Momentai - 34
Profi
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:05 Uhr
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Debile Labebrtaschen.
Lern Gestze lesen.
Kurz zusammengefasst hab Ichs euch schon.
Aber hey - ich glaube hier gehts grad nur darum, dass sich
jedes Individuum mal so richtig meinungsfrei mit dem Thema
ausseinander setzt.
Um sich selbst einen Beifall zu zollen - weiter so - ihr habts echt drauf ;D
Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.
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NoTaHoMeR - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:06 Uhr
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laut gesetzt darf man mit 14j. geschlechtsverkehr haben
z.b is das weib 14 darf ein 16jöhriger mit ihr verkehren es gibt den zwei
jahres unterschied wenn man den nicht einhält bekommt man stress
wegen missbrauch schutzbefolener steht im grundgesetz drin
Viva La Impact
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mogway
Champion
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:09 Uhr
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sagt mal... stellt ihr euch nur so dumm, oder seid ihr es wirklich?
auf der ersten seite steht 2 MAL EIN LINK ZU DEM THEMA DER ALLES ERKLÄRT!!!!!1111elf
warum behauptet jetzt jeder nochmal n neuen scheiß...?
gute güte
surprise, motherf***!
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NoTaHoMeR - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:11 Uhr
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ähmm was ich schreib stimmt
Viva La Impact
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JackTV - 31
Experte
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:15 Uhr
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Zitat von z-stylez-z: Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?
ja wenn es beide wollen dürfen ...die miteinander schlafen.
wenn er 19 is und sie erst 13 nicht ...wenn sie jünger als 18 is und er (auch andersrum) älter als 21jahre is auch nicht
"Ich sah mich in Menschen, ließ sie in mir sehn, das was ich wollte & hoff sie verstehn" - Der W
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Paddifluse - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:15 Uhr
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Zitat von NoTaHoMeR: laut gesetzt darf man mit 14j. geschlechtsverkehr haben
z.b is das weib 14 darf ein 16jöhriger mit ihr verkehren es gibt den zwei
jahres unterschied wenn man den nicht einhält bekommt man stress
wegen missbrauch schutzbefolener steht im grundgesetz drin
1. zweijahresunterschied ist quatsch
2. schutzbefohlene ist quatsch (in dem fall des threaderstellers)
3. grundgesetz ist quatsch -> strafgesetzbuch...
erst denken, dann posten. wenn denken zu anstrengend, posten weglassen
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Momentai - 34
Profi
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:19 Uhr
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Zitat von mogway: sagt mal... stellt ihr euch nur so dumm, oder seid ihr es wirklich?
auf der ersten seite steht 2 MAL EIN LINK ZU DEM THEMA DER ALLES ERKLÄRT!!!!!1111elf
warum behauptet jetzt jeder nochmal n neuen scheiß...?
gute güte
Word. 
WIe gesagt - jeder verlangt seinen Beifall.
Wäre doch zu schade wenn wir und bei einem dicken Gesetzbuch bedanken müssten für hilfreiches Wissen.
Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.
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Odus
Anfänger
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:20 Uhr
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Zitat von z-stylez-z: Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?
lass mich raten, du bist 19 und bist auf ner 15 jährige scharf???
Boom!
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sonata1989 - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:24 Uhr
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Zitat von Nupogadi02: nein, die Eltern könnten ihn Anzeigen. nach der Regel kann man erst mit 16 geschlechtsverhekr haben.
neee, das ist falsch...
die eltern dürfen nur kindern unter 14 jahre jeglichen kontakt verbieten..
also wenn das mädel 13 ist und der junge auch, dann können die eltern es verbieten: sex zuhaben und auch zu küssen...
ist der junge in dem fall über 18 können die eltern den jungen anzeigen.
ist das mädel jetzt 14 oder 15 und der junge auch, können die eltern nichts machen gesetzlich... also klar können sie es verbieten, haben aber keine gesetzlichegrundlage..
ist der junge in dem fall jetzt 18 können die eltern ihn nur anzeigen wenn die tochter( die betroffen ist) es will...
so sieht es das gesetzt in deutschland vor... im ausland würde ich damit aufpassen..
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Paddifluse - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:26 Uhr
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Zitat von z-stylez-z: Mich würde Interessieren was erlaubt ist und was nicht!
Dürfen zum beispiel 19 jährige männer mit 15 jährigen frauen sex haben?
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
Also, keine Ausnutzung einer Zwangslage und keine Bezahlung...
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Momentai - 34
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:26 Uhr
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I'M Out! Senceless.
Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.
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nanosh- - 114
Anfänger
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:28 Uhr
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Zitat von -Ilker_: ich würde euch raten
es nicht zu tun denn es gibt immer nur problemme
und daruf steht glaub keiner
und auserdem darf man keine fehler machen
aber ich sage lasst es lieber sein denn sex ist nichts besonderes
yaa bestimmt !
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woumbadz
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:30 Uhr
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Ab 14 darf man offiziel Sex haben . Dann ist das Alter vermute ich egal .
Be who you are and say what you feel. Those who mind don't matter, those who matter don't mind.
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Dija - 43
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:36 Uhr
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Also ganz ehrlich, 4 Jahre dazwischen ist normal. Gibt auch Paare die 10 Jahre dazwischen haben. Natürlich gibt es gesetzliche Regelungen. Aber wenns in beiderseitigem Einvernehmen passiert, warum nicht. Vlt. halt entweder mit den Eltern besprechen (am besten das Kind selber, ned der Freund oder die Freundin) oder nicht den Eltern sagen.
Mir ist sch...egal, wie dein Vater heißt! Wenn ich hier angle, läuft keiner übers Wasser!
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sonata1989 - 36
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Geschrieben am: 13.03.2010 um 16:43 Uhr
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Zitat von NoTaHoMeR: laut gesetzt darf man mit 14j. geschlechtsverkehr haben
z.b is das weib 14 darf ein 16jöhriger mit ihr verkehren es gibt den zwei
jahres unterschied wenn man den nicht einhält bekommt man stress
wegen missbrauch schutzbefolener steht im grundgesetz drin
wer kommt den hier ständig auf den 2 jahre unterschied müll????
das mit den 2 jahren spielt erst ne rolle mit der strafermessung, hat also keine auswirkungen ob man nicht darf oder darf....
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