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Ablauf einer Pfändung

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P_Prinzessin - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
320 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2016 um 11:02 Uhr

Hallo vlt kann mir jemand Auskünfte geben.

Ein bekannter hat einen Vollstreckungsbescheid bekommen und is dann zum Offenbarungseid zum Gerichtsvollzieher.
Dieser meinte es kommt zur Kontopfändung.


Nun ist es so dass er an sein Geld für Miete usw nicht ran kommt. Besser gesagt es wie er meint : weg ist.

Laut Internet is aber eine Auszahlung erst nach 4 Wochen ohne Änderung in ein p Konto weg.

Kann es sein dass das die Bank solang nicht ihm auszahlt bis er das p Konto hat oder die Frist abgelaufen ist?

Vlt könnt ihr mich informieren. Denn ich will ihm gern Auskunft geben.

Danke

† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.

Marssuud - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2015
15 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2016 um 11:55 Uhr

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto und kann daher "normalerweiße" nicht einfach so gefändet werden. Aber wie das hier in "Deutschland" so üblich ist, muss sich nur der kleine Mann an Gesetze halten wärend die Gesetzgeber selber korrupt sind.

Ja ich habe schon extrem schlechte Erfahrungen machen müssen dass es sogar soweit ging, dass ich der Gerichtsvollzieherin eine gedonnert habe. Seitdem ist es ruhig...zu ruhig.
P_Prinzessin - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
320 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2016 um 13:13 Uhr

Zitat von Marssuud:

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto und kann daher "normalerweiße" nicht einfach so gefändet werden. Aber wie das hier in "Deutschland" so üblich ist, muss sich nur der kleine Mann an Gesetze halten wärend die Gesetzgeber selber korrupt sind.

Ja ich habe schon extrem schlechte Erfahrungen machen müssen dass es sogar soweit ging, dass ich der Gerichtsvollzieherin eine gedonnert habe. Seitdem ist es ruhig...zu ruhig.



.er hat bis jezt nur ein Giro Konto deswegen meine frage ob es sein kann dass das gesperrt ist oder schon sein Lohn abgezogen ohne sein wissen? Gibt ja bestimmt fristen. Das Internet gibt keine klare Auskunft

† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.

HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2016 um 14:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2016 um 14:29 Uhr

Wenn der Titel bereits besteht, das ist mit der Aufforderung zur Offenbarung bzw der Zwangsvollstreckung der Fall, wird von Seiten des Gläubigers versucht, an Geld zu kommen, das zu verwerten ist.

Hat der Schuldner kein P Konto, wird das Gehalt gepfändet, solange bis der Schuldenberg abgetragen ist. Ist ein P-Konto vorhanden, kann der Gläubiger nur das einziehen, was über den Schutzbetrag (ich glaube zzt 1036. - Eur als Single) liegt. Der Schutzbetrag ist, auch von Behörden, unantastbar und dient der minimalen Lebenssicherung. Hartz IV und andere Sozialleistungen dürfen, soweit ich weiss, auch nicht gepfändet werden. Diese müssen aber innerhalb des P Bereichs des P-Kontos liegen.

Kann vom Konto nichts abgezogen werden, kommt der Gerichtsvollzieher in die Wohnung und schaut sich um. Findet er verwertbare Dinge, nimmt der sie mit oder klebt ein Pfandsiegel drauf. Werden diese Gegenstände versteckt oder veräußert, droht Strafe.

Hat der Schuldner zB ein Auto oder Immobilien, wird in diese zwangsvollstreckt, das Objekt muss zwangsversteigert werden, der Erlös geht, soweit zur Schuldentilgung dienlich, an den Gläubiger, der Rest behält der Schuldner. Das Objekt ist aber weg.

Hat der Schuldner nichts und besteht der Gläubiger darauf, kommt es zur Offenbarung, der Schuldner kommt in ein Register, aus dem er nach 3 Jahren (früher 7 Jahre) schuldenfrei entlassen wird.

