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pyrodehn - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3398 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:43 Uhr

Zitat von deviiiilsful:

Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".

Mögliche Strafen:
Unter 16: Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen unter 16 drohen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.


bsich sicher dass des erst für jmd ab 21 gilt?!?
bei den 18 war ich mir eigtl no am sichersten^^

Wer nicht will, der muss wollen!

deviiiilsful - 34
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1083 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:44 Uhr

Zitat von pyrodehn:

Zitat von deviiiilsful:

Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".

Mögliche Strafen:
Unter 16: Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen unter 16 drohen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.


bsich sicher dass des erst für jmd ab 21 gilt?!?
bei den 18 war ich mir eigtl no am sichersten^^


stand halt so im internet!

nur wer den mut hat zu träumen hat auch den mut zu kämpfen!

pyrodehn - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3398 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:47 Uhr

Zitat von deviiiilsful:

Zitat von pyrodehn:

Zitat von deviiiilsful:

Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".

Mögliche Strafen:
Unter 16: Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen unter 16 drohen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.


bsich sicher dass des erst für jmd ab 21 gilt?!?
bei den 18 war ich mir eigtl no am sichersten^^


stand halt so im internet!


etz komm mir bitte net mit wikipedia^^
auf der seite steht zwar viel wahres aber au viel schund
(weil es darf halt jeder seinen mist da reinschreiben)
bei mir is des die BILD-zeitung des internets^^

Wer nicht will, der muss wollen!

t-lo_89 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
314 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:47 Uhr

tja.. probiers halt aus^^
des rechtliche würd mich da nich unbedingt stören... dafür aber vll paar andere sachen...
wenn du mit ner 15 jährigen zusamm sein willst.. steh dazu und machs..
wenn alles gut is und es lange hält.. :daumenhoch:
wenn ned.. ists eh gelaufen ;)

µnÐ3r9r0µnÐ n37w0r|{

deviiiilsful - 34
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1083 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:52 Uhr

nein, es war nich wikipedia!
hab jetzt aber no was anderes gfunden!

§ 176a. Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

nur wer den mut hat zu träumen hat auch den mut zu kämpfen!

SchiZo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1695 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:55 Uhr

Soweit ich weiss darf eine Person die das 18. Lebensjahr vollendet hat nicht in die Kiste steigen mit einer Person unter 16. Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich durch die Welt ficken, da darf es niemanden mehr interessieren. Sex ist ab 14 legal wenn der/die Partner/-in nicht über 16 ist (14-15). Das habe ich mal irgendwo gelesen, bitte um Korrektur wenn irgendwelche Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.
MfG




Ti prosto malaletnaja schalawka bolsche ne4ewo!!!

Hell_fighter - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2006
4 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:56 Uhr

Hmm.
mir persönlich würs nichts ausmachen, und pedophiel bin ich auch nicht, aber sie hängt nahezu an mir, und mich in sie verlieben, das könnt ich mir gut vorstellen, will aber nicht vorm Richter enden.
pyrodehn - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3398 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:59 Uhr

Zitat von Hell_fighter:

Hmm.
mir persönlich würs nichts ausmachen, und pedophiel bin ich auch nicht, aber sie hängt nahezu an mir, und mich in sie verlieben, das könnt ich mir gut vorstellen, will aber nicht vorm Richter enden.


dann wart !mitm GV! einfach no n paar monate (halt bis se 16 is)
und dann is alles in ordnung!!!^^

Wer nicht will, der muss wollen!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 01:00 Uhr

Zitat von manny777:

finger weg...

jap!

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

SchiZo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1695 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 01:00 Uhr

Zitat von Hell_fighter:

Hmm.
mir persönlich würs nichts ausmachen, und pedophiel bin ich auch nicht, aber sie hängt nahezu an mir, und mich in sie verlieben, das könnt ich mir gut vorstellen, will aber nicht vorm Richter enden.


Wenn du wirklich Gefühle für sie hast und sie auch für dich wirst du auch ganz bestimmt nicht vorm Richter enden. Du musst deine Bettgeschichten mit ihr auch nicht der ganzen Welt präsentieren, dann wird es auch niemand erfahren und du wirst auch nicht angezeigt.
Viel Glück



Ti prosto malaletnaja schalawka bolsche ne4ewo!!!

19MC_Melly88 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1023 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 02:01 Uhr

Ich kenn das so, das wenn der Typ bis 18 ist darf er ne Freundin haben ab einem Alter mit 14... Und wenn der Typ über 18 ist darf er nur ne Freundin haben - die ein Alter ab 16 hat^^

-VW_regiert_die_Straßen!!!-

19MC_Melly88 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1023 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 02:01 Uhr

Zitat von SchiZo:

Zitat von Hell_fighter:

Hmm.
mir persönlich würs nichts ausmachen, und pedophiel bin ich auch nicht, aber sie hängt nahezu an mir, und mich in sie verlieben, das könnt ich mir gut vorstellen, will aber nicht vorm Richter enden.


Wenn du wirklich Gefühle für sie hast und sie auch für dich wirst du auch ganz bestimmt nicht vorm Richter enden. Du musst deine Bettgeschichten mit ihr auch nicht der ganzen Welt präsentieren, dann wird es auch niemand erfahren und du wirst auch nicht angezeigt.
Viel Glück

Da hast einerseits auch wieder recht .. Ich kenn so viele da war sie mal 14 und er schon 20 oder so.. Heutzutage juckt das eh keinen mehr und vorallem wenn die Eltern auch nichts dagegen haben - passiert da 0 - nichts ...

-VW_regiert_die_Straßen!!!-

Daniel86
Profi (offline)

Dabei seit 09.2005
767 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 02:33 Uhr

Mach das was dein Herz dir sagt aber sei dir der Verantwortung bewusst!! Sie sieht die welt noch mit anderen Augen als du..auch wenn sie es nicht zugeben mag...

Alles eine Frage der Definition

SchiZo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1695 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 02:41 Uhr

Zitat von Daniel86:

Mach das was dein Herz dir sagt aber sei dir der Verantwortung bewusst!! Sie sieht die welt noch mit anderen Augen als du..auch wenn sie es nicht zugeben mag...


Das kommt auf das Mädchen an. Wenn sie die entsprechende Reife hat wird es kein großes Problem.

Ti prosto malaletnaja schalawka bolsche ne4ewo!!!

spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 02:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.12.2006 um 02:58 Uhr

uiuiui, hier wird scharf geschossen! ab 14 ist man "jugendlicher", bitte nennt keine §§ bzgl. kindern :P
kurze abhandlung über die rechtliche seite bei jugendlichen (kinder lasse ich hier mal außen vor):

opfer: unter 16
täter: über 21
-> strafbar, bis zu 3 jahren
-> relatives antragsdelikt, d.h. antrag muss gestellt werden (es sei denn es gibt ein besonderes öffentliches interesse)

opfer: unter 16
täter: 18-21
-> nur unter ausnutzung einer zwangslage oder gegen entgelt strafbar, bis zu 5 jahren
-> offizialdelikt (wird auch ohne antrag verfolgt)

bei beiden gibts auch das bereits angesprochene geringe unrecht... aus einfachheitsgründen verzichte ich aber auf eine nähere erläuterung.

wer etwas anderes behauptet, soll ins gesetz schauen und fachlich kommentiert antworten :P
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