Bad_13 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:42 Uhr
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Zitat von Rocky-93: Zitat von Bad_13:
ja und die faustregel
klingel darf/sollte ned länger sein wie du handfläche breit ist so
hat man es des öfteren zu mir gesat
Und das ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, denn
1. Schreibt immernoch das Waffengesetz die Maximallänge vor
und
2. Denk mal nach, dann dürften die einen, nur ein Messer tragen, dass kaum merklich größer ist als ein Zahnstocher und die anderen dürften mit halben Schwertern rumrennen O.o 
unter 18 bekommst ja eh schwer messer :D
also bis jetzt von bekannten immer gehört ausweiß hier und da zeigen
und ja kp bekomme den satz nemme so hin mit dem handflächen zeigs denk aber du weist was ich meine
weis aber auch ned was dran wahr ist was ned :D
When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain
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Taurinmoench - 39
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:44 Uhr
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ne.. in der witzkiste übernachtet.
- und ich hab doch gesagt, dass ich es okay finde n messer als alltagsgegenstand dabeizuhaben und dieses als werkzeug zu benutzen..
ich hab allerdings eben auch schon die erfahrung gemacht, dass n kleiner 16 jähriger südländer vor mir stand und sein springmesser rausgezogen hat und meinte ich soll mich verpissen^^ ..und das geht eben zu weit^^
Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!
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Bad_13 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:47 Uhr
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auch ned schlecht :D
ja hab das ned überlesen keine sorge
nur sowas ist im gegen satz wieder scheisse wenn dann leute meinen sie müssens übertreiben und cool tuhn,erpressen drohen etc
When the Party is over I'm out in the rain.. with a handful of dreams and a whole lot of Pain
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Jessy1983 - 41
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:53 Uhr
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Zitat von PhilMxD: wer n messer braucht um sich stark zu fühlen ist echt arm dran 
schon... leider gibts viel zuviel davon. man kann sich auch anders
verteigen.
LP Live in Stuttgart 09.... Ich war dabei =D
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-_STEVEN_-
Anfänger
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:55 Uhr
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Ja es ist eine Waffe
und die dinger zu verkaufen lohnt sich auch
Das einzige was nach dem Massaka bleibt, ist Blut ;D
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 16:59 Uhr
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Zitat von Bad_13: Zitat von Rocky-93: Zitat von Bad_13:
ja und die faustregel
klingel darf/sollte ned länger sein wie du handfläche breit ist so
hat man es des öfteren zu mir gesat
Und das ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, denn
1. Schreibt immernoch das Waffengesetz die Maximallänge vor
und
2. Denk mal nach, dann dürften die einen, nur ein Messer tragen, dass kaum merklich größer ist als ein Zahnstocher und die anderen dürften mit halben Schwertern rumrennen O.o 
unter 18 bekommst ja eh schwer messer :D
also bis jetzt von bekannten immer gehört ausweiß hier und da zeigen
und ja kp bekomme den satz nemme so hin mit dem handflächen zeigs denk aber du weist was ich meine
weis aber auch ned was dran wahr ist was ned :D
habe vor 15 jahren beim kinzler mal ein butterfly gekauft und das ohne probleme
lieber HARTZ4 als S04
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:00 Uhr
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Zitat von Taurinmoench: ne.. in der witzkiste übernachtet.
- und ich hab doch gesagt, dass ich es okay finde n messer als alltagsgegenstand dabeizuhaben und dieses als werkzeug zu benutzen..
ich hab allerdings eben auch schon die erfahrung gemacht, dass n kleiner 16 jähriger südländer vor mir stand und sein springmesser rausgezogen hat und meinte ich soll mich verpissen^^ ..und das geht eben zu weit^^
und deswegen habe ich auch immer ein einhandmesser in meiner tasche
lieber HARTZ4 als S04
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Rocky-93
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:05 Uhr
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Zitat von neuulmer77: Zitat von Taurinmoench: ne.. in der witzkiste übernachtet.
- und ich hab doch gesagt, dass ich es okay finde n messer als alltagsgegenstand dabeizuhaben und dieses als werkzeug zu benutzen..
ich hab allerdings eben auch schon die erfahrung gemacht, dass n kleiner 16 jähriger südländer vor mir stand und sein springmesser rausgezogen hat und meinte ich soll mich verpissen^^ ..und das geht eben zu weit^^
und deswegen habe ich auch immer ein einhandmesser in meiner tasche
Meinst du ein einhändig bedienbares?? Wenn ja, nicht so laut schreien (schreiben) das sehen die nämlich garnicht gern........
