Geschrieben am: 28.12.2006 um 13:05 Uhr
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Zitat von Coursentor: 4. wenn du mit ihr iwann sex haben solltest, machst du dich strafbar, da sie noch minderjährig ist, du allerdings nicht mehr...die eltern könnten dich anzeigen, wenn sie nich so ganz damit einverstanden sein sollten...
Zitat von DeeLine: du über 18...sie unter 16...jepp da machst du dich bei sexuellen handlungen strafbar [...]
Zitat von ---daniel---: Also ich persönlich würd sagen finger weg (kenn das von ner guten Freundin). Erstens machst du dich strafbar wenn irgendwas sein sollte und zweitens is der altersunterschie echt bissle zu groß.
sorry, aber ihr schreibt so einen quatsch, was das rechtliche angeht...
wenn sie 15 und er 19 ist, ist das nur bei ausnutzung einer zwangslage oder gegen entgelt strafbar (siehe zweiter punkt in meinem vorherigen beitrag)...
Zitat von spectre: uiuiui, hier wird scharf geschossen! ab 14 ist man "jugendlicher", bitte nennt keine §§ bzgl. kindern :P
kurze abhandlung über die rechtliche seite bei jugendlichen (kinder lasse ich hier mal außen vor):
opfer: unter 16
täter: über 21
-> strafbar, bis zu 3 jahren
-> relatives antragsdelikt, d.h. antrag muss gestellt werden (es sei denn es gibt ein besonderes öffentliches interesse)
opfer: unter 16
täter: 18-21
-> nur unter ausnutzung einer zwangslage oder gegen entgelt strafbar, bis zu 5 jahren
-> offizialdelikt (wird auch ohne antrag verfolgt)
bei beiden gibts auch das bereits angesprochene geringe unrecht... aus einfachheitsgründen verzichte ich aber auf eine nähere erläuterung.
wer etwas anderes behauptet, soll ins gesetz schauen und fachlich kommentiert antworten :P
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