Herzile - 37
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:40 Uhr
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Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist
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sakrafanasi - 35
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:41 Uhr
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Zitat: Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist
ich dacht schon du weisch des auswendig .tztztz
warum einfach wenn's auch kompliziert geht?
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:44 Uhr
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Zitat: Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist
aber daraus geht nicht hervor ob das ab 14 oder ab 7 gilt wobei mir das relativ egal ist mir würde es auch nichts machen wenns ab 14 gilt
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Herzile - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:51 Uhr
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Zitat: Zitat: Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist
aber daraus geht nicht hervor ob das ab 14 oder ab 7 gilt wobei mir das relativ egal ist mir würde es auch nichts machen wenns ab 14 gilt
Ich dacht zwar ich müsst die andren beiden Paragraphen nicht auch noch zitieren, aber na gut:
§ 106 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
§ 107 BGB
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Liest sich ziemlich geschwollen, wenn ichs mal so sagen darf, aber wir hatten des letztes Jahr in BWL, aber ich denk es ist zu verstehen und daraus geht ja auch hervor, dass man ab 7 Jahren beschränkt Geschäftsfähig ist.
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:54 Uhr
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Zitat: Zitat: Zitat: Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist
aber daraus geht nicht hervor ob das ab 14 oder ab 7 gilt wobei mir das relativ egal ist mir würde es auch nichts machen wenns ab 14 gilt
Ich dacht zwar ich müsst die andren beiden Paragraphen nicht auch noch zitieren, aber na gut:
§ 106 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
§ 107 BGB
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Liest sich ziemlich geschwollen, wenn ichs mal so sagen darf, aber wir hatten des letztes Jahr in BWL, aber ich denk es ist zu verstehen und daraus geht ja auch hervor, dass man ab 7 Jahren beschränkt Geschäftsfähig ist.
jup jetzt bin ich zufrieden
ich wollte in meiner GK prüfung nur keinen müll verzapfen
und auf die idee im BGB zu schauen bin ich auch nicht gekommen ich bin immer beim JGB gelandet
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Herzile - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:57 Uhr
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Man tut was man kann*g* Falls du noch was dazu wissen willst, kannst mich gerne fragen.
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:00 Uhr
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Zitat: Man tut was man kann*g* Falls du noch was dazu wissen willst, kannst mich gerne fragen.
jo mach ich
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Garsei-Gonsa - 33
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:07 Uhr
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alles schön und gut ihr habt mir auvh weiter geholfen aber bitte belasst es beim allter 14
vielen dank leutz
dr Garsei grüß
Je nach Auslegung könnte alles Fehlerhaft sein
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:13 Uhr
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Zitat: alles schön und gut ihr habt mir auvh weiter geholfen aber bitte belasst es beim allter 14
vielen dank leutz
dr Garsei grüß
aber etwas gutes hatts du weist jetzt in Gemeinschaftskunde perfekt bescheid
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Herzile - 37
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:15 Uhr
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Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!
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yvimaus - 32
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:18 Uhr
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Zitat: Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!
und dass man strafbar is 
Dark Rock
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:22 Uhr
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Zitat: Zitat: Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!
und dass man strafbar is
naja mit 14 hab ich mir über die wohlgemerkt eingeschränkte Strafmündigkeit noch keine sorgen gemacht
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Herzile - 37
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:25 Uhr
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Zitat: Zitat: Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!
und dass man strafbar is
Stimmt ok, aber von mir aus könnt man auch schon früher strafbar werden, denn viele Kinder unter 14 werden deswegen zu irgendwelchen Straftaten gezwungen oder angestachelt und ich find schon, dass man da wissen kann was man da tut...naja..
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Pad_B - 35
Champion
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:32 Uhr
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Zitat: Zitat: Zitat: Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!
und dass man strafbar is
Stimmt ok, aber von mir aus könnt man auch schon früher strafbar werden, denn viele Kinder unter 14 werden deswegen zu irgendwelchen Straftaten gezwungen oder angestachelt und ich find schon, dass man da wissen kann was man da tut...naja..
kommt drauf an manche Leute wissen mit 18 oder sogar älter noch nicht was sie tun und manche sind mit 15 schon so reif wie mit 25
die gesetztgeber gehen eben vom Mittelwert aus genauso wie mit Alkohol manche wissen mit 16 nicht was das zeug anrichten kann dürfen aber Alkohol trinken der Staat kann eben nicht jeden einzelnen kontrollieren er muss vom durchschnitt ausgehen
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Herzile - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:37 Uhr
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Aber trotzdem find ich, dass auch Jugendliche oder Kinder unter 14 Jahren bestraft werden müssen, wenn sie zb irgendwas klauen und da es bei solchen Kindern meistens daheim eh schon nicht stimmt, haben sie von ihren Eltern auch nichts zu befürchten und wenn auf ihre Taten dann keine Konsequenzen folgen woher sollen sie dann wissen, dass das was sie getan haben falsch war??
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