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Forum / Liebe und Zärtlichkeit

Geschlechtsverkehr mit minderjährigen

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Momentai - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
862 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:05 Uhr

Debile Labebrtaschen.

Lern Gestze lesen.
Kurz zusammengefasst hab Ichs euch schon.

Aber hey - ich glaube hier gehts grad nur darum, dass sich
jedes Individuum mal so richtig meinungsfrei mit dem Thema
ausseinander setzt.
Um sich selbst einen Beifall zu zollen - weiter so - ihr habts echt drauf ;D

Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.

NoTaHoMeR - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
218 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:06 Uhr

laut gesetzt darf man mit 14j. geschlechtsverkehr haben
z.b is das weib 14 darf ein 16jöhriger mit ihr verkehren es gibt den zwei
jahres unterschied wenn man den nicht einhält bekommt man stress
wegen missbrauch schutzbefolener steht im grundgesetz drin

Viva La Impact

mogway
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3417 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:09 Uhr

sagt mal... stellt ihr euch nur so dumm, oder seid ihr es wirklich?

auf der ersten seite steht 2 MAL EIN LINK ZU DEM THEMA DER ALLES ERKLÄRT!!!!!1111elf

warum behauptet jetzt jeder nochmal n neuen scheiß...?
gute güte

surprise, motherf***!

NoTaHoMeR - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
218 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:11 Uhr

ähmm was ich schreib stimmt

Viva La Impact

JackTV - 31
Experte (offline)

Dabei seit 09.2008
1781 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:15 Uhr

Zitat von z-stylez-z:

Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?


ja wenn es beide wollen dürfen ...die miteinander schlafen.
wenn er 19 is und sie erst 13 nicht ...wenn sie jünger als 18 is und er (auch andersrum) älter als 21jahre is auch nicht

"Ich sah mich in Menschen, ließ sie in mir sehn, das was ich wollte & hoff sie verstehn" - Der W

Paddifluse - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2004
369 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:15 Uhr

Zitat von NoTaHoMeR:

laut gesetzt darf man mit 14j. geschlechtsverkehr haben
z.b is das weib 14 darf ein 16jöhriger mit ihr verkehren es gibt den zwei
jahres unterschied wenn man den nicht einhält bekommt man stress
wegen missbrauch schutzbefolener steht im grundgesetz drin


1. zweijahresunterschied ist quatsch
2. schutzbefohlene ist quatsch (in dem fall des threaderstellers)
3. grundgesetz ist quatsch -> strafgesetzbuch...

erst denken, dann posten. wenn denken zu anstrengend, posten weglassen :autsch:

...

Momentai - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
862 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:19 Uhr

Zitat von mogway:

sagt mal... stellt ihr euch nur so dumm, oder seid ihr es wirklich?

auf der ersten seite steht 2 MAL EIN LINK ZU DEM THEMA DER ALLES ERKLÄRT!!!!!1111elf

warum behauptet jetzt jeder nochmal n neuen scheiß...?
gute güte


Word. :daumenhoch2:

WIe gesagt - jeder verlangt seinen Beifall.

Wäre doch zu schade wenn wir und bei einem dicken Gesetzbuch bedanken müssten für hilfreiches Wissen. :-D

Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.

Odus
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
6 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:20 Uhr

Zitat von z-stylez-z:

Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?


lass mich raten, du bist 19 und bist auf ner 15 jährige scharf???

Boom!

sonata1989 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
4 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:24 Uhr

Zitat von Nupogadi02:

nein, die Eltern könnten ihn Anzeigen. nach der Regel kann man erst mit 16 geschlechtsverhekr haben.


neee, das ist falsch...

die eltern dürfen nur kindern unter 14 jahre jeglichen kontakt verbieten..
also wenn das mädel 13 ist und der junge auch, dann können die eltern es verbieten: sex zuhaben und auch zu küssen...

ist der junge in dem fall über 18 können die eltern den jungen anzeigen.

ist das mädel jetzt 14 oder 15 und der junge auch, können die eltern nichts machen gesetzlich... also klar können sie es verbieten, haben aber keine gesetzlichegrundlage..

ist der junge in dem fall jetzt 18 können die eltern ihn nur anzeigen wenn die tochter( die betroffen ist) es will...

so sieht es das gesetzt in deutschland vor... im ausland würde ich damit aufpassen..
Paddifluse - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2004
369 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:26 Uhr

Zitat von z-stylez-z:

Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?


(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.


Also, keine Ausnutzung einer Zwangslage und keine Bezahlung...

...

Momentai - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
862 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:26 Uhr

I'M Out! Senceless.[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.

nanosh- - 114
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
2 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:28 Uhr

Zitat von -Ilker_:

ich würde euch raten
es nicht zu tun denn es gibt immer nur problemme
und daruf steht glaub keiner
und auserdem darf man keine fehler machen
aber ich sage lasst es lieber sein denn sex ist nichts besonderes



yaa bestimmt !
woumbadz
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
4381 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:30 Uhr

Ab 14 darf man offiziel Sex haben . Dann ist das Alter vermute ich egal .


Be who you are and say what you feel. Those who mind don't matter, those who matter don't mind.

Dija - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
306 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:36 Uhr

Also ganz ehrlich, 4 Jahre dazwischen ist normal. Gibt auch Paare die 10 Jahre dazwischen haben. Natürlich gibt es gesetzliche Regelungen. Aber wenns in beiderseitigem Einvernehmen passiert, warum nicht. Vlt. halt entweder mit den Eltern besprechen (am besten das Kind selber, ned der Freund oder die Freundin) oder nicht den Eltern sagen. ;-)

Mir ist sch...egal, wie dein Vater heißt! Wenn ich hier angle, läuft keiner übers Wasser!

sonata1989 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
4 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:43 Uhr

Zitat von NoTaHoMeR:

laut gesetzt darf man mit 14j. geschlechtsverkehr haben
z.b is das weib 14 darf ein 16jöhriger mit ihr verkehren es gibt den zwei
jahres unterschied wenn man den nicht einhält bekommt man stress
wegen missbrauch schutzbefolener steht im grundgesetz drin



wer kommt den hier ständig auf den 2 jahre unterschied müll????

das mit den 2 jahren spielt erst ne rolle mit der strafermessung, hat also keine auswirkungen ob man nicht darf oder darf....
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