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Springmesser

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Rocky-93
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
87 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:24 Uhr

Zitat von neuulmer77:

Zitat von Rocky-93:

Zitat von neuulmer77:


wer sieht das gar net gern?

Papa Staat, die Polizei und alle die dazu gehören, da das Messer, wenn es die Bedingungen die ich geschrieben habe "erfüllt" als Waffe gilt und das führen folglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist.........


dann informier dich mal richtig

Na ok, was hab ich verpasst?? Bin für neues immer offen ;-)

"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."

neuulmer77 - 48
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:40 Uhr



das führen von einem einhandmesser ist verboten wenn die klinge länger als 12cm ist und der kauf ist nicht verboten

lieber HARTZ4 als S04

Rocky-93
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
87 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:45 Uhr

Zitat von neuulmer77:



das führen von einem einhandmesser ist verboten wenn die klinge länger als 12cm ist und der kauf ist nicht verboten

Gut, tut mir leid wenn ich bei der Länge etwas daneben lag, nur, wo hab ich behauptwet das der Kauf verboten ist??

"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."

_XxYoShIxX_
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2008
26 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:45 Uhr

Springmesser sind verboten egal welche ...

der wo so eins braucht oder allgemein waffen braucht hat selbst nur schiss mehr nicht

wenn mich einer bedrohen würde oder es weider macht der hat n gebrochenes kiefer + schädelbasisbruch und dass messer im bein stecken !!^^
so schnell kann es gehen und jugendliche unter 18 jahren mit solchen waffen gehören sofort 6 wochen in die JVA.!!!

und werde groß ohne waffen mit dem körperlichen können ist sinnvoller.. !!

und dann weisst du was du drauf hast...!!

Mfg
neuulmer77 - 48
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:46 Uhr

Zitat von Rocky-93:

Zitat von neuulmer77:



das führen von einem einhandmesser ist verboten wenn die klinge länger als 12cm ist und der kauf ist nicht verboten

Gut, tut mir leid wenn ich bei der Länge etwas daneben lag, nur, wo hab ich behauptwet das der Kauf verboten ist??


habe das dazu geschrieben weil viele davon ausgehen wenn was nicht erlaubt ist das man es dann auch nicht besitzen darf

lieber HARTZ4 als S04

neuulmer77 - 48
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:47 Uhr

Zitat von _XxYoShIxX_:

Springmesser sind verboten egal welche ...

der wo so eins braucht oder allgemein waffen braucht hat selbst nur schiss mehr nicht

wenn mich einer bedrohen würde oder es weider macht der hat n gebrochenes kiefer + schädelbasisbruch und dass messer im bein stecken !!^^
so schnell kann es gehen und jugendliche unter 18 jahren mit solchen waffen gehören sofort 6 wochen in die JVA.!!!

und werde groß ohne waffen mit dem körperlichen können ist sinnvoller.. !!

und dann weisst du was du drauf hast...!!

Mfg



wenn du mich damit meinst bist bei mir an der falschen stelle da ich nur die messer sammel

lieber HARTZ4 als S04

Devilduck - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
58 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:51 Uhr

nahaha
springmesser sind verboten!
aber nen 20 cm langes küchenmesser kannste sogar im müller kaufen^^
erklärt mir da mal die logik?
klar spring messer sind unauffälliger aber.......
sagen wir so mit nem küchenmesser erreicht man das gleiche ziel!!

macht gleich stress wie ein radiowecker^^

Rocky-93
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
87 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:52 Uhr

Zitat von neuulmer77:

Zitat von _XxYoShIxX_:

Springmesser sind verboten egal welche ...

der wo so eins braucht oder allgemein waffen braucht hat selbst nur schiss mehr nicht

wenn mich einer bedrohen würde oder es weider macht der hat n gebrochenes kiefer + schädelbasisbruch und dass messer im bein stecken !!^^
so schnell kann es gehen und jugendliche unter 18 jahren mit solchen waffen gehören sofort 6 wochen in die JVA.!!!

und werde groß ohne waffen mit dem körperlichen können ist sinnvoller.. !!

und dann weisst du was du drauf hast...!!

Mfg



wenn du mich damit meinst bist bei mir an der falschen stelle da ich nur die messer sammel

Und ich dachte schon ich wär der einzige der das macht :-D......
Und ganz im Ernst an den Herren eins drüber, solltest du nicht gerade einen gegenüber haben der mit seinem Messer gar nichts anzufangen weis, musst du nämlich verdammt gut sein um deine Behauptungen durchzusetzen ;-)

"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."

AnD-y - 34
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
2930 Beiträge
Geschrieben am: 19.04.2009 um 02:00 Uhr

Zitat von Devilduck:

nahaha
springmesser sind verboten!
aber nen 20 cm langes küchenmesser kannste sogar im müller kaufen^^
erklärt mir da mal die logik?
klar spring messer sind unauffälliger aber.......
sagen wir so mit nem küchenmesser erreicht man das gleiche ziel!!

Sagen wir so, ich denke die Subtilität eines Springmessers und der Überraschungseffekt spielen eine große Rolle dabei. Darum steckt so eins schneller im Bauch als das Küchenmesser ^^
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