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Kann man wegen 15€ angezeigt werden?

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Salociner - 34
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1230 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:10 Uhr

Zitat von -M-B-:

Zitat von Salociner:

ich sehe die meihnungen gehen stark auseinander.Das mit dem beweis stimmt nicht ganz.Er hat einen.Ich hab das über nen forum mit pn´s gemacht.Also ich denk auch nicht das sich irgendein polizist oder so wegen 15€ arbeit macht.Da ich sonst nicht mit thailändischen versionen handel denke ich stört die das auch nicht sonderlich.Ich denk das ist wie mit den raupkopien.Wenn man eine hat störts niemanden.


Ahm, aber woher wissen die das du des net öfters machst?
Die Polizei könnte denken du bist so was wie ein Dealer.

ich bin nie in dem bereich bei der polizei auffällig gewesen.

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Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:12 Uhr

Zitat von Salociner:

Ich hab einen über nen forum nen spiel verkauft für 15€.Die thailändische version.Jetzt will er das ich ihm sein geld zurück geb und ich mein spiel zurückbekomm weil er gesagt hat das thailändische versionnen verboten sind in deutschland.Ich glaube das stimmt auch irgendwie aber ich hab das von ebay gekauft.Er hat gesagt er wird mich anzeigen wenn ich ihm die 15€ nicht zurückgeb.Geht das überhaupt?Ich meine 15€ is nen bisschen wenig ich glaub nicht das das die polizei stört.Das mit der thailändischen version ist ja nur bei einem spiel so.Ich handel ja damit nicht.
Was denkt ihr sollte ich dem das geld zurück geben oder nicht?


alter geb ihm einfach sein scheiß geld zurück.
du nimmst dein spiel wieder. ===> fertig!!!

danach kannts ja immernoch bei Ebay oder sonst wo verkaufen, und dazu schreiben, dass es die thailändische version is...

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

Fero90 - 80
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
161 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:14 Uhr

Zitat von Salociner:

ich sehe die meihnungen gehen stark auseinander.Das mit dem beweis stimmt nicht ganz.Er hat einen.Ich hab das über nen forum mit pn´s gemacht.Also ich denk auch nicht das sich irgendein polizist oder so wegen 15€ arbeit macht.Da ich sonst nicht mit thailändischen versionen handel denke ich stört die das auch nicht sonderlich.Ich denk das ist wie mit den raupkopien.Wenn man eine hat störts niemanden.



ach des kann man nicht als beweis sehen die dummen pns kann man auch hacken also der könnte dein pw hacken und dann die anchrichten schicken man muss nur gut lügen können der kann gar nix machen der braucht deine unterschrift um ein beleg zu haben also hat er nix kann er auch nix beweisen die pns sind keine glaubhaften beweise junge lass den einfach labbern tu so als hättest du keine angst sag ihm ja dann zeig mich an was willst sagen der hats mir verkauft wo sind deine beweise du brauchst beweise mein kleiner dann kann er auf seine 15 scheißen hab einfach keine angst wenn der zu den bullen geht wird der ausgelacht ohne beweis gar nix dann is er sogar selber am arsch weil er sich sowas besorgt hat das is ja illegal so ein depp der will sich selber fertig machen
Pipolina - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
875 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:14 Uhr

Zitat von -M-B-:



Wegen 15 € wäre der Typ blöd.
Da zahlt er mehr Anwaltskosten wie 15 € und würde voll Miese machen :-D
Also scheiß auf den Kerl


stimtm nicht. wenn es zu einem verfahren kommt, zahlt der "verlierer" die anwaltskosten und kosten für das gericht, und in dem fall hat er wenig chancen, die sache zu gewinnen.
1. hast du den Käufer beim Verkauf darauf hingewiesen, dass du ihm die thailändische Version des spiels verkaufst? (und kannst das bestenfalls noch beweisen) weil wenn nicht -> geld zurück
2. wenn du das nämlich nicht getan hast, hast du ihn vorsätzlich betrogen und dabei ist es egal, ob es um 1,50€, um 15€ oder um zwei Millionen geht, es reicht die tatsache an sich. und betrug kann sowohl mit geldstrafen von bis zu 2.000€ als auch mit freiheitsstrafen auf bewährung von biszu 2 Jahren bestraft werden (ist kein kavaliersdelikt)
3. kann es sein, dass die statsanwaltschaft auf die idee kommt, du hast dich des handels mit unerlaubten gegenständig schuldig gemacht (auch kein kavaliersdelikt; weiß aber des strafmaß net...)

