung ins Hirn gebrannt ^^


jetzt noch auf deutsch und alles ist gut ^^
Airsoft4ever - 34
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
888 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.05.2009 um 22:23 Uhr

Zitat von MrX3:

geh ahlt mal zum media markt oder so und versucht n pc oder fernsehr oder ähnliches zu kaufen.. geben die euch nicht...


hab im media markt schon oft über 100 euro eingekauft ^^

damals psp zubehör und spiele für ca 500 euro
kp da war ich 15/16...

Helden leben lange, Legenden sterben nie!!

knax92 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
413 Beiträge
Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:25 Uhr

Zitat von 2307:

Zitat von angeleye1983:

§ 110 BGB
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Somit dürfte es klar sein! Ich glaub den § hat man uns schon ganz zu Anfang der Ausbildung ins Hirn gebrannt ^^


jetzt noch auf deutsch und alles ist gut ^^

du dafst den pc auch ohne die zustimmung deiner Eltern kaufen wenn du ihn von deinem Taschendgeld bezahlst...


ich will auch viel wenn der tag lang ist...

Sophio - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
272 Beiträge
Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:25 Uhr

hab vor 2 jahren hardware für ca. 1200 € beim Arlt gekauft.. War kein Problem..
Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:38 Uhr

Zitat von Jakumo:


falsch... solange du noch nicht 18 bist darfst du geld nur in der Höhe deines Taschengeldes oder deiner Ausbildungsvergütung ausgeben...


Ich habe dieses Thema in Klasse 12 mehrere Monate lang durchgekaut. Mein Lehrer hat uns wirklich sehr lange in die Köpfe eingeprügelt: "Ungefähr 100€".

Darkr1d3r - 35
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
453 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:42 Uhr

es heisst im gesetzestext:

§110 bewirken der leistung mit eigenen Mitteln
ein von dem minderjährigen ohne zustimmung des gesetzlichen vertreters geschlossener vertrag gilt als von anfang an wirksam, wenn der minderjährige die vertragsmäßige leistung mit mitteln bewirkt, die ihm zu diesem zweck oder zu freien verfügung von dem vertreter oder mit dessen zustimmung von einem dirrten überlassen worden sind.

auf gut deutsch:
das taschengeld das du kriegst kannst du ansparen und dir davon was kaufen sofern deine eltern mal gesagt haben dass du mit deinem taschengeld auskommen musst oder du damit anstellen kannst was du willst.
sie können auch nichts dagegen sagen wenn du dir nen pc von deinem ersparten gekauft hast weil die mittel dir ja zur FREIEN VERFÜGUNG überlassen worden sind.

anders ist es wenn dein opa dir 100€ schenkt. da müssen sie erst zustimmen dass du die 100€ behalten darfst und dass du damit machen kannst was du willst.


eine grenze in dem sinne gibt es nicht !!!
KurtAngel - 34
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
410 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:46 Uhr

Zitat von MrX3:

geh ahlt mal zum media markt oder so und versucht n pc oder fernsehr oder ähnliches zu kaufen.. geben die euch nicht...

Doch mir haben sie auch nen Fernseher für 600€ verkauft... ist kein problem

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night-rider - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2005
54 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:46 Uhr

Zitat von Groove:

Zitat von Jakumo:


falsch... solange du noch nicht 18 bist darfst du geld nur in der Höhe deines Taschengeldes oder deiner Ausbildungsvergütung ausgeben...


Ich habe dieses Thema in Klasse 12 mehrere Monate lang durchgekaut. Mein Lehrer hat uns wirklich sehr lange in die Köpfe eingeprügelt: "Ungefähr 100€".


Und unser Prof. meint es ist nur die Höhe des Taschengeldes... :-D

Naja rechtl. Sachen sind immer Auslegungssache.....man kann das gesetz so oder so interpretieren...
-CubaLibre- - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2009
10 Beiträge
Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:47 Uhr

§ 110 BGB

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt von anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertrasmäßige Leistungen mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Das heißt das man nur in höhe seines Taschengeldes oder eines Geldgeschenkes sich sachen kaufen darf. Sollte man angespartes Geld verwenden, ist der Vertrag schwebend wirksam.

Eine ausnahme gibt es für unter 18 jährige, wenn diese nicht mehr zuhause wohnen.
Groove - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1753 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:50 Uhr

Ich habe es so eingetrichtert bekommen: Selbst wenn ein Knirps (oder von mir aus auch z.B. ein 15 jähriger) 5000€ Taschengeld pro Monat bekommen würde kann er sich nicht einfach so ohne weiteres für 10.000€ beim Media Markt einkaufen gehen. Da müsste der Verkäufer die Eltern verlangen, obwohl es ja durchaus im Rahmen dessen ist, was der Kleine zur freien Verfügung hat.
Ich habe es so gelernt, dass sein Verkäufer rein rechtlich so ab 100€ nach den Eltern fragen sollte, um auf der sicheren Seite zu sein.
outoforder64
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1564 Beiträge
Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:51 Uhr

Zitat von Sophio:

Zitat von Groove:

Da du unter 18 bist darfst du Geldgeschäfte (ohne Zustimmung der Eltern) bis ca. 100€ abschließen.


dann mach ich mich strafbar wenn ich mehr als 100€ ausgebe und meine Eltern vorher nicht frage?


ne deine eltern machen sich strafbar..
und sie können die artikel ohne wiederrede zurückgeben

Dumme Menschen lachen gerne über noch dümmere Menschen.

Darkr1d3r - 35
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
453 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.05.2009 um 22:54 Uhr

Zitat von outoforder64:

Zitat von Sophio:

Zitat von Groove:

Da du unter 18 bist darfst du Geldgeschäfte (ohne Zustimmung der Eltern) bis ca. 100€ abschließen.


dann mach ich mich strafbar wenn ich mehr als 100€ ausgebe und meine Eltern vorher nicht frage?


ne deine eltern machen sich strafbar..
und sie können die artikel ohne wiederrede zurückgeben



strafbar ?!?!?!?!
wenn ich keine ahnung hab sollt ichs halt lassen.
strafbar macht sich hier keiner da alles im rahmen des BGB abläuft.
oder welches tatsbestandsmerkmal sollte hier denn erfüllt sein ?

FaNt0m - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
925 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:54 Uhr

Personen unter 18 jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Du kannst so eine Sache ohne Probleme kaufen, der verkäufer kann aber misstrauisch werden ? O_o lotto gewonnen ? ! Deswegen würd ich halt mit papi gehen.
Alleine ist halt der Vertrag schwebend wirksam und kann von den Erziehungsberechtigten nachträglich zurückgezogen werden !

[ ] Das war spannend. [ ] Das war wissenswert. [ ­ ]­ Das war eine angebrachte Nachricht. [x] Ankreu

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