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N8hawk__
Profi (offline)

Dabei seit 08.2006
781 Beiträge

Geschrieben am: 25.12.2006 um 12:12 Uhr

Zitat von ___philip___:

gibts ned n extra Forum für Computer etc??
die leut wo wirklich bescheid wissen schauen wahrscheinlich eher da rein als hier ....

Also wirklich! Das hat nix mit Hard- oder Software zu tun!

www.clonk.de

Onkelz___ - 33
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 25.12.2006 um 12:12 Uhr

Zitat von ___philip___:

gibts ned n extra Forum für Computer etc??
die leut wo wirklich bescheid wissen schauen wahrscheinlich eher da rein als hier ....


was hat das bitte mit pc zu tun???

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

arj - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2005
24 Beiträge
Geschrieben am: 25.12.2006 um 12:15 Uhr

Zitat von arj:

Allerdings fehlt in den AGB die sog. salvatorische Klausel, also ein Satz wie "Sollte einer der Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die anderen gültig" oder so ähnlich. D.h. wenn man noch irgend ein Hintertürchen findet, was nicht passt sind die ganzen AGB nichtig, der "Vertrag" (der die AGB) beinhaltet auch und beide Seiten müssen die erhaltene Leistung zurückgeben (also du nichts, weil du kein Ergebnis erhalten hast und die Firma nichts, weil sie kein Geld von dir hat).


Z.B. dass in den Kundeninfos und in den AGB zwei verschiedene Adressen stehen -> Briefkastenfirma?
Revanche
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2913 Beiträge
Geschrieben am: 25.12.2006 um 12:22 Uhr

@Onkelz___: Hier der Musterbrief, den ich auch selber anschicken werde.
Du musst noch einpaar Datei angeben/ändern!

Kunden Nr.:
Mahnungs Nr.:

Wien, den 26. Juli 2006

Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß § 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom ... Juli 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.

In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll

... Tik Tak Doc ...

Onkelz___ - 33
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
694 Beiträge
Geschrieben am: 25.12.2006 um 12:57 Uhr

Danke an alle!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Isst man einen Menschen völlig auf......isst man dann die Seele mit oder fährt diese in den Himmel?

The_Shadow
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
172 Beiträge

Geschrieben am: 25.12.2006 um 17:13 Uhr

Zitat von Onkelz___:

hab vor ein paar wochen bei dem "Lebensprognose" scheißdreck (wo da immer als popup kommt) unter falschen Angaben mitgemacht (aber mit meiner i-net Adresse) hab dann aber abgebrochen und somit nicht mal eine Auswertung bekommen und hab trotzdem eine Mahnung über einen Betrag von 59 € per E-mail erhalten.

kann mir da vll. irgendjemand irgendwas dazu sagen!
sieht man ja öfters das das in profis von leuten drinsteht die das gemacht haben

hm schalt ein anwalt ein so wars bei mir auch....1. du bist nicht nicht violljährig und 2. wenn die dir keine einwiligung zugeschcikt haben vor dem test wo nochmal alles dri stand und wo du nochmal ws zurückschicken musst ist der vertrag nciht gültik

RUNNER POWEEEER

N8hawk__
Profi (offline)

Dabei seit 08.2006
781 Beiträge

Geschrieben am: 25.12.2006 um 17:23 Uhr

Zitat von The_Shadow:

Zitat von Onkelz___:

hab vor ein paar wochen bei dem "Lebensprognose" scheißdreck (wo da immer als popup kommt) unter falschen Angaben mitgemacht (aber mit meiner i-net Adresse) hab dann aber abgebrochen und somit nicht mal eine Auswertung bekommen und hab trotzdem eine Mahnung über einen Betrag von 59 € per E-mail erhalten.

kann mir da vll. irgendjemand irgendwas dazu sagen!
sieht man ja öfters das das in profis von leuten drinsteht die das gemacht haben

hm schalt ein anwalt ein so wars bei mir auch....1. du bist nicht nicht violljährig und 2. wenn die dir keine einwiligung zugeschcikt haben vor dem test wo nochmal alles dri stand und wo du nochmal ws zurückschicken musst ist der vertrag nciht gültik

es ist schon gelöst

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