Aber die Kreditwürdigkeit ist dann komplett hinüber. Der Schufascore steht auf Null. Es wird dann recht schwierig mit allem, was über Kredite finanzierbar ist.
HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2016 um 14:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2016 um 14:43 Uhr

Zitat von P_Prinzessin:

Zitat von Marssuud:

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto und kann daher "normalerweiße" nicht einfach so gefändet werden. Aber wie das hier in "Deutschland" so üblich ist, muss sich nur der kleine Mann an Gesetze halten wärend die Gesetzgeber selber korrupt sind.

Ja ich habe schon extrem schlechte Erfahrungen machen müssen dass es sogar soweit ging, dass ich der Gerichtsvollzieherin eine gedonnert habe. Seitdem ist es ruhig...zu ruhig.



.er hat bis jezt nur ein Giro Konto deswegen meine frage ob es sein kann dass das gesperrt ist oder schon sein Lohn abgezogen ohne sein wissen? Gibt ja bestimmt fristen. Das Internet gibt keine klare Auskunft


Ein Anwalt, der den Titel vertritt schreibt an die Bank, diese kehrt den Betrag an den Gläubiger aus. Das Finanzamt zieht direkt vom Konto ein und sperrt, Krankenkassen regeln das über die Zollbehörde.

Bis es tatsächlich zur einer Vollstreckung kommt, erfolgen diverse Mahnungen und auch Möglichkeiten, sich mit dem Gläubiger auf Ratenzahlung zu einigen. Meist ist das dann sehr viel einfacher und im Sinne von Schuldner und Gläubiger.
Kommt es tatsächlich zu einer Vollstreckung in ein Konto, kommt der Brief oft erst hinterher von der Bank. Daueraufträge können nicht mehr ausgeführt werden, auch keine Überweisung, kein Geld, nichts.

Bestimmte Fristen gibt's dafür nicht. Es hängt von der Bank ab, wie schnell diese reagiert. Hat man nette Bankberater, helfen die einem dabei. Wenn nicht, dann bekommt man die Arschkarte direkt. Wenn die Bank noch ekelhaft zum Schuldner ist, wird das Konto nach Vollzug aufgelöst. Dann wirds schwierig. Soviel Zeit sollte aber nicht verstreichen.

Daher:
- zur Schuldnerberatung gehen!
- aussergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger anstreben (übernimmt auch die Beratung)

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DEVi - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2002
214 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2016 um 21:55 Uhr

Zitat von Marssuud:

... dass ich der Gerichtsvollzieherin eine gedonnert habe. Seitdem ist es ruhig...zu ruhig.


Schwätzer!

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Vorfahrt ist, wenn es trotzdem kracht!

MadameFuFu - 38
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2016
1 Beitrag
Geschrieben am: 28.05.2016 um 22:23 Uhr

Zitat von HesBackAgain:



aus dem er nach 3 Jahren schuldenfrei entlassen wird.


Das wäre ganz schön harter Tobak für die Gläubiger!
Zutreffend ist, dass ich den Schuldner nach Ablauf der 3-Jahres-Frist immer wieder über den GVZ zur Abgabe der eV = eidesstattlichen Versicherung vorladen lassen kann (auf Grundlage eines Titels natürlich)

Im Übrigen würde ich Dir, TE, aber ebenfalls wie HbA zur schnellstmöglichen Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger bzw dessen Rechtsvertreter und der Anstrebung einer einvernehmlichen außergerichtlichen Einigung raten.
Viel Erfolg dabei!
HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2016 um 22:32 Uhr

Danke für die Info, wieder was neues gelernt. :) Wenn der Titel auf 30 Jahre ausgelegt ist, und das ist sehr oft der Fall, geht die Vorladung natürlich öfter.. Möglicherweise wäre es bei hoher Schuldenlast sogar sinnvoll, in eine Insolvenz zu gehen. Das bedeutet keinen Weltuntergang, sondern würde vieles auf Zukunft sogar einfacher machen.

