Lulu84 - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:16 Uhr
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Wer kennt sich in sachen Fahrlässiger Körpervelezung aus
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so-bad-boy - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:18 Uhr
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kommt darauf an, was du wissen willst...
Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)
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Lulu84 - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:21 Uhr
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ein kumpel von mir hat über fasching etwas über den durst getrunken ( total besoffen filmriß ) und ist einer übers bein gefallten das dabei zubruch ging jetzt muß er eine ausage machen wegen Fahrlässiger körperveletzung was kann passieren ?
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so-bad-boy - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:24 Uhr
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ihm kann nur relativ wenig passieren... er war zu dem zeitpunkt nicht zurechnungsfähig... normalerweise wird das die Haftpflichtversicherung, oder die Krankenkasse der geschädigten zahlen, denke ich mal...
Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)
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Lulu84 - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:25 Uhr
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wenn es nicht fahrlässig gewesen wäre ?
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Harl_Dephin - 36
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:25 Uhr
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StGB reicht des?
http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an
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Lulu84 - 41
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:29 Uhr
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jo danke des hilft ihm bestimmt weiter danke
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Harl_Dephin - 36
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:31 Uhr
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er hat aber "nur" ein bein gebrochen?
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Lulu84 - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:37 Uhr
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eigentlich ist es sogar so das es 3 leute waren und alle von nichts mehr wissen und bei einem hat gestern die polizei angerufen und ihn aufs revier bestellt da haben sie mich gefragt ob ich ihnen weiterhelfen kann aber muß sagen was sowas angeht hab ich keine ahnung was soll er bei der polizei ausagen am besten nichts ?
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Harl_Dephin - 36
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:44 Uhr
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naja! nichts geht net^^ weisch ja! man muss die wahrheit sagen... ich war selber noch nie bei der polizei! aber ich denk das er wahrscheinlich ne geldstrafe zahlen muss!
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Lulu84 - 41
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 15:49 Uhr
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wie siehts aus mit unzurechnungsfähigkeit da die drei ja alle besofen waren und keiner mehr sogenau weiß was passiert ist
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Malea - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 16:13 Uhr
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nein, da der unzurechnungsfähige Zustand selbst verschuldet wurde (durch Alkohol und das Wissen dass Alkohol in gewissen Maßen zur Unzurechnungsfähigkeit führ) haften alle!
Die Haftung wäre nur ausgeschlossen wenn zb. jemand ohnmächtig wird und beim umfallen eine Vase kaputt macht! Somit hatte er keine möglichkeit auszuweichen und der Zustand hat er auch nicht selbst herbeigeführt!!!
www.lachmalwieder.de
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Darkr1d3r - 35
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 16:27 Uhr
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Zitat von Harl_Dephin: naja! nichts geht net^^ weisch ja! man muss die wahrheit sagen... ich war selber noch nie bei der polizei! aber ich denk das er wahrscheinlich ne geldstrafe zahlen muss!
erstens muss man keine aussage machen und zweitens kannst du wenn man nicht unter eid steht der polizei ins gesicht lügen was das zeug halt. nur deine personalien musst du korrekt angeben
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so-bad-boy - 33
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 17:36 Uhr
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Zitat von Darkr1d3r: Zitat von Harl_Dephin: naja! nichts geht net^^ weisch ja! man muss die wahrheit sagen... ich war selber noch nie bei der polizei! aber ich denk das er wahrscheinlich ne geldstrafe zahlen muss!
erstens muss man keine aussage machen und zweitens kannst du wenn man nicht unter eid steht der polizei ins gesicht lügen was das zeug halt. nur deine personalien musst du korrekt angeben
naja, ganz so leicht ist es nun auch wieder nicht... Falschaussage ist und bleibt strafbar... eid oder nicht...
Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)
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so-bad-boy - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 17:38 Uhr
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Zitat von Lulu84: eigentlich ist es sogar so das es 3 leute waren und alle von nichts mehr wissen und bei einem hat gestern die polizei angerufen und ihn aufs revier bestellt da haben sie mich gefragt ob ich ihnen weiterhelfen kann aber muß sagen was sowas angeht hab ich keine ahnung was soll er bei der polizei ausagen am besten nichts ?
wie können drei so doof über ein bein stolpern, dass es bricht? also, ich glaube, du verheimlichst uns irgendwas...
Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 28.02.2007 um 17:45 Uhr
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Wenn er wirklich besoffen war, ist er zwar nicht straffähig, kann jedoch für den Rauch belangt werden. Leider weiß ich den entsprechenden Paragraph nicht mehr auswendig, hatte das nur vor kurzem gelesen.
Wenn du aber wirklich Hilfe bzw. eine Rechtsberatung haben willst, dann solltest du dich nicht an Mutmaßungen in einer Community halten, sondern einen Rechtsanwalt aufsuchen. Nur er kennt sich damit aus und kann den Individualfall genau beleuchten.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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