Also meiner Meinung nach ist es sinnvoller, du gibts ihm seine 15€ zurück und verkaufst das spiel dann anderweitig wieder (allerdings dann mit dem hinweis, dass es die thailändische version ist!!!)

mfg :blumen:

Vertrauen ist eine Oase des Herzens, die die Karawane des Denkens nie erreicht.

Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:15 Uhr

geldbeträge spielen für ne anzeige kaum ne rolle: auch ladendiebe werden angezeigt und die polizei geholt selbst wenns "nur" n päckchen zigaretten für 3,70€ ist. ob es dann allerdings zu nem gerichtsverfahren kommt, is so gut wie ausgeschlossen. ich glaub der staatsanwalt kann nen strafbefehl stellen, den du dann annimmst und die sache ist gegessen...

geb dem sein geld zurück, dann passiert nix, fertig aus ;-)
meins - 34
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
772 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:16 Uhr

Zitat von Salociner:

ich sehe die meihnungen gehen stark auseinander.Das mit dem beweis stimmt nicht ganz.Er hat einen.Ich hab das über nen forum mit pn´s gemacht.Also ich denk auch nicht das sich irgendein polizist oder so wegen 15€ arbeit macht.Da ich sonst nicht mit thailändischen versionen handel denke ich stört die das auch nicht sonderlich.Ich denk das ist wie mit den raupkopien.Wenn man eine hat störts niemanden.


Oo ein polizist ist dazu verpflichtet der arbeit nachzugehn egal obs wegen 15 € sind oder wegen 100....
Salociner - 34
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1230 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:16 Uhr

Leute ihr bringt mich echt durcheinander.Der eine sagt ich solls zurückgeben der andere sagts ich solls nicht tun.Jetzt belibt nur noch eine möglichkeit.Münze werfen.Die hilft immer.

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Pipolina - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
875 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.09.2006 um 14:19 Uhr

Zitat von Salociner:

Leute ihr bringt mich echt durcheinander.Der eine sagt ich solls zurückgeben der andere sagts ich solls nicht tun.Jetzt belibt nur noch eine möglichkeit.Münze werfen.Die hilft immer.


lass es (mit der münze)
wie gesagt, des kann übelst nach hinten losgehen....

Vertrauen ist eine Oase des Herzens, die die Karawane des Denkens nie erreicht.

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2006 um 14:18 Uhr

Zitat von Albi123:

Zitat von Salociner:

Ich hab einen über nen forum nen spiel verkauft für 15€.Die thailändische version.Jetzt will er das ich ihm sein geld zurück geb und ich mein spiel zurückbekomm weil er gesagt hat das thailändische versionnen verboten sind in deutschland.Ich glaube das stimmt auch irgendwie aber ich hab das von ebay gekauft.Er hat gesagt er wird mich anzeigen wenn ich ihm die 15€ nicht zurückgeb.Geht das überhaupt?Ich meine 15€ is nen bisschen wenig ich glaub nicht das das die polizei stört.Das mit der thailändischen version ist ja nur bei einem spiel so.Ich handel ja damit nicht.
Was denkt ihr sollte ich dem das geld zurück geben oder nicht?


alter geb ihm einfach sein scheiß geld zurück.
du nimmst dein spiel wieder. ===> fertig!!!

danach kannts ja immernoch bei Ebay oder sonst wo verkaufen, und dazu schreiben, dass es die thailändische version is...


machs doch einfach so, und geh halt kein risiko...so kann nix passieren, jeder is zufrieden, du kannsts woanders mit beschreibung verkaufen und fertig.

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 15:00 Uhr

es wurde eigentlich alles gesagt, aber ich fasse einfach mal zusammen:

- du hast ihm nicht gesagt, dass es die Thailändische Version ist und er will die nicht, also solltest dus ihm zurrück geben.

-der einzige Grund dafür ist allerdings nächstenliebe, da pms in der Tat kein Ersatz für irgendwelche Kaufverträge sind

-Problem ist hierbei allerdings nicht die Anzeige des Käufers, sondern die ANzeige des Staatsanwaltes, wenn er nen schlechten Tag hat und dich wegen Verkauf von Illegaler Software drankriegen will (das worst-Case Szenario wäre eine Razzia bei dir zu Hause, die deinen PC und deine CDs mitnimmt und dich dann wegen allen Raubkopien etc. drankriegt die sie in die Finger bekommen)

und jetzt das große ABER: du bist gottverdammtnochmal Minderjährig, also was soll der Stress hier? Viel hast du da nicht zu befürchten

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

§GC-PuNk§
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
2215 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2006 um 15:03 Uhr

Zitat von Salociner:

