Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Liebe und Zärtlichkeit

Geschlechtsverkehr mit minderjährigen

<<< zurück   -1- -2- -3- -4- -5- -6- -7- vorwärts >>>  
ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2010 um 16:52 Uhr

Ich kenne keine 15jährige Frauen. Viellecht habe ich aber auch nur ein zu nettes Bild von diesen.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

Butt-Head - 35
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
516 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2010 um 16:56 Uhr

Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^


In der Drehzahl liegt die Kraft...

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2010 um 18:35 Uhr

Zitat von Butt-Head:

Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^

Tja da hast du scheisse gelesen.
Wenngleich ich erfahren hab das ab 16 die Zustimmung der Partnerin nimmer nötig ist.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

_SpeEdCoRE_ - 15
Profi (offline)

Dabei seit 01.2010
668 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2010 um 18:45 Uhr

warum steht oben so müll in dem forum hier das ist ein ernstgemeinter treath . ich finde Geschlechtsverkehr mit minderjährigen nich schlimm wen sie gleich alt oder nur 1-2 jahre unterschied gibt. Aber schlimm ist es wen Zbs ein 30 jahre alter typ mir einem 15 jahre alten mädchen rummacht

http://www.youtube.com/watch?v=6rZVB274Q v8&feature=related

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 15.03.2010 um 19:05 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Butt-Head:

Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^

Tja da hast du scheisse gelesen.
Wenngleich ich erfahren hab das ab 16 die Zustimmung der Partnerin nimmer nötig ist.


Die Zusimmung der Partnerin/des Partners ist immer nötig, Vergewaltigung ist auch ne Straftat :P

Außerdem wurde die Frage wer was darf schon auf der ersten Seite beantwortet. Hier. Und was sagt uns das? "Schutzalter" endet in dem Sinne mit 16, ab 14 darf man unter Einschränkung aber auch Sex mit älteren haben.

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2010 um 19:54 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von Butt-Head:

Also ich habe gelesen das zum beispiel 14 mit bis zu 21 laut gesetz ok ist.
er darf halt nicht über 21 jahre alt sein unnd wenn das mäddel 16 und + ist dann mit jeden wo se will ^^

Tja da hast du scheisse gelesen.
Wenngleich ich erfahren hab das ab 16 die Zustimmung der Partnerin nimmer nötig ist.


Die Zusimmung der Partnerin/des Partners ist immer nötig, Vergewaltigung ist auch ne Straftat :P

Außerdem wurde die Frage wer was darf schon auf der ersten Seite beantwortet. Hier. Und was sagt uns das? "Schutzalter" endet in dem Sinne mit 16, ab 14 darf man unter Einschränkung aber auch Sex mit älteren haben.

Das sagt mir ich darf mit ner 14 Jährigen unter den gleichen Umständen Sex haben wie mit ner 40 jährigen.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Body_guard
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
2315 Beiträge

Geschrieben am: 15.03.2010 um 22:47 Uhr

Kommt drauf an wie alt der andere ist wen einer 18 ist und seine freundin ist 17 dan ist das nicht schlimm und auch sex mit minderjährigen und ich finde jedes Minderjährige Mädel kann sebst entscheiden!!
_VanS-__
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
37 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:02 Uhr

Zitat von Albi123:

laut gesetz nicht, aber wen interessierts, sofern sie damit einverstanden ist.


LANG LANG ISTS HER

DerMike1982 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
176 Beiträge
Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2010 um 12:51 Uhr

Mal 'n Versuch von Aufklärung ;) Vorsicht, kotzlangweilig langer Text ^^

Fall 1: Minderjähriger hat mit Minderjährigen Geschlechtsverkehr (gleichaltrig).
Pädophil?
Nein.
Verboten?
Meines Kenntnisstandes nach nicht wirklich, auch wenn's nicht gern gesehen wird.

Fall 2: Minderjähriger hat mit Volljährigen Geschlechtsverkehr, Wunsch nach GV geht vom Minderjährigen aus. Der Altersunterschied beträgt weniger als 5 Jahre (z.B. eine 14-Jährige mit einem 18-Jährigen)
Pädophil?
Nein.
Verboten?
Wenn man's strikt nach dem Gesetz auslegt, ja. Der 18-Jährige macht sich strafbar, auch dann, wenn der Wunsch nicht von ihm ausgeht.

Fall 3: Minderjähriger hat mit Volljährigen Geschlechtsverkehr. Der Wunsch danach geht vom Volljährigen aus, der Altersunterschied beträgt weniger als 5 Jahre.
Pädophil?
Nein.
Verboten?
Wieder strikt nach dem Gesetz ausgelegt: jap, verboten.