"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."
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Paulie
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:05 Uhr
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es ist definitiv ne waffe.
wer ein messer braucht, wenns mal über nen verbalen konflikt ist definitiv arm dran. aber klar...wenn ein anderer ein messer zieht schaut man blöd, aber da hilft dann nur eins. schauen, dass man wegkommt.
leider ist es so -.-
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Bad_13 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:08 Uhr
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Zitat von Rocky-93: Zitat von neuulmer77: Zitat von Taurinmoench: ne.. in der witzkiste übernachtet.
- und ich hab doch gesagt, dass ich es okay finde n messer als alltagsgegenstand dabeizuhaben und dieses als werkzeug zu benutzen..
ich hab allerdings eben auch schon die erfahrung gemacht, dass n kleiner 16 jähriger südländer vor mir stand und sein springmesser rausgezogen hat und meinte ich soll mich verpissen^^ ..und das geht eben zu weit^^
und deswegen habe ich auch immer ein einhandmesser in meiner tasche
Meinst du ein einhändig bedienbares?? Wenn ja, nicht so laut schreien (schreiben) das sehen die nämlich garnicht gern........
jedes messer is im grund einhändig zu bedienen mit den richten tricks
bei springmesser drücken die sind offen
dann klappmesser da haben viele so ein nippel zum aufschnippen
weis nur ned wie die richtig heisen ^^
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Rocky-93
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:11 Uhr
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Zitat von Bad_13:
jedes messer is im grund einhändig zu bedienen mit den richten tricks
bei springmesser drücken die sind offen
dann klappmesser da haben viele so ein nippel zum aufschnippen
weis nur ned wie die richtig heisen ^^
Ja, mit den richtigen Tricks, nur die Messer welche offensichtlich einhädig zu öffnen sind (Springmesser und und und wo einfach dazu da sind sie einhändig auf zu bekommen) gelten als Waffe wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen
Auslösemechanismus aufweisen; und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:16 Uhr
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Zitat von Rocky-93: Zitat von neuulmer77: Zitat von Taurinmoench: ne.. in der witzkiste übernachtet.
- und ich hab doch gesagt, dass ich es okay finde n messer als alltagsgegenstand dabeizuhaben und dieses als werkzeug zu benutzen..
ich hab allerdings eben auch schon die erfahrung gemacht, dass n kleiner 16 jähriger südländer vor mir stand und sein springmesser rausgezogen hat und meinte ich soll mich verpissen^^ ..und das geht eben zu weit^^
und deswegen habe ich auch immer ein einhandmesser in meiner tasche
Meinst du ein einhändig bedienbares?? Wenn ja, nicht so laut schreien (schreiben) das sehen die nämlich garnicht gern........
wer sieht das gar net gern?
lieber HARTZ4 als S04
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Bad_13 - 32
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:18 Uhr
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Zitat von Rocky-93: Zitat von Bad_13:
jedes messer is im grund einhändig zu bedienen mit den richten tricks
bei springmesser drücken die sind offen
dann klappmesser da haben viele so ein nippel zum aufschnippen
weis nur ned wie die richtig heisen ^^
Ja, mit den richtigen Tricks, nur die Messer welche offensichtlich einhädig zu öffnen sind (Springmesser und und und wo einfach dazu da sind sie einhändig auf zu bekommen) gelten als Waffe wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen
Auslösemechanismus aufweisen; und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
gut zu wissen moment mal kurz =)
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Rocky-93
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:21 Uhr
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Papa Staat, die Polizei und alle die dazu gehören, da das Messer, wenn es die Bedingungen die ich geschrieben habe "erfüllt" als Waffe gilt und das führen folglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist.........
"Das Leben ist einfach. Du triffst Entscheidungen und blickst nicht zurück."
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neuulmer77 - 48
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Dabei seit 02.2007
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Geschrieben am: 19.03.2009 um 17:23 Uhr
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Zitat von Rocky-93:
Papa Staat, die Polizei und alle die dazu gehören, da das Messer, wenn es die Bedingungen die ich geschrieben habe "erfüllt" als Waffe gilt und das führen folglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist.........
dann informier dich mal richtig
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