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Frau findet 300.000€ und gibt sie zurück!!

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tornado63 - 62
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2008
1 Beitrag
Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:32 Uhr

ich etes zuruch ghegheben aber dafur 10 prozent finderlon ghenomen das reicht achuch ein schonen abend zu machen
_--Mike--_ - 115
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
170 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:33 Uhr

hmm ich weiß ncih mehr genau bis zu welcher summe man geld einstecken darf aber die summen an geld die höher sind als diese summe sollte man nciht einstecken denn ab da macht man sich strafbar!


i see you drivin round the town with the girl i love and im like fuck you

Sebi86 - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
580 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:33 Uhr

also ehrlich. wenn ich 300 tausend finde - in Russland, oder egal wo. lass ich das genau da liegen und schau dass ich von da weg komme sonst hab ich die mafia am hals

:-D

wenn Dummheit weh tun würde......

Sebi86 - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
580 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:34 Uhr

Zitat von _--Mike--_:

hmm ich weiß ncih mehr genau bis zu welcher summe man geld einstecken darf aber die summen an geld die höher sind als diese summe sollte man nciht einstecken denn ab da macht man sich strafbar!

50cent

wenn Dummheit weh tun würde......

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:35 Uhr

Zitat von tornado63:

ich etes zuruch ghegheben aber dafur 10 prozent finderlon ghenomen das reicht achuch ein schonen abend zu machen


...und der Rechtschreibkurs ist auch noch drin !

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

minifest
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2009
227 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:36 Uhr

Zitat von SchoSA:


ich .. würd "bisschen" was rausnehmen und den rest liegen lassen^^


genauso

http://www.beteigeuze-ulm.de/ II http://www.myspace.com/suckcityulm

Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:44 Uhr

also hier in deutschland ist es nach §971 BGB so geregelt, bis 500€ wert sind es 3% finderlohn. alles was darüber 5%.
will der besitzter aber partout nichts hergeben, kann der finderlohn vom finder eingeklagt werden. weiss aber nicht wie es in russland ist. aber ich persünlich würds liegen lassen. sonst hast vll gleich die russenmafia ma hals ^^

Traue nie dem Koch :D

_--Mike--_ - 115
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
170 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:47 Uhr

jetz hab ichs...bei summen die 350€ und mehr betragen ist mit einem strafverfahren zu rechnen.und die urteile sind nciht besonderes glimpflich, da man mit geld einstecken unterschlöagung begangen hat was wiederrum mit diebstahl oder raub in verbindung gebrahct wird

i see you drivin round the town with the girl i love and im like fuck you

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:49 Uhr

Zitat von minifest:

Zitat von SchoSA:


ich .. würd "bisschen" was rausnehmen und den rest liegen lassen^^


genauso

Ich würd n "bisschen" rausnehmen und den Rest abgeben, dann bekomm ich vom Rest sogar noch Finderlohn :-D:-D
---BAM--- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
102 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:50 Uhr

Zitat von Sebi86:

also ehrlich. wenn ich 300 tausend finde - in Russland, oder egal wo. lass ich das genau da liegen und schau dass ich von da weg komme sonst hab ich die mafia am hals

:-D

genau :-D:-D:-D
Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:51 Uhr

Zitat von _--Mike--_:

jetz hab ichs...bei summen die 350€ und mehr betragen ist mit einem strafverfahren zu rechnen.und die urteile sind nciht besonderes glimpflich, da man mit geld einstecken unterschlöagung begangen hat was wiederrum mit diebstahl oder raub in verbindung gebrahct wird


du wirst schon des diebstahls bezichteigt wenn du 5 cent nimmst. und das mit dem raub ist auch nicht ganz richtig. weil ein raub bezeichnet, das gewaltsame weg nehmen von geld oder gegenständen. und nach § 246 absatz 1 wird unterschlagung, das verschweigen von z.b beweismaterial genannt. dies wird mit einer haftstrafe bis zu 3 jahren bestraft. oder eine geldstrafe

Traue nie dem Koch :D

_--Mike--_ - 115
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
170 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:57 Uhr

Zitat von Rene-Asti:

Zitat von _--Mike--_:

jetz hab ichs...bei summen die 350€ und mehr betragen ist mit einem strafverfahren zu rechnen.und die urteile sind nciht besonderes glimpflich, da man mit geld einstecken unterschlöagung begangen hat was wiederrum mit diebstahl oder raub in verbindung gebrahct wird


du wirst schon des diebstahls bezichteigt wenn du 5 cent nimmst. und das mit dem raub ist auch nicht ganz richtig. weil ein raub bezeichnet, das gewaltsame weg nehmen von geld oder gegenständen. und nach § 246 absatz 1 wird unterschlagung, das verschweigen von z.b beweismaterial genannt. dies wird mit einer haftstrafe bis zu 3 jahren bestraft. oder eine geldstrafe


ya aber verfahren wegen 5 ct ist unwahrschienlich .verfahren dieser art werden oftmals eingestellt wegen geringfügigkeit..soo und nun zum thema raub....klar gewaltsames wegnhemen ... aber unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden...so und dieses allgemein stört...heisst es gibt auch ausnahmen...gewaltsam kann auch anderes gewertet werden .das mit dem raubvergleich bei dem fund wird eh selten hervorgezogen so zumindest ein anwalt...

i see you drivin round the town with the girl i love and im like fuck you

Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 13:03 Uhr

ja geringfügigkeit. aber es geht ums prinzip. eigenmächtig darfst du eh nicht über das weitere verfahren des geldes entscheiden

Traue nie dem Koch :D

_--Mike--_ - 115
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
170 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 13:06 Uhr

Zitat von Rene-Asti:

ja geringfügigkeit. aber es geht ums prinzip. eigenmächtig darfst du eh nicht über das weitere verfahren des geldes entscheiden


ya rein vom prinzip her hast du recht..aber verurteilungen bis zu 350€ sind eher unwahrscheinlich..also sollte man wenns nach dem allgemeinen prinzip geht alles zurückgeben aber nach meinem prinzip nur summen bis zu 350 €

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Rene-Asti - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 03.01.2010 um 13:10 Uhr

Zitat von _--Mike--_:

Zitat von Rene-Asti:

ja geringfügigkeit. aber es geht ums prinzip. eigenmächtig darfst du eh nicht über das weitere verfahren des geldes entscheiden


ya rein vom prinzip her hast du recht..aber verurteilungen bis zu 350€ sind eher unwahrscheinlich..also sollte man wenns nach dem allgemeinen prinzip geht alles zurückgeben aber nach meinem prinzip nur summen bis zu 350 €


ja bis 350€ wrird ne ganz "normale" anzeige geschrieben. so wie wenn du im supermarkt nen kaugummi klaust. es kann aber schon zu einer verurteilung kommen. gemeinnützige arbeit usw. und das geld musst du natürlich zurück geben.

Traue nie dem Koch :D

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