ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 15.03.2010 um 16:52 Uhr
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Ich kenne keine 15jährige Frauen. Viellecht habe ich aber auch nur ein zu nettes Bild von diesen.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Butt-Head - 35
Profi
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Geschrieben am: 15.03.2010 um 16:56 Uhr
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Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^
In der Drehzahl liegt die Kraft...
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 15.03.2010 um 18:35 Uhr
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Zitat von Butt-Head: Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^
Tja da hast du scheisse gelesen.
Wenngleich ich erfahren hab das ab 16 die Zustimmung der Partnerin nimmer nötig ist.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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_SpeEdCoRE_ - 15
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Geschrieben am: 15.03.2010 um 18:45 Uhr
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warum steht oben so müll in dem forum hier das ist ein ernstgemeinter treath . ich finde Geschlechtsverkehr mit minderjährigen nich schlimm wen sie gleich alt oder nur 1-2 jahre unterschied gibt. Aber schlimm ist es wen Zbs ein 30 jahre alter typ mir einem 15 jahre alten mädchen rummacht
http://www.youtube.com/watch?v=6rZVB274Q v8&feature=related
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Ketzu - 38
Experte
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Geschrieben am: 15.03.2010 um 19:05 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von Butt-Head: Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^
Tja da hast du scheisse gelesen.
Wenngleich ich erfahren hab das ab 16 die Zustimmung der Partnerin nimmer nötig ist.
Die Zusimmung der Partnerin/des Partners ist immer nötig, Vergewaltigung ist auch ne Straftat :P
Außerdem wurde die Frage wer was darf schon auf der ersten Seite beantwortet. Hier. Und was sagt uns das? "Schutzalter" endet in dem Sinne mit 16, ab 14 darf man unter Einschränkung aber auch Sex mit älteren haben.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 15.03.2010 um 19:54 Uhr
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Zitat von Ketzu: Zitat von Klischeepunk: Zitat von Butt-Head: Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^
Tja da hast du scheisse gelesen.
Wenngleich ich erfahren hab das ab 16 die Zustimmung der Partnerin nimmer nötig ist.
Die Zusimmung der Partnerin/des Partners ist immer nötig, Vergewaltigung ist auch ne Straftat :P
Außerdem wurde die Frage wer was darf schon auf der ersten Seite beantwortet. Hier. Und was sagt uns das? "Schutzalter" endet in dem Sinne mit 16, ab 14 darf man unter Einschränkung aber auch Sex mit älteren haben.
Das sagt mir ich darf mit ner 14 Jährigen unter den gleichen Umständen Sex haben wie mit ner 40 jährigen.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Body_guard
Champion
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Geschrieben am: 15.03.2010 um 22:47 Uhr
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Kommt drauf an wie alt der andere ist wen einer 18 ist und seine freundin ist 17 dan ist das nicht schlimm und auch sex mit minderjährigen und ich finde jedes Minderjährige Mädel kann sebst entscheiden!!
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_VanS-__
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:02 Uhr
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Zitat von Albi123: laut gesetz nicht, aber wen interessierts, sofern sie damit einverstanden ist.
LANG LANG ISTS HER
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DerMike1982 - 43
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2010 um 12:51 Uhr
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Mal 'n Versuch von Aufklärung ;) Vorsicht, kotzlangweilig langer Text ^^
Fall 1: Minderjähriger hat mit Minderjährigen Geschlechtsverkehr (gleichaltrig).
Pädophil?
Nein.
Verboten?
Meines Kenntnisstandes nach nicht wirklich, auch wenn's nicht gern gesehen wird.
Fall 2: Minderjähriger hat mit Volljährigen Geschlechtsverkehr, Wunsch nach GV geht vom Minderjährigen aus. Der Altersunterschied beträgt weniger als 5 Jahre (z.B. eine 14-Jährige mit einem 18-Jährigen)
Pädophil?
Nein.
Verboten?
Wenn man's strikt nach dem Gesetz auslegt, ja. Der 18-Jährige macht sich strafbar, auch dann, wenn der Wunsch nicht von ihm ausgeht.
Fall 3: Minderjähriger hat mit Volljährigen Geschlechtsverkehr. Der Wunsch danach geht vom Volljährigen aus, der Altersunterschied beträgt weniger als 5 Jahre.
Pädophil?
Nein.
Verboten?
