Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

endlich 14

<<< zurück   -1- -2- -3- -4- -5- -6- ... -13- vorwärts >>>  
Herzile - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
393 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:40 Uhr

Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:

§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist ;-)
sakrafanasi - 35
Champion (offline)

Dabei seit 08.2005
4268 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:41 Uhr

Zitat:

Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:

§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist ;-)

ich dacht schon du weisch des auswendig .tztztz

warum einfach wenn's auch kompliziert geht?

Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:44 Uhr

Zitat:

Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:

§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist ;-)


aber daraus geht nicht hervor ob das ab 14 oder ab 7 gilt wobei mir das relativ egal ist mir würde es auch nichts machen wenns ab 14 gilt
Herzile - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
393 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:51 Uhr

Zitat:

Zitat:

Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:

§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist ;-)


aber daraus geht nicht hervor ob das ab 14 oder ab 7 gilt wobei mir das relativ egal ist mir würde es auch nichts machen wenns ab 14 gilt


Ich dacht zwar ich müsst die andren beiden Paragraphen nicht auch noch zitieren, aber na gut:

§ 106 BGB

Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 107 BGB

Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Liest sich ziemlich geschwollen, wenn ichs mal so sagen darf, aber wir hatten des letztes Jahr in BWL, aber ich denk es ist zu verstehen und daraus geht ja auch hervor, dass man ab 7 Jahren beschränkt Geschäftsfähig ist.
Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:54 Uhr

Zitat:

Zitat:

Zitat:

Hm also des mit dem Taschengeldparagraph gilt glaub ich auch schon ab Vollendung des 7. Lebensjahr, denn da steht:

§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Schön, wenn man n Gesetzbuch daheim hat*g* Nur mal so noch damit des klar gestellt ist ;-)


aber daraus geht nicht hervor ob das ab 14 oder ab 7 gilt wobei mir das relativ egal ist mir würde es auch nichts machen wenns ab 14 gilt


Ich dacht zwar ich müsst die andren beiden Paragraphen nicht auch noch zitieren, aber na gut:

§ 106 BGB

Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 107 BGB

Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Liest sich ziemlich geschwollen, wenn ichs mal so sagen darf, aber wir hatten des letztes Jahr in BWL, aber ich denk es ist zu verstehen und daraus geht ja auch hervor, dass man ab 7 Jahren beschränkt Geschäftsfähig ist.


jup jetzt bin ich zufrieden
ich wollte in meiner GK prüfung nur keinen müll verzapfen
und auf die idee im BGB zu schauen bin ich auch nicht gekommen ich bin immer beim JGB gelandet
Herzile - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
393 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:57 Uhr

Man tut was man kann*g* Falls du noch was dazu wissen willst, kannst mich gerne fragen.
Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:00 Uhr

Zitat:

Man tut was man kann*g* Falls du noch was dazu wissen willst, kannst mich gerne fragen.


jo mach ich
Garsei-Gonsa - 33
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
460 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:07 Uhr

alles schön und gut ihr habt mir auvh weiter geholfen aber bitte belasst es beim allter 14
vielen dank leutz
dr Garsei grüß

Je nach Auslegung könnte alles Fehlerhaft sein

Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:13 Uhr

Zitat:

alles schön und gut ihr habt mir auvh weiter geholfen aber bitte belasst es beim allter 14
vielen dank leutz
dr Garsei grüß


:-D :-D :-D
aber etwas gutes hatts du weist jetzt in Gemeinschaftskunde perfekt bescheid
Herzile - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
393 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:15 Uhr

Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!
yvimaus - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
130 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:18 Uhr

Zitat:

Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!


und dass man strafbar is :kotzer:


Dark Rock

Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:22 Uhr

Zitat:

Zitat:

Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!


und dass man strafbar is :kotzer:


naja mit 14 hab ich mir über die wohlgemerkt eingeschränkte Strafmündigkeit noch keine sorgen gemacht
Herzile - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
393 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:25 Uhr

Zitat:

Zitat:

Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!


und dass man strafbar is :kotzer:


Stimmt ok, aber von mir aus könnt man auch schon früher strafbar werden, denn viele Kinder unter 14 werden deswegen zu irgendwelchen Straftaten gezwungen oder angestachelt und ich find schon, dass man da wissen kann was man da tut...naja..
Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:32 Uhr

Zitat:

Zitat:

Zitat:

Ja genau und n bisschen Betriebswirtschaftslehre ist da gleich auch noch mit dabei*g* Also mit 14 ändert sich somit nichts wirklich grundlegendes, eben dass man offiziell mit jemand schlafen darf, aber wenn man des wirklich will kann mans auch vorher schon machen, wobei des nicht heißt, dass ich des gut find!


und dass man strafbar is :kotzer:


Stimmt ok, aber von mir aus könnt man auch schon früher strafbar werden, denn viele Kinder unter 14 werden deswegen zu irgendwelchen Straftaten gezwungen oder angestachelt und ich find schon, dass man da wissen kann was man da tut...naja..


kommt drauf an manche Leute wissen mit 18 oder sogar älter noch nicht was sie tun und manche sind mit 15 schon so reif wie mit 25
die gesetztgeber gehen eben vom Mittelwert aus genauso wie mit Alkohol manche wissen mit 16 nicht was das zeug anrichten kann dürfen aber Alkohol trinken der Staat kann eben nicht jeden einzelnen kontrollieren er muss vom durchschnitt ausgehen
Herzile - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
393 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:37 Uhr

Aber trotzdem find ich, dass auch Jugendliche oder Kinder unter 14 Jahren bestraft werden müssen, wenn sie zb irgendwas klauen und da es bei solchen Kindern meistens daheim eh schon nicht stimmt, haben sie von ihren Eltern auch nichts zu befürchten und wenn auf ihre Taten dann keine Konsequenzen folgen woher sollen sie dann wissen, dass das was sie getan haben falsch war??
<<< zurück
 
-1- -2- -3- -4- -5- -6- ... -13- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -