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Forum / Young Life

Springmesser

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
Vibez_ - 17
Champion (offline)

Dabei seit 05.2008
2988 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 15:56 Uhr

Tag,

nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?

mfg

Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen ;-)
PhilMxD - 32
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
652 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 15:59 Uhr

wer n messer braucht um sich stark zu fühlen ist echt arm dran :-D

Für Rechtschreibfehler ist die Tastatur verantwortlich, nicht ich !!!

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:00 Uhr

Zitat von Vibez_:

Tag,

nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?

mfg

Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen ;-)


Was brauchst du mit 15 n' Messer?
Gerstner - 43
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
2251 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:01 Uhr

Zitat von Vibez_:

Tag,

nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?

mfg

Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen ;-)


Ein Springmesser ist in meinen Augen ein Waffe und kein Taschenmesser und hat somit in den Taschen/Händen von Kids, noch von anderen was verloren!

HipHop is for fat little Kids

Taurinmoench - 39
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
682 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2009 um 16:02 Uhr

eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:

Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.


..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..

Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!

young_gun - 42
Champion (offline)

Dabei seit 07.2008
2217 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:04 Uhr

Zitat von Taurinmoench:

eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:

Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.


..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..


irgendwie sind die kriterien doch lächerlich... nimmt das dem messer die gefahr?
Vibez_ - 17
Champion (offline)

Dabei seit 05.2008
2988 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:25 Uhr

Zitat:


Was brauchst du mit 15 n' Messer?


sagte ich das ich eins hab bzw eins will? :D
Bad_13 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
361 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:25 Uhr

Zitat von Taurinmoench:

eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:

Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.


..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..



find ich schwanchsinnig das manche so denken
ich selber hat zu 90% immer eins dabei
nicht um anzugeben oder um mich cool zu fühlen sondern um jemand zum helfen z.b.
verkehrsunfall bin ja selber ind er feuerwehr und lieber ein messer dabei haben wo man bischen helfen kann als neben drann stehen und erst al nichts machen

When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain

Bullrock - 32
Experte (offline)

Dabei seit 05.2007
1145 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:26 Uhr

ich zitiere homer simpson "ich kann die feder sehen aber die klinge nicht (schaut in den schlitz an der seite un ddrückt auf den "auslöser") aaahh hab sie gefunden"

ich finde solche sachen sollten an "kinder" noch nicht verkauft werden.. man sieht ja wie viel gewalt es auch schon ohne sowas in der schule etc. gibt
Bad_13 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
361 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:26 Uhr

Zitat von Vibez_:

Tag,

nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?

mfg

Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen ;-)


ja und die faustregel
klingel darf/sollte ned länger sein wie du handfläche breit ist so
hat man es des öfteren zu mir gesat

When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain

Bad_13 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
361 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:27 Uhr

Zitat von Bullrock:

ich zitiere homer simpson "ich kann die feder sehen aber die klinge nicht (schaut in den schlitz an der seite un ddrückt auf den "auslöser") aaahh hab sie gefunden"

ich finde solche sachen sollten an "kinder" noch nicht verkauft werden.. man sieht ja wie viel gewalt es auch schon ohne sowas in der schule etc. gibt


was sind für dich "Kinder"??^^
manche sind mit 14 "erwachsener"
wie 16 jähtrige

When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain

WannaBe - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
544 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:34 Uhr

ich trag seit meinem 12.lebensjahr buck's....hat mir schon oft gute dienste geleistet...wohlgemerkt als werkzeug

Herr wirf Hirn vom Himmel und treff die Bedürftigen

Taurinmoench - 39
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
682 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2009 um 16:37 Uhr

Zitat von Bad_13:

Zitat von Taurinmoench:

eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:

Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.


..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..



find ich schwanchsinnig das manche so denken
ich selber hat zu 90% immer eins dabei
nicht um anzugeben oder um mich cool zu fühlen sondern um jemand zum helfen z.b.
verkehrsunfall bin ja selber ind er feuerwehr und lieber ein messer dabei haben wo man bischen helfen kann als neben drann stehen und erst al nichts machen


..ähm ja.. da frag ich mich was du mit nem springmesser bei nem verkehrsunfall ausrichten willst? hmm? ..nimm lieber spreizer und rettungsschere mit... da kannst dann eher helfen...aber keine frage...als werkzeug n messer dabei zu haben is vollkommen okay... ich dachte dabei eher an die kleinen gangster wie man sie an jeder ekce trifft ;)

Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!

Bad_13 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
361 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:37 Uhr

Zitat von Taurinmoench:

Zitat von Bad_13:

Zitat von Taurinmoench:

eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:

Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.


..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..



find ich schwanchsinnig das manche so denken
ich selber hat zu 90% immer eins dabei
nicht um anzugeben oder um mich cool zu fühlen sondern um jemand zum helfen z.b.
verkehrsunfall bin ja selber ind er feuerwehr und lieber ein messer dabei haben wo man bischen helfen kann als neben drann stehen und erst al nichts machen


..ähm ja.. da frag ich mich was du mit nem springmesser bei nem verkehrsunfall ausrichten willst? hmm? ..nimm lieber spreizer und rettungsschere mit... da kannst dann eher helfen


clown gefrüstückt?
es gibt zufälliger weiße
ein glasdorn an nem messer
und die klinge eignet sich suuper zum gurt durchtrennen
et vouila man kann helfen

When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain

Bullrock - 32
Experte (offline)

Dabei seit 05.2007
1145 Beiträge
Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:38 Uhr

Zitat von Bad_13:

Zitat von Bullrock:

ich zitiere homer simpson "ich kann die feder sehen aber die klinge nicht (schaut in den schlitz an der seite un ddrückt auf den "auslöser") aaahh hab sie gefunden"

ich finde solche sachen sollten an "kinder" noch nicht verkauft werden.. man sieht ja wie viel gewalt es auch schon ohne sowas in der schule etc. gibt


was sind für dich "Kinder"??^^
manche sind mit 14 "erwachsener"
wie 16 jähtrige


stimmt schon aber sowas kannn man im laden halt auch nich "prüfen".. ich hab keine ahnung.. sind ja erlaubt wenn die kriterien erfüllt sind (oben genannt) also kann man auch nix machen ;)
Rocky-93
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
87 Beiträge

Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:40 Uhr

Zitat von Bad_13:


ja und die faustregel
klingel darf/sollte ned länger sein wie du handfläche breit ist so
hat man es des öfteren zu mir gesat

Und das ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, denn
1. Schreibt immernoch das Waffengesetz die Maximallänge vor
und
2. Denk mal nach, dann dürften die einen, nur ein Messer tragen, dass kaum merklich größer ist als ein Zahnstocher und die anderen dürften mit halben Schwertern rumrennen O.o :-D

"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."

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