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Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts

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Skanatiker - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2009
6 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2009 um 18:24 Uhr

bei mir ist heut n brief ins haus geflattert 1200 euro ausgleichsgebühr für ein killers album "day & age"
also finger weg davon

www.Skanatiker.deviantart.com

Backdoor - 45
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
870 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2009 um 20:04 Uhr

Dann wählt ihr wohl alle die Piratenpartei?

Hast du Interesse an einer Ausbildung oder Arbeitsstelle im IT-Bereich? MyGroup: Fachinformatiker

McPommes - 51
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1422 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2009 um 21:01 Uhr

Von der hab ich erst nen Flyer in die Hand gedrückt bekommen.
Da drauf war das einzige was ich bisher im Wahlkampf gelesen habe, das nach Programm und Ziel aussieht.
Oder glaubt ihr Sprüche wie "alle werden reich"? Klar, die große Geldherbeizauberpartei ist am Werk :-D


*** diese Fusszeile verschwendet 45 Bytes ***

Sundown73 - 53
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 01.06.2010 um 08:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.06.2010 um 08:38 Uhr

Aus aktuellem Anlass

Es soll ja immer noch Leute geben die ihre Musik aus "illegalen" Quellen
herunterladen, obwohl es wirklich kostengünstige und vorallem legale Alternativen gibt.

Wer erwischt worden ist, tja Pech gehabt, aber erstmal keine Panik. Die Anwälte
die die Musikindustrie vertreten, können maximal den Anschlußinhaber anhand der
IP ermitteln und das Bundesverfassungsgericht hat am 12.05. eindeutig entschieden, der
Anschlussinhaber kann nicht für Schadensersatzforderungen belangt werden, wenn er
das Musikstück nicht angeboten hat. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht
nochmal deutlich gemacht das für geringfügige Urheberrechtsvereltzungen eine
Pauschale von maximal 100 Euro erlaubt ist.

Die Anwaltskanzlei Rasch scheint das egal zu sein, sie fordern einfach mal 1200 Euro. Das ist der beste Beweis dafür, dass es den Jungs nur um die schnelle Kohle geht. Nach der Entscheidung vom Bundesverfasungsgericht kann ich mir nicht vorstellen, dass die Anwälte Rasch auch nur einen hier vors Gericht ziehen werden weil sie allein mit der Forderung von 1200 Euro sich auf recht dünnem Eis bewegen.

Ich denke mal 10 - 20 % der Angeschrieben knicken gleich ein, rennen zu einem Anwalt der keine Ahnung hat und zahlen dann die Hälfte und gut ist. Vielleicht knicken welche auch gleich ein und zahlen den vollen Betrag.

Alles Unsinn! Die Anwälte dürfen von dem Abgemahnten wegen einem Stück nicht mehr als 100 Euro verlangen. Wenn es allerdings mehr Lieder sind ist das Auslegungssache was "geringfügig" ist. Es gibt aber auch Richter die 1500 lieder als geringfügig einstufen. Von daher hat man einen Spielraum.

Eine Abmahnung zusammen mit einer Schadenersatzforderung zu stellen ist schonmal ein Schwachfug, aber die Anwälte probieren es halt immer wieder.

Nochmal. Der Anschlussinhaber haftet nicht für Schadenersatzforderungen die Dritte begangen haben und innerhalb der Familie herrscht ja ein Zeugenverweigerungsrecht. Das bedeutet es wird verdammt schwer den tatsächlichen täter überhaupt zu ermitteln, zumal es ja auch der Nachbar sein kann der über ein gehaktes WLAN die Datei angeboten hat.

Dies alles wissen auch die Anwälte von Rasch und hoffen halt auf die Unwissenheit der Leute und nutzen die Einschüchterung mit ihren Schreiben. Mit dem Gerichtsurteil vom 12.05. kann sich der Abgemahnte sogar auf eine Gerichtsverhandlung einlassen. Da wird nicht viel passieren sofern man nicht zugibt den titel angeboten zu haben.

Nein, ich bin kein Jurist und Anwalt, aber ich habe ne gute Bekannte die Anwältin ist und mit der habe ich schon öfters über solche Themen diskutiert. Im übrigen meinte sie sogar nur weil ein Schreiben von einem Anwalt kommt müsse man nicht unbedingt reagieren. Man kann das Schreiben ja nicht bekommen haben. Sie meinte, dass ihre Anwaltskanzlei auch oft Schreiben rausschickt die komischerweise nie ankommen. Da können sie halt nichts machen außer mit Rückschein zu schicken was teuer ist. Allerdings könnte dies bei einer möglichen Gerichtsverhandlung negativ ausgelegt werden. Daher sollte man lieber antworten. Ab es nun eine modifizierte Unterlassungserklärung sein muss, bin ich mir da auch nicht mehr so sicher. Ich würde einfach den Leuten von Rasch schreiben, dass man sich keine Schuld bewusst ist und auch keine 1200 Euro zahlen werde. Die von Rasch angeführten Beweise würde ich zusätzlich noch in frage stellen und dann mal gucken. Wenn dann eine Mahnung kommt mit der Zahlungsaufforderung, würde ich dieser einfach komplett widersprechen.

