Hasstierchen - 38
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 18:19 Uhr
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Wenn ich in eine neue Wohnung ziehe, bin ich dann dafür verantwortlich mich bei der SWU bzgl. Strom anzumelden, oder mein Vermieter?
mfg / HT
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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Stin-ker - 41
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 18:32 Uhr
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macht normal der vermieter. also bei mir wars so dass wir kaum drin gewohnt haben dann kam der bescheid mit den abschlagszahlungen und wo se die denn abbuchen sollen.
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Hasstierchen - 38
Experte
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 19:05 Uhr
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ich wohn seit mai dort, der labert mich doch tatsächlich an ob ich mich schon angemeldet hätt, weil er post vonner SWU gekricht hat - frechheit -.-³
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BAfH - 38
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 19:20 Uhr
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Zitat von Hasstierchen: ich wohn seit mai dort, der labert mich doch tatsächlich an ob ich mich schon angemeldet hätt, weil er post vonner SWU gekricht hat - frechheit -.-³
Da ist einzig und allein der Vermieter dafür zuständig. Andernfalls sollte es gleichzeitig mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt einhergehen.
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misterbig - 43
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 20:15 Uhr
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Sorry, wenn ich widerspreche, aber bei mir war das so:
Der Vormieter hat sich abgemeldet. Ich habe dann bei Badenova (dem Stromanbieter hier in Freiburg) angerufen, und die haben gesagt:
"Gut, dass Sie sich gemeldet haben, morgen früh wäre sonst unser Mitarbeiter gekommen, und hätte den Stromanschluss gesperrt (da ja offiziell keiner in er Wohnung wohnt)."
Ich habe dann einen Vertrag abgeschlossen, mit einer monatlichen Abschlagszahlung von 17 Euro oder so.
Für Wasser/Abwasser/Müll hab ich nix machen müssen - das läuft glaub ich über die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
littera enim occidit Spiritus autem vivificat - 2 Kor 3,6
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Hasstierchen - 38
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 20:59 Uhr
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also sind wir uns ja einig, alle bekannten ham gemeint dass der vermieter dafür zuständig is, weil umgemeldet hab ich mich 2 tage nach einzug und von der seite kam NICHTS...
muss ich dann dennoch die 4 monate strom nachzahlen, oder kann ich das meinem verm. anhängen?
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ketzerin - 43
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 21:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.09.2006 um 21:08 Uhr
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den strom musst du nachzahlen. außerdem ist das überall verschieden, so weit ich weiß. du meldest dich schließlich ja auch alleine ab, wenn du wieder ausziehst.
ansonsten kann man sich auf der hp des mieterschutzbundes immer ganz gut über solchen sachen informieren.
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-Munzale- - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.09.2006 um 23:33 Uhr
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Das musst du selber zahlen, da wirst du keine Chance haben.
Unser Vermieter hat uns zwar angemeldet, aber da kam trotzdem 4 Monate lang nichts.
Und dann die Hammer-rechnung! (Nachtspeicheröfen)
Man beißt nicht in die Hand die einen füttert!
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Oggy85 - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 07.06.2010 um 14:43 Uhr
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Wir haben das auch selber gemacht!
Wir lästern nicht - wir erörtern nur Tatsachen!!!
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