tornado63 - 62
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:32 Uhr
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ich etes zuruch ghegheben aber dafur 10 prozent finderlon ghenomen das reicht achuch ein schonen abend zu machen
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_--Mike--_ - 115
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:33 Uhr
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hmm ich weiß ncih mehr genau bis zu welcher summe man geld einstecken darf aber die summen an geld die höher sind als diese summe sollte man nciht einstecken denn ab da macht man sich strafbar!
i see you drivin round the town with the girl i love and im like fuck you
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Sebi86 - 38
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:33 Uhr
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also ehrlich. wenn ich 300 tausend finde - in Russland, oder egal wo. lass ich das genau da liegen und schau dass ich von da weg komme sonst hab ich die mafia am hals
wenn Dummheit weh tun würde......
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Sebi86 - 38
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:34 Uhr
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Zitat von _--Mike--_: hmm ich weiß ncih mehr genau bis zu welcher summe man geld einstecken darf aber die summen an geld die höher sind als diese summe sollte man nciht einstecken denn ab da macht man sich strafbar!
50cent
wenn Dummheit weh tun würde......
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--Joerg--
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:35 Uhr
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Zitat von tornado63: ich etes zuruch ghegheben aber dafur 10 prozent finderlon ghenomen das reicht achuch ein schonen abend zu machen
...und der Rechtschreibkurs ist auch noch drin !
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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minifest
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:36 Uhr
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Zitat von SchoSA:
ich .. würd "bisschen" was rausnehmen und den rest liegen lassen^^
genauso
http://www.beteigeuze-ulm.de/ II http://www.myspace.com/suckcityulm
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:44 Uhr
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also hier in deutschland ist es nach §971 BGB so geregelt, bis 500€ wert sind es 3% finderlohn. alles was darüber 5%.
will der besitzter aber partout nichts hergeben, kann der finderlohn vom finder eingeklagt werden. weiss aber nicht wie es in russland ist. aber ich persünlich würds liegen lassen. sonst hast vll gleich die russenmafia ma hals ^^
Traue nie dem Koch :D
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_--Mike--_ - 115
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:47 Uhr
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jetz hab ichs...bei summen die 350€ und mehr betragen ist mit einem strafverfahren zu rechnen.und die urteile sind nciht besonderes glimpflich, da man mit geld einstecken unterschlöagung begangen hat was wiederrum mit diebstahl oder raub in verbindung gebrahct wird
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FaR_CrY
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:49 Uhr
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Zitat von minifest: Zitat von SchoSA:
ich .. würd "bisschen" was rausnehmen und den rest liegen lassen^^
genauso
Ich würd n "bisschen" rausnehmen und den Rest abgeben, dann bekomm ich vom Rest sogar noch Finderlohn 
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---BAM--- - 30
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:50 Uhr
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Zitat von Sebi86: also ehrlich. wenn ich 300 tausend finde - in Russland, oder egal wo. lass ich das genau da liegen und schau dass ich von da weg komme sonst hab ich die mafia am hals
genau  
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:51 Uhr
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Zitat von _--Mike--_: jetz hab ichs...bei summen die 350€ und mehr betragen ist mit einem strafverfahren zu rechnen.und die urteile sind nciht besonderes glimpflich, da man mit geld einstecken unterschlöagung begangen hat was wiederrum mit diebstahl oder raub in verbindung gebrahct wird
du wirst schon des diebstahls bezichteigt wenn du 5 cent nimmst. und das mit dem raub ist auch nicht ganz richtig. weil ein raub bezeichnet, das gewaltsame weg nehmen von geld oder gegenständen. und nach § 246 absatz 1 wird unterschlagung, das verschweigen von z.b beweismaterial genannt. dies wird mit einer haftstrafe bis zu 3 jahren bestraft. oder eine geldstrafe
Traue nie dem Koch :D
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_--Mike--_ - 115
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 12:57 Uhr
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Zitat von Rene-Asti: Zitat von _--Mike--_: jetz hab ichs...bei summen die 350€ und mehr betragen ist mit einem strafverfahren zu rechnen.und die urteile sind nciht besonderes glimpflich, da man mit geld einstecken unterschlöagung begangen hat was wiederrum mit diebstahl oder raub in verbindung gebrahct wird
du wirst schon des diebstahls bezichteigt wenn du 5 cent nimmst. und das mit dem raub ist auch nicht ganz richtig. weil ein raub bezeichnet, das gewaltsame weg nehmen von geld oder gegenständen. und nach § 246 absatz 1 wird unterschlagung, das verschweigen von z.b beweismaterial genannt. dies wird mit einer haftstrafe bis zu 3 jahren bestraft. oder eine geldstrafe
ya aber verfahren wegen 5 ct ist unwahrschienlich .verfahren dieser art werden oftmals eingestellt wegen geringfügigkeit..soo und nun zum thema raub....klar gewaltsames wegnhemen ... aber unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden...so und dieses allgemein stört...heisst es gibt auch ausnahmen...gewaltsam kann auch anderes gewertet werden .das mit dem raubvergleich bei dem fund wird eh selten hervorgezogen so zumindest ein anwalt...
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 13:03 Uhr
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ja geringfügigkeit. aber es geht ums prinzip. eigenmächtig darfst du eh nicht über das weitere verfahren des geldes entscheiden
Traue nie dem Koch :D
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_--Mike--_ - 115
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 13:06 Uhr
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Zitat von Rene-Asti: ja geringfügigkeit. aber es geht ums prinzip. eigenmächtig darfst du eh nicht über das weitere verfahren des geldes entscheiden
ya rein vom prinzip her hast du recht..aber verurteilungen bis zu 350€ sind eher unwahrscheinlich..also sollte man wenns nach dem allgemeinen prinzip geht alles zurückgeben aber nach meinem prinzip nur summen bis zu 350 €
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Rene-Asti - 30
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Geschrieben am: 03.01.2010 um 13:10 Uhr
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Zitat von _--Mike--_: Zitat von Rene-Asti: ja geringfügigkeit. aber es geht ums prinzip. eigenmächtig darfst du eh nicht über das weitere verfahren des geldes entscheiden
ya rein vom prinzip her hast du recht..aber verurteilungen bis zu 350€ sind eher unwahrscheinlich..also sollte man wenns nach dem allgemeinen prinzip geht alles zurückgeben aber nach meinem prinzip nur summen bis zu 350 €
ja bis 350€ wrird ne ganz "normale" anzeige geschrieben. so wie wenn du im supermarkt nen kaugummi klaust. es kann aber schon zu einer verurteilung kommen. gemeinnützige arbeit usw. und das geld musst du natürlich zurück geben.
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