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Haftbefehl aufgrund Wiederholungsgefahr nach Übergriff auf 16-Jährige
23.12.2010 um 12:05 Uhr von Kashyyk
Zuletzt geändert 23.12.2010 um 12:08 Uhr Wie berichtet, wird ein 20-Jähriger aus dem Kreis Biberach verdächtigt, am vergangenen Die Verfolgungsbehörden gehen davon aus, dass der 20-Jährige die Absicht hatte, sexuelle Handlungen an der 16-Jährigen vorzunehmen. Aufgrund nunmehr vorliegender Erkenntnisse zum Vorleben des jungen Mannes hat die Staatsanwaltschaft Ulm beim zuständigen Haftrichter den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Den erließ das Amtsgericht Ulm am Mittwochnachmittag, er wird auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestützt. Der 20-jährige Beschuldigte wurde zu Beginn dieses Jahres vom Jugendschöffengericht Biberach wegen versuchter Nötigung verurteilt, wobei er damals wegen eines Übergriffs auf eine Zeitungsausträgerin zur Verantwortung gezogen wurde. Das Biberacher Gericht hatte eine sexuelle Motivation damals nicht feststellen können. Aufgrund dieser Vorgeschichte und der ihm nun zur Last gelegten Tat ist jedoch zu befürchten, dass der Beschuldigte weitere gleichgelagerte Taten begehen könnte. Das soll durch die Untersuchungshaft verhindert werden. Der Beschuldigte macht alkoholbedingte Erinnerungslücken geltend. Er befindet sich nun in der Justizvollzugsanstalt Ulm.
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4 Kommentare zu "Haftbefehl aufgrund Wiederholungsgefahr nach Übergriff auf 16-Jährige"
23.12.2010 um 21:00 Uhr
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27.12.2010 um 19:25 Uhr
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