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Lulu84 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
13 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:16 Uhr

Wer kennt sich in sachen Fahrlässiger Körpervelezung aus
so-bad-boy - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
382 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:18 Uhr

kommt darauf an, was du wissen willst...

Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)

Lulu84 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
13 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:21 Uhr

ein kumpel von mir hat über fasching etwas über den durst getrunken ( total besoffen filmriß ) und ist einer übers bein gefallten das dabei zubruch ging jetzt muß er eine ausage machen wegen Fahrlässiger körperveletzung was kann passieren ?
so-bad-boy - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
382 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:24 Uhr

ihm kann nur relativ wenig passieren... er war zu dem zeitpunkt nicht zurechnungsfähig... normalerweise wird das die Haftpflichtversicherung, oder die Krankenkasse der geschädigten zahlen, denke ich mal...

Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)

Lulu84 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
13 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:25 Uhr

wenn es nicht fahrlässig gewesen wäre ?

Harl_Dephin - 36
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
641 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:25 Uhr

StGB reicht des?

http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an

Lulu84 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
13 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:29 Uhr

jo danke des hilft ihm bestimmt weiter danke

Harl_Dephin - 36
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
641 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:31 Uhr

er hat aber "nur" ein bein gebrochen?

http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an

Lulu84 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
13 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:37 Uhr

eigentlich ist es sogar so das es 3 leute waren und alle von nichts mehr wissen und bei einem hat gestern die polizei angerufen und ihn aufs revier bestellt da haben sie mich gefragt ob ich ihnen weiterhelfen kann aber muß sagen was sowas angeht hab ich keine ahnung was soll er bei der polizei ausagen am besten nichts ?
Harl_Dephin - 36
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
641 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:44 Uhr

naja! nichts geht net^^ weisch ja! man muss die wahrheit sagen... ich war selber noch nie bei der polizei! aber ich denk das er wahrscheinlich ne geldstrafe zahlen muss!

http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an

Lulu84 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
13 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:49 Uhr

wie siehts aus mit unzurechnungsfähigkeit da die drei ja alle besofen waren und keiner mehr sogenau weiß was passiert ist
Malea - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
196 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2007 um 16:13 Uhr

nein, da der unzurechnungsfähige Zustand selbst verschuldet wurde (durch Alkohol und das Wissen dass Alkohol in gewissen Maßen zur Unzurechnungsfähigkeit führ) haften alle!

Die Haftung wäre nur ausgeschlossen wenn zb. jemand ohnmächtig wird und beim umfallen eine Vase kaputt macht! Somit hatte er keine möglichkeit auszuweichen und der Zustand hat er auch nicht selbst herbeigeführt!!!

www.lachmalwieder.de

Darkr1d3r - 35
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
453 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2007 um 16:27 Uhr

Zitat von Harl_Dephin:

naja! nichts geht net^^ weisch ja! man muss die wahrheit sagen... ich war selber noch nie bei der polizei! aber ich denk das er wahrscheinlich ne geldstrafe zahlen muss!


erstens muss man keine aussage machen und zweitens kannst du wenn man nicht unter eid steht der polizei ins gesicht lügen was das zeug halt. nur deine personalien musst du korrekt angeben
so-bad-boy - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
382 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 17:36 Uhr

Zitat von Darkr1d3r:

Zitat von Harl_Dephin:

naja! nichts geht net^^ weisch ja! man muss die wahrheit sagen... ich war selber noch nie bei der polizei! aber ich denk das er wahrscheinlich ne geldstrafe zahlen muss!


erstens muss man keine aussage machen und zweitens kannst du wenn man nicht unter eid steht der polizei ins gesicht lügen was das zeug halt. nur deine personalien musst du korrekt angeben


naja, ganz so leicht ist es nun auch wieder nicht... Falschaussage ist und bleibt strafbar... eid oder nicht...

Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)

so-bad-boy - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
382 Beiträge
Geschrieben am: 28.02.2007 um 17:38 Uhr

Zitat von Lulu84:

eigentlich ist es sogar so das es 3 leute waren und alle von nichts mehr wissen und bei einem hat gestern die polizei angerufen und ihn aufs revier bestellt da haben sie mich gefragt ob ich ihnen weiterhelfen kann aber muß sagen was sowas angeht hab ich keine ahnung was soll er bei der polizei ausagen am besten nichts ?


wie können drei so doof über ein bein stolpern, dass es bricht? also, ich glaube, du verheimlichst uns irgendwas...

Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 28.02.2007 um 17:45 Uhr

Wenn er wirklich besoffen war, ist er zwar nicht straffähig, kann jedoch für den Rauch belangt werden. Leider weiß ich den entsprechenden Paragraph nicht mehr auswendig, hatte das nur vor kurzem gelesen.


Wenn du aber wirklich Hilfe bzw. eine Rechtsberatung haben willst, dann solltest du dich nicht an Mutmaßungen in einer Community halten, sondern einen Rechtsanwalt aufsuchen. Nur er kennt sich damit aus und kann den Individualfall genau beleuchten.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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