Vibez_ - 17
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 15:56 Uhr
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Tag,
nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?
mfg
Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen
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PhilMxD - 32
Profi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 15:59 Uhr
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wer n messer braucht um sich stark zu fühlen ist echt arm dran
Für Rechtschreibfehler ist die Tastatur verantwortlich, nicht ich !!!
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FaR_CrY
Champion
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:00 Uhr
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Zitat von Vibez_: Tag,
nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?
mfg
Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen 
Was brauchst du mit 15 n' Messer?
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Gerstner - 43
Champion
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:01 Uhr
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Zitat von Vibez_: Tag,
nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?
mfg
Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen 
Ein Springmesser ist in meinen Augen ein Waffe und kein Taschenmesser und hat somit in den Taschen/Händen von Kids, noch von anderen was verloren!
HipHop is for fat little Kids
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Taurinmoench - 39
Profi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2009 um 16:02 Uhr
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eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:
Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.
..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..
Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!
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young_gun - 42
Champion
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:04 Uhr
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Zitat von Taurinmoench: eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:
Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.
..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..
irgendwie sind die kriterien doch lächerlich... nimmt das dem messer die gefahr?
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Vibez_ - 17
Champion
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:25 Uhr
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Zitat:
Was brauchst du mit 15 n' Messer?
sagte ich das ich eins hab bzw eins will? :D
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Bad_13 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:25 Uhr
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Zitat von Taurinmoench: eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:
Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.
..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..
find ich schwanchsinnig das manche so denken
ich selber hat zu 90% immer eins dabei
nicht um anzugeben oder um mich cool zu fühlen sondern um jemand zum helfen z.b.
verkehrsunfall bin ja selber ind er feuerwehr und lieber ein messer dabei haben wo man bischen helfen kann als neben drann stehen und erst al nichts machen
When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain
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Bullrock - 32
Experte
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:26 Uhr
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ich zitiere homer simpson "ich kann die feder sehen aber die klinge nicht (schaut in den schlitz an der seite un ddrückt auf den "auslöser") aaahh hab sie gefunden"
ich finde solche sachen sollten an "kinder" noch nicht verkauft werden.. man sieht ja wie viel gewalt es auch schon ohne sowas in der schule etc. gibt
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Bad_13 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:26 Uhr
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Zitat von Vibez_: Tag,
nachdem ich in letzter Zeit häufig leute mit Springmessern sehe würde ich gerne wissen welche Klingen denn wirklich verboten/erlaubt sind. was haltet ihr von solchen Messern bzw. Jugendlichen die solche "Waffen" mit sich führen?
mfg
Achja, ich hab mit der SuFu nix gefunden, falls es sowas schon gibt bitte link reinstellen und closen 
ja und die faustregel
klingel darf/sollte ned länger sein wie du handfläche breit ist so
hat man es des öfteren zu mir gesat
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Bad_13 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:27 Uhr
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Zitat von Bullrock: ich zitiere homer simpson "ich kann die feder sehen aber die klinge nicht (schaut in den schlitz an der seite un ddrückt auf den "auslöser") aaahh hab sie gefunden"
ich finde solche sachen sollten an "kinder" noch nicht verkauft werden.. man sieht ja wie viel gewalt es auch schon ohne sowas in der schule etc. gibt
was sind für dich "Kinder"??^^
manche sind mit 14 "erwachsener"
wie 16 jähtrige
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WannaBe - 40
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:34 Uhr
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ich trag seit meinem 12.lebensjahr buck's....hat mir schon oft gute dienste geleistet...wohlgemerkt als werkzeug
Herr wirf Hirn vom Himmel und treff die Bedürftigen
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Taurinmoench - 39
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2009 um 16:37 Uhr
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Zitat von Bad_13: Zitat von Taurinmoench: eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:
Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.
..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..
find ich schwanchsinnig das manche so denken
ich selber hat zu 90% immer eins dabei
nicht um anzugeben oder um mich cool zu fühlen sondern um jemand zum helfen z.b.
verkehrsunfall bin ja selber ind er feuerwehr und lieber ein messer dabei haben wo man bischen helfen kann als neben drann stehen und erst al nichts machen
..ähm ja.. da frag ich mich was du mit nem springmesser bei nem verkehrsunfall ausrichten willst? hmm? ..nimm lieber spreizer und rettungsschere mit... da kannst dann eher helfen...aber keine frage...als werkzeug n messer dabei zu haben is vollkommen okay... ich dachte dabei eher an die kleinen gangster wie man sie an jeder ekce trifft ;)
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Bad_13 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:37 Uhr
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Zitat von Taurinmoench: Zitat von Bad_13: Zitat von Taurinmoench: eigentlich würde ich sowas wie dich ja auf www.gidf.de verlinken...aber da es mich selber interessiert hat:
Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!)
von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage
2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach
sind Springmesser erlaubt, wenn
• die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also
nicht nach vorne heraus)
• der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5
Zentimeter lang ist
• die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens
20 Prozent der Klingenlänge entspricht
• die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
• die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.
..und von leuten die meinen, sowas mit sich führen zu müssen halte ich gar nix... ich glaub die haben n kleinen schwanz und wollen das mit nem langen messer kompensieren -.- pff..
find ich schwanchsinnig das manche so denken
ich selber hat zu 90% immer eins dabei
nicht um anzugeben oder um mich cool zu fühlen sondern um jemand zum helfen z.b.
verkehrsunfall bin ja selber ind er feuerwehr und lieber ein messer dabei haben wo man bischen helfen kann als neben drann stehen und erst al nichts machen
..ähm ja.. da frag ich mich was du mit nem springmesser bei nem verkehrsunfall ausrichten willst? hmm? ..nimm lieber spreizer und rettungsschere mit... da kannst dann eher helfen
clown gefrüstückt?
es gibt zufälliger weiße
ein glasdorn an nem messer
und die klinge eignet sich suuper zum gurt durchtrennen
et vouila man kann helfen
When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain
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Bullrock - 32
Experte
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:38 Uhr
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Zitat von Bad_13: Zitat von Bullrock: ich zitiere homer simpson "ich kann die feder sehen aber die klinge nicht (schaut in den schlitz an der seite un ddrückt auf den "auslöser") aaahh hab sie gefunden"
ich finde solche sachen sollten an "kinder" noch nicht verkauft werden.. man sieht ja wie viel gewalt es auch schon ohne sowas in der schule etc. gibt
was sind für dich "Kinder"??^^
manche sind mit 14 "erwachsener"
wie 16 jähtrige
stimmt schon aber sowas kannn man im laden halt auch nich "prüfen".. ich hab keine ahnung.. sind ja erlaubt wenn die kriterien erfüllt sind (oben genannt) also kann man auch nix machen ;)
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Rocky-93
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:40 Uhr
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Zitat von Bad_13:
ja und die faustregel
klingel darf/sollte ned länger sein wie du handfläche breit ist so
hat man es des öfteren zu mir gesat
Und das ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, denn
1. Schreibt immernoch das Waffengesetz die Maximallänge vor
und
2. Denk mal nach, dann dürften die einen, nur ein Messer tragen, dass kaum merklich größer ist als ein Zahnstocher und die anderen dürften mit halben Schwertern rumrennen O.o
"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."
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