Wieder strikt nach dem Gesetz ausgelegt: jap, verboten.
Fall 4: Minderjähriger hat mit Volljährigen Geschlechtsverkehr. Der Altersunterschied beträgt mehr als 5 Jahre (z.B. 15 und 30)
Pädophil?
Ja. Zwar könnte man argumentieren, dass die "Liebe halt so gefallen" sei, aber das ändert nichts daran, dass eine eindeutig volljährige Person Geschlechtsverkehr mit einem pupertierenden Teenager hat. Schon rein von den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen her sind beide nicht wirklich kompatibel: der Wunsch nach Familiengründung und Kinder dürfte bei einem / einer 15-Jährigen nicht so stark ausgeprägt sein, wie bei einem / einer 30-Jährigen.
Verboten?
Eindeutig ja.
Fazit:
Ich denke schon, dass es Beziehungen zwischen einer, sagen wir mal 15-Jährigen und einem 25-Jährigen geben kann - aber ob dazu regelmäßiger, womöglich ungeschützter Geschlechtsverkehr schon dazu zählen darf, möchte ich bezweifeln.
Die Gesetzeslage ist einfach zu unsicher - im Zweifelsfalle einfach die Beziehung laufen lassen, bis wenigstens das 16. Lebensjahr vollendet wurde.
"Ich brauch'n Handbuch für mein Leben!"
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kryyymel15 - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:54 Uhr
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kann man auslegen wie man will
mit Zustimmung der Eltern is es glaub erlaubt
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DerMike1982 - 43
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:57 Uhr
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Zitat von kryyymel15: kann man auslegen wie man will
mit Zustimmung der Eltern is es glaub erlaubt
Schon, aber würdest du, wenn du 'ne 14-Jährige Tochter hast, ihr erlauben, mit einem Mittzwanziger oder gar Dreißiger GV zu haben?
"Ich brauch'n Handbuch für mein Leben!"
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Eagleowl - 53
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2010 um 13:25 Uhr
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Leute, Leute, wenn ihr in eurer Altersklasse Sex haben wollt, dann solltet ihr wissen, worauf ihr euch einlasst!!!
Was ihr "findet" oder was ihr "meint" oder was ihr "glaubt" ist VÖLLIG egal!! Ob irgendeine Minderjährige einverstanden ist, ist ebenfalls VÖLLIG egal!
Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig:
unter 14 = NEIN
unter 16 = JA wenn einer keiner von beiden 21 ist
unter 16 = NEIN wenn einer 21 ist
unter 16 + über 18 und unter 21= JA wenn 16 einverstanden und nicht in einer "Zwangslage" ist
ab 18 = JA
also: 19 und 15 JA - wenn alles Friede Freude Eierkuchen ist und bleibt...in Zeiten von Emos, Komasaufen und Halbwissen über Verhütung kann das ganz schnell nach hinten los gehen.
DENN: Eltern und Aufsichtspersonen sind sogar verpflichtet zur Anzeige.
ALSO: seid ihr unter 21 und der andere unter 16, steht ihr lustig in der Schußlinie rum für irgendwelche Racheaktionen , besorgte/strenge Eltern oder jedem, der euch mal so richtig in die Scheiße reiten will!
Und ja, auch wenn sich nach der Anzeige rausstellt, das ihr völlig unschuldig seid: bleibt ihr deswegen aktenkundig!
Ach ja, Marco Weiss schon vergessen (er 17 sie 13)??
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,491644,00.html
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Meister-Lamp - 36
Experte
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:27 Uhr
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ich werd das gesetzbuch fragen, ob ich mit meiner freundin sex haben darf.... soweit kommts noch
Leistung verursacht keinen Lärm, sie ist einfach da und WIRKT
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keeper96 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:27 Uhr
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Zitat von Meister-Lamp: ich werd das gesetzbuch fragen, ob ich mit meiner freundin sex haben darf.... soweit kommts noch
Geile eintstellung!!!!!!!!!!!!!!!!
ICH BEKENNE MICH ZU MEINER MEINUNG!!!
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keeper96 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:30 Uhr
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Zitat von Necromantic_: Zitat von z-stylez-z: Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?
den thrad gibts schon
Nein, das ist vergreifung an minderjährigen!!!!!!!!!
glaub ich zumindest!
ICH BEKENNE MICH ZU MEINER MEINUNG!!!
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