Ich hab einen über nen forum nen spiel verkauft für 15€.Die thailändische version.Jetzt will er das ich ihm sein geld zurück geb und ich mein spiel zurückbekomm weil er gesagt hat das thailändische versionnen verboten sind in deutschland.Ich glaube das stimmt auch irgendwie aber ich hab das von ebay gekauft.Er hat gesagt er wird mich anzeigen wenn ich ihm die 15€ nicht zurückgeb.Geht das überhaupt?Ich meine 15€ is nen bisschen wenig ich glaub nicht das das die polizei stört.Das mit der thailändischen version ist ja nur bei einem spiel so.Ich handel ja damit nicht.
Was denkt ihr sollte ich dem das geld zurück geben oder nicht?


also die menge des geldes spielt keine rolle er könnte dich auch für einen cent anzeigen
ja ohne beweise geht das schlecht mit dme anzeigen
bondboy_92 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
638 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 15:28 Uhr

Zitat von Salociner:

Ich hab einen über nen forum nen spiel verkauft für 15€.Die thailändische version.Jetzt will er das ich ihm sein geld zurück geb und ich mein spiel zurückbekomm weil er gesagt hat das thailändische versionnen verboten sind in deutschland.Ich glaube das stimmt auch irgendwie aber ich hab das von ebay gekauft.Er hat gesagt er wird mich anzeigen wenn ich ihm die 15€ nicht zurückgeb.Geht das überhaupt?Ich meine 15€ is nen bisschen wenig ich glaub nicht das das die polizei stört.Das mit der thailändischen version ist ja nur bei einem spiel so.Ich handel ja damit nicht.
Was denkt ihr sollte ich dem das geld zurück geben oder nicht?


also, ich würde sagen:

unter 15 jahren geht da nix..oder eher gesagt lebenslänglich......da kann dich auch nich dein anwalt raushauen...

:-D:-D:-D
Pipolina - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
875 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 16:36 Uhr

Zitat von Barmonster:

es wurde eigentlich alles gesagt, aber ich fasse einfach mal zusammen:

- du hast ihm nicht gesagt, dass es die Thailändische Version ist und er will die nicht, also solltest dus ihm zurrück geben.

-der einzige Grund dafür ist allerdings nächstenliebe, da pms in der Tat kein Ersatz für irgendwelche Kaufverträge sind

-Problem ist hierbei allerdings nicht die Anzeige des Käufers, sondern die ANzeige des Staatsanwaltes, wenn er nen schlechten Tag hat und dich wegen Verkauf von Illegaler Software drankriegen will (das worst-Case Szenario wäre eine Razzia bei dir zu Hause, die deinen PC und deine CDs mitnimmt und dich dann wegen allen Raubkopien etc. drankriegt die sie in die Finger bekommen)

und jetzt das große ABER: du bist gottverdammtnochmal Minderjährig, also was soll der Stress hier? Viel hast du da nicht zu befürchten


minderjährig schon, aber eben trotzdem schon strafmündig.
und wenn der staatsanwalt einen schlechten tag hat sind sozialstunden allemal drin...
außerdem fänd ichs einfach bescheuert, wenn du das spiel für 15€ nicht zurücknehmen würdest.
das bringt dich nicht um und spart n haufen geld und ärger...

Vertrauen ist eine Oase des Herzens, die die Karawane des Denkens nie erreicht.

s_Diggerle - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
148 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 16:39 Uhr

Zitat von -M-B-:

Zitat von Salociner:

Ich hab einen über nen forum nen spiel verkauft für 15€.Die thailändische version.Jetzt will er das ich ihm sein geld zurück geb und ich mein spiel zurückbekomm weil er gesagt hat das thailändische versionnen verboten sind in deutschland.Ich glaube das stimmt auch irgendwie aber ich hab das von ebay gekauft.Er hat gesagt er wird mich anzeigen wenn ich ihm die 15€ nicht zurückgeb.Geht das überhaupt?Ich meine 15€ is nen bisschen wenig ich glaub nicht das das die polizei stört.Das mit der thailändischen version ist ja nur bei einem spiel so.Ich handel ja damit nicht.
Was denkt ihr sollte ich dem das geld zurück geben oder nicht?



Wegen 15 € wäre der Typ blöd.
Da zahlt er mehr Anwaltskosten wie 15 € und würde voll Miese machen :-D
Also scheiß auf den Kerl

es wurden schon leute wegen 10 cent vor gericht gerufen
nimmt er sich einen gerichtlichen anwalt und gewinnt er muss er keine kosten tragen sondern der verlierer.
MissBushido
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2006
129 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2006 um 16:41 Uhr

dass weiss ich leider nicht !

Tanzen ist mein leben !!

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