Also solltet ihr einen Anwalt aufsuchen, dann fragt ihn erstmal wegen dem gerichtsurteil vom 12.05. Wenn er davon nichts weiss dann sucht einen anderen. Viele Anwälte kennen sich mit Medienrecht nunmal nicht aus. Alles was derzeit hier passiert, passiert auf Grundlage von Gerichtsurteilen. Es gibt keine eindeutigen Gesetze.

Ich würde es sogar gerne einmal darauf ankommen lassen und die Eindeutigkeit der IP Nummer in Frage stellen mit dem Hinweis auf manipulierte BGP Einträge in Router. Meiner Meinung nach kann zwar eine IP Nummer festgestellt werden, aber niemand kann beweisen ob auf dem Weg im Internet nicht manipulierte Routingeinträge vorhanden waren die die IP Nummer auf einen osteuropäischen rechner gelekt haben der mit der gleichen IP Nummer unterwegs war wie ich.

Komplette Adressbereiche können schließlich von anderen Providern übernommen werden. Nur weil die Adressbereiche offiziell einem Provider gehören, bedeutet das noch lange nicht dass sich andere provider daran halten.

Siehe dazu: Hijacking von Adressbereichen

Dies ist recht technisch und es ist nur schwer einen Anwalt zu finden der sich mit der MAterie auskennt aber, angenommen sowas würde von einem Gericht herangezogen werden, und die Richter urteilen dann, dass eine IP Nummer nicht eindeutig ist und nicht zur Ermittlung eines Anschlussinhabers herangezogen werden darf, dann wird es lustig, weil dann die Contentindustrie erstmal keine Möglichkeiten mehr hätte Urheberrechtsverstösse herauszufinden.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Klischeepunk - 41
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 01.06.2010 um 12:57 Uhr

@Sundown: Sag das doch nicht so laut sonst kommt gleich wieder irgendein vollidiot angedödelt und schreit "DAS INTERNET DARF KEIN RECHTSFREIER RAUM SEIN".
Könnt ich eigentlich übernehmen, dann kann ich mich selber anmeckern xD
Aber ja, bei auch nur geringstem technischen Sachverstand sieht man sehr schnell wie "wirkungsvoll" die Konzepte sind, die hier zur "Terrorabwehr" gegen "Raubmordkopierer" die Kinder ficken genutzt werden (hab ich was vergessen?). Das spannende ist, dass die Internetausdrucker es immer noch schaffen der Masse diesen Schwachsinn als echtes Konzept zu verkaufen. Internetausdrucker lernt von Internetausdrucker - Deprimierend. Vllt sollten wir mal ne Aktion starten: Gratis Grundgesetz & Fachliteratur Netzwerke.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Sundown73 - 53
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2010 um 11:27 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

@Sundown: Sag das doch nicht so laut sonst kommt gleich wieder irgendein vollidiot angedödelt und schreit "DAS INTERNET DARF KEIN RECHTSFREIER RAUM SEIN".


Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit bin ich an einem 30er Schild vorbeigefahren. Bin trotzdem wie alle anderen mit 60 dran durch gefahren. Das mache ich eigentlich jeden Morgen so. Bisher habe ich kein Bussgeld oder ähnliches deswegen bekommen. Damit ist also bewiesen, die deutschen Strassen sind ein "Rechtsfreier Raum"!

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Bigfoot29 - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2008
924 Beiträge
Geschrieben am: 10.06.2010 um 12:35 Uhr

Also ich hoffe ja, dass das Internet Rechtsfrei wird. Endlich keine Nazis mehr? Wär doch was.

Pauschal ist aber genau das von euch gesagte das Kernproblem: Nur, weil es niemanden gibt (zu wenig Polizie?!), der das INET kontrolliert, heißt das nicht, das es dort keine Regeln und Gesetze gibt. Regelungen zu Menschenrechten gelten dort genauso wie Gesetze, die "immatrieller Güter" betreffen.

Nur effektiv durchsetzen tut der Staat sie nicht. Was wohl daran liegt, dass er nichtmal weiß, WAS er dazu tun müsste. Beispiel? Wir bekommen jetzt ein Extra Gesetzt, dass WLAN-Mittschnitte Googles verbietet. Dass das unberechtigte Mitschneiden fremder Kommunikation schon heute verboten ist, scheint in der Internet-Ausdrucker-Generation keinen zu interessieren.

Gruß

LMAA! - Lächle Mehr Als Andere!

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