Fall 4: Minderjähriger hat mit Volljährigen Geschlechtsverkehr. Der Altersunterschied beträgt mehr als 5 Jahre (z.B. 15 und 30)
Pädophil?
Ja. Zwar könnte man argumentieren, dass die "Liebe halt so gefallen" sei, aber das ändert nichts daran, dass eine eindeutig volljährige Person Geschlechtsverkehr mit einem pupertierenden Teenager hat. Schon rein von den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen her sind beide nicht wirklich kompatibel: der Wunsch nach Familiengründung und Kinder dürfte bei einem / einer 15-Jährigen nicht so stark ausgeprägt sein, wie bei einem / einer 30-Jährigen.
Verboten?
Eindeutig ja.

Fazit:

Ich denke schon, dass es Beziehungen zwischen einer, sagen wir mal 15-Jährigen und einem 25-Jährigen geben kann - aber ob dazu regelmäßiger, womöglich ungeschützter Geschlechtsverkehr schon dazu zählen darf, möchte ich bezweifeln.
Die Gesetzeslage ist einfach zu unsicher - im Zweifelsfalle einfach die Beziehung laufen lassen, bis wenigstens das 16. Lebensjahr vollendet wurde.

"Ich brauch'n Handbuch für mein Leben!"

kryyymel15 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
377 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:54 Uhr

kann man auslegen wie man will
mit Zustimmung der Eltern is es glaub erlaubt
DerMike1982 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
176 Beiträge
Geschrieben am: 21.03.2010 um 12:57 Uhr

Zitat von kryyymel15:

kann man auslegen wie man will
mit Zustimmung der Eltern is es glaub erlaubt


Schon, aber würdest du, wenn du 'ne 14-Jährige Tochter hast, ihr erlauben, mit einem Mittzwanziger oder gar Dreißiger GV zu haben?

"Ich brauch'n Handbuch für mein Leben!"

Eagleowl - 53
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
81 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2010 um 13:25 Uhr

Leute, Leute, wenn ihr in eurer Altersklasse Sex haben wollt, dann solltet ihr wissen, worauf ihr euch einlasst!!!

Was ihr "findet" oder was ihr "meint" oder was ihr "glaubt" ist VÖLLIG egal!! Ob irgendeine Minderjährige einverstanden ist, ist ebenfalls VÖLLIG egal!

Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig:

unter 14 = NEIN
unter 16 = JA wenn einer keiner von beiden 21 ist
unter 16 = NEIN wenn einer 21 ist
unter 16 + über 18 und unter 21= JA wenn 16 einverstanden und nicht in einer "Zwangslage" ist
ab 18 = JA

also: 19 und 15 JA - wenn alles Friede Freude Eierkuchen ist und bleibt...in Zeiten von Emos, Komasaufen und Halbwissen über Verhütung kann das ganz schnell nach hinten los gehen.
DENN: Eltern und Aufsichtspersonen sind sogar verpflichtet zur Anzeige.
ALSO: seid ihr unter 21 und der andere unter 16, steht ihr lustig in der Schußlinie rum für irgendwelche Racheaktionen , besorgte/strenge Eltern oder jedem, der euch mal so richtig in die Scheiße reiten will!
Und ja, auch wenn sich nach der Anzeige rausstellt, das ihr völlig unschuldig seid: bleibt ihr deswegen aktenkundig!

Ach ja, Marco Weiss schon vergessen (er 17 sie 13)??

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,491644,00.html

Meister-Lamp - 36
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1396 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:27 Uhr

ich werd das gesetzbuch fragen, ob ich mit meiner freundin sex haben darf.... soweit kommts noch

Leistung verursacht keinen Lärm, sie ist einfach da und WIRKT

keeper96 - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2009
245 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:27 Uhr

Zitat von Meister-Lamp:

ich werd das gesetzbuch fragen, ob ich mit meiner freundin sex haben darf.... soweit kommts noch





Geile eintstellung!!!!!!!!!!!!!!!!

ICH BEKENNE MICH ZU MEINER MEINUNG!!!

keeper96 - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2009
245 Beiträge

Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:30 Uhr

Zitat von Necromantic_:

Zitat von z-stylez-z:

Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?


den thrad gibts schon



Nein, das ist vergreifung an minderjährigen!!!!!!!!!
glaub ich zumindest!

ICH BEKENNE MICH ZU MEINER MEINUNG!!!

<<< zurück
 
-1- -2- -3- -4- -5- -6- -7- vorwärts >>>
 

Forum / Liebe und Zärtlichkeit

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -