Geschrieben am: 11.05.2009 um 22:57 Uhr
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Zitat von FaNt0m: Personen unter 18 jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Du kannst so eine Sache ohne Probleme kaufen, der verkäufer kann aber misstrauisch werden ? O_o lotto gewonnen ? ! Deswegen würd ich halt mit papi gehen.
Alleine ist halt der Vertrag schwebend wirksam und kann von den Erziehungsberechtigten nachträglich zurückgezogen werden !
wenn er es mit seinem taschengeld bezahlt hat is der vertrag nach §§ 110 und 362 wirksam und die aufzubringende leistungen sind erloschen. somit können die eltern und nichts dagegen sagen
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