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immerbiker - 43
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2014
1 Beitrag
Geschrieben am: 29.05.2016 um 17:07 Uhr

wenn der gv da war und ihm eine pfändung vorlegt hat er noch 4 wochen zeit sein girokonto in ein p-konto zu verwandeln. dann kommt er auch wieder an geld ran...(eben bis zur freigrenze)
HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 29.05.2016 um 17:49 Uhr

Zitat von immerbiker:

wenn der gv da war und ihm eine pfändung vorlegt hat er noch 4 wochen zeit sein girokonto in ein p-konto zu verwandeln. dann kommt er auch wieder an geld ran...(eben bis zur freigrenze)


Wenn das so abläuft, ja.
Mittlerweile wird in den meisten Fällen direkt aufs Konto zugegriffen und man steht als Schuldner dann dumm da, wenn das Schreiben der Bank im Postkasten liegt - oder vorher schon, vergeblich Geld abheben will.
augurius2 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
111 Beiträge
Geschrieben am: 30.05.2016 um 13:49 Uhr

meine bekannte hatte auch am anfang noch probleme und keine übersicht, die hat dann einfach mal mit dem gv selber geredet, wenn der nett ist, klärt er auch über fristen und so weiter auf oder was mit dem p konto los ist.
richtig hart greifen eigentlich nur behörden zu, die können ja direkt aufs konto zugreifen
bei den anderen dauert das erstmal (mahnbescheide, vollstreckugnsbeschluss und so weiter), darf man halt nicht die briefe unverschlossen im briefkasten liegen lassen
schnaebber
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
6006 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2016 um 15:05 Uhr

Lernt doch mal mit Geld umzugehen!

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There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.

DonaldSuck - 45
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 30.05.2016 um 16:39 Uhr

Zitat von schnaebber:

Lernt doch mal mit Geld umzugehen!


Das trifft mit Sicherheit für die Mehrzahl der Fälle zu, aber es soll auch vorkommen, dass Leute unverschuldet in eine solche Situation kommen.

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-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2016 um 17:01 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Zitat von schnaebber:

Lernt doch mal mit Geld umzugehen!


Das trifft mit Sicherheit für die Mehrzahl der Fälle zu, aber es soll auch vorkommen, dass Leute unverschuldet in eine solche Situation kommen.

hihihi, "unverschuldet"

...Verstehen Sie?

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There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.

Boonsy - 32
Experte (offline)

Dabei seit 03.2008
1758 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2016 um 18:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.05.2016 um 18:32 Uhr

Das Geld ist in der Regel nicht einfach "weg"
ist das Konto bereits gesperrt worden? Wenn ja soll der oder die Bekannte doch mit seiner Bank sprechen und schauen ob es möglich ist die Pfändung zu begleichen. Ansonsten wird es tatsächlich schwer Miete etc zu zahlen.

Außerdem sollte man (gerade wenn die Gefahr besteht, dass mehrere Pfändungen kommen), sollte man drüber nachdenken das Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Ach ja, so lange das Konto aufgrund der Pfändung gesperrt ist darf die Bank keinen einzigen Cent vom Konto auszahlen.
Erst wenn die Pfändung beglichen ist und der Gläubiger dies entsprechend der Bank meldet ist das Konto wieder "frei"



http://www.sysprofile.de/id183480

HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 31.05.2016 um 09:36 Uhr

Zitat von schnaebber:

Lernt doch mal mit Geld umzugehen!

Da sollte sich erstmal die Bundesregierung an die eigene Nase fassen. Über 2 Billionen Schulden, aber Merkel wirft unsere Gelder milliardenweise zum Fenster raus, anstelle sich um das Wohl des eigenen Landes zu kümmern.
Wenn die großen vormachen, wie lernen es die kleinen?

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