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Forum / Liebe und Zärtlichkeit

Problem

  -1- -2- -3- -4- vorwärts >>>  
Hell_fighter - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2006
4 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:11 Uhr

Da will eine 15 jährige was von mir, und ich bin 19!
Verdammt und die will schon lange was von mir!!!
und ich merke: eigentlich vertage ich mich recht gut mit ihr. (!)
Verdammt, was soll ich tun? ist da eine Beziehng realistisch?
Und mache ich mich dabei Straffbar?
manny777 - 39
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
663 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:13 Uhr

finger weg...

... wir sind der stachel im arsch der nation ...

Haraldissimo - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
319 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:20 Uhr

Es kommt darauf an in welcher Beziehung sie etwas von dir will.
Ein Date ist im norm Fall nicht srafbar außer du belästigst sie...
Wenn es um die sexuelle Beziehung geht, kannst du Strafrechtlich verfolgt werden.
Also lieber Finger weg das ist zu heiß!!!!
P4trick - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
97 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:21 Uhr

Zitat von Hell_fighter:

Da will eine 15 jährige was von mir, und ich bin 19!
Verdammt und die will schon lange was von mir!!!
und ich merke: eigentlich vertage ich mich recht gut mit ihr. (!)
Verdammt, was soll ich tun? ist da eine Beziehng realistisch?
Und mache ich mich dabei Straffbar?

warum steht den bei deinem alter 23 dran -.-

? Forum=Krieg ?

deviiiilsful - 34
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1083 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:22 Uhr

Zitat von Haraldissimo:

Es kommt darauf an in welcher Beziehung sie etwas von dir will.
Ein Date ist im norm Fall nicht srafbar außer du belästigst sie...
Wenn es um die sexuelle Beziehung geht, kannst du Strafrechtlich verfolgt werden.
Also lieber Finger weg das ist zu heiß!!!!


dachte strafbar ischs nur, wenn einer unter 14 isch.

nur wer den mut hat zu träumen hat auch den mut zu kämpfen!

pyrodehn - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3398 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:23 Uhr

Zitat von Hell_fighter:

Da will eine 15 jährige was von mir, und ich bin 19!
Verdammt und die will schon lange was von mir!!!
und ich merke: eigentlich vertage ich mich recht gut mit ihr. (!)
Verdammt, was soll ich tun? ist da eine Beziehng realistisch?
Und mache ich mich dabei Straffbar?


also strafbar wirds glaub erst im bett^^
und wenns liebe is dann scheiss auf die ganzen flüsterer
in 10 jahren jucken 4jahre au keinen mehr!!!

Wer nicht will, der muss wollen!

Haraldissimo - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
319 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:23 Uhr

Zitat von deviiiilsful:

Zitat von Haraldissimo:

Es kommt darauf an in welcher Beziehung sie etwas von dir will.
Ein Date ist im norm Fall nicht srafbar außer du belästigst sie...
Wenn es um die sexuelle Beziehung geht, kannst du Strafrechtlich verfolgt werden.
Also lieber Finger weg das ist zu heiß!!!!


dachte strafbar ischs nur, wenn einer unter 14 isch.

nene
Ich glaub des isch erst ab 16 legal
Hell_fighter - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2006
4 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:24 Uhr

zu tarnung.
danke, aber ich würd das gerne genau wissen.
OpSGeronimo - 34
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
508 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:25 Uhr

wenn ihr gut zusammenpasst euch gut versteht und v.a. DU sie nicht unter druck setzt is doch alles gut...beim sex könnt ihr euch überlegen ob ich noch wartet bis sie 16 is...dann is es ja legal...

Google ist dein Freund

deviiiilsful - 34
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1083 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:27 Uhr

ich kann ja mal gucken obs im grundgesetz drinsteht!

nur wer den mut hat zu träumen hat auch den mut zu kämpfen!

Haraldissimo - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
319 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:29 Uhr

Zitat von deviiiilsful:

ich kann ja mal gucken obs im grundgesetz drinsteht!
da kannst du lang suchen und wirst nichts finden...
Es gibt doch für jede Tätigkeit ein eigenes Gesetz und dazu gleich noch ein komplieziertes Buch wo das alles drin steht dazu...
Es steht vlt. der überbegriff drin aber weder alter noch genau Fakten was geschehen muss damit dass und das passiert...
deviiiilsful - 34
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1083 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:33 Uhr

Zitat von Haraldissimo:

Zitat von deviiiilsful:

ich kann ja mal gucken obs im grundgesetz drinsteht!
da kannst du lang suchen und wirst nichts finden...
Es gibt doch für jede Tätigkeit ein eigenes Gesetz und dazu gleich noch ein komplieziertes Buch wo das alles drin steht dazu...
Es steht vlt. der überbegriff drin aber weder alter noch genau Fakten was geschehen muss damit dass und das passiert...


wär ich mir gar net mal so sicher!

nur wer den mut hat zu träumen hat auch den mut zu kämpfen!

Onkelz___ - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:33 Uhr

ja Strafbar
du bist erwachsen sie ist ein "kind" das wird wohl nix musst warten bis die
mmh mom 16 oder 18 bin mir jetz net ganz sicher

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

Stefan_Ulm - 39
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 11.2004
1588 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:33 Uhr

Zitat von Hell_fighter:

zu tarnung.


na, jetzt ist sie sowieso "aufgeflogen"...

Wie heißt das für Schweißbrenner? Acetylen! Ja ein Azaleenbrenner,hast du sowas nicht in der Tasche?

pyrodehn - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3398 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:34 Uhr

Zitat von Haraldissimo:

Zitat von deviiiilsful:

ich kann ja mal gucken obs im grundgesetz drinsteht!
da kannst du lang suchen und wirst nichts finden...
Es gibt doch für jede Tätigkeit ein eigenes Gesetz und dazu gleich noch ein komplieziertes Buch wo das alles drin steht dazu...
Es steht vlt. der überbegriff drin aber weder alter noch genau Fakten was geschehen muss damit dass und das passiert...


lass dir von nem rechts-LKler gsagt sein:
du wirsch net glücklich mitm suchn^^
die gesetzbücher sind ne eigene sprache!!!
und es is meines wissens so dass ein erwachsener (ab18)
ungestraft mit jmd ab 16 GV haben darf
(leg mich aber net 100%ig fest^^)
is net mein spezialgebiet^^

Wer nicht will, der muss wollen!

deviiiilsful - 34
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1083 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2006 um 00:40 Uhr

Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".

Mögliche Strafen:
Unter 16: Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen unter 16 drohen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.

nur wer den mut hat zu träumen hat auch den mut zu kämpfen!

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