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Schneggle91
Profi (offline)

Dabei seit 08.2006
407 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 12:45 Uhr

also ich war auch schon mal in nen 19 jährigen verknallt und da war ich 14...
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 12:46 Uhr

Zitat von Schneggle91:

also ich war auch schon mal in nen 19 jährigen verknallt und da war ich 14...


aber er nicht in dich oder?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Schneggle91
Profi (offline)

Dabei seit 08.2006
407 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 12:48 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Schneggle91:

also ich war auch schon mal in nen 19 jährigen verknallt und da war ich 14...


aber er nicht in dich oder?

nene... das wusste er auch gar nicht. war eh nur n bisschen.
spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 13:05 Uhr

Zitat von Coursentor:

4. wenn du mit ihr iwann sex haben solltest, machst du dich strafbar, da sie noch minderjährig ist, du allerdings nicht mehr...die eltern könnten dich anzeigen, wenn sie nich so ganz damit einverstanden sein sollten...

Zitat von DeeLine:

du über 18...sie unter 16...jepp da machst du dich bei sexuellen handlungen strafbar [...]

Zitat von ---daniel---:

Also ich persönlich würd sagen finger weg (kenn das von ner guten Freundin). Erstens machst du dich strafbar wenn irgendwas sein sollte und zweitens is der altersunterschie echt bissle zu groß.


sorry, aber ihr schreibt so einen quatsch, was das rechtliche angeht...
wenn sie 15 und er 19 ist, ist das nur bei ausnutzung einer zwangslage oder gegen entgelt strafbar (siehe zweiter punkt in meinem vorherigen beitrag)...

Zitat von spectre:

uiuiui, hier wird scharf geschossen! ab 14 ist man "jugendlicher", bitte nennt keine §§ bzgl. kindern :P
kurze abhandlung über die rechtliche seite bei jugendlichen (kinder lasse ich hier mal außen vor):

opfer: unter 16
täter: über 21
-> strafbar, bis zu 3 jahren
-> relatives antragsdelikt, d.h. antrag muss gestellt werden (es sei denn es gibt ein besonderes öffentliches interesse)

opfer: unter 16
täter: 18-21
-> nur unter ausnutzung einer zwangslage oder gegen entgelt strafbar, bis zu 5 jahren
-> offizialdelikt (wird auch ohne antrag verfolgt)

bei beiden gibts auch das bereits angesprochene geringe unrecht... aus einfachheitsgründen verzichte ich aber auf eine nähere erläuterung.

wer etwas anderes behauptet, soll ins gesetz schauen und fachlich kommentiert antworten :P

---daniel---
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
37 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 15:27 Uhr

Das stimmt nur zum Teil weil wenn er ihr jetzt einen Kuss geben würde, das wäre schon strafbar bei diesem Beispiel hier weil sie erst 15 is - wenn sie 16 is is das anderst.
spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 19:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.12.2006 um 19:50 Uhr

Zitat von ---daniel---:

Das stimmt nur zum Teil weil wenn er ihr jetzt einen Kuss geben würde, das wäre schon strafbar bei diesem Beispiel hier weil sie erst 15 is - wenn sie 16 is is das anderst.

nein, da muss ich dich enttäuschen, das ist nicht richtig. denn küssen zählt nicht zu "sexuellen handlungen" im sinne des strafrechts.
darüber hinaus habe ich bereits dargelegt, wie es bei unter-16-jährigen in verbindung mit einem 19-jährigen strafrechtlich aussieht (und zwar nur bei ausnutzung einer zwangslage oder gegen entgelt strafbar).
solltest du dennoch weiterhin der meinung sein, dass an deiner aussage etwas dran ist, dann nenn mir bitte eine quelle - daran wird es nämlich schon scheitern...
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