Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Wie weiß ich das die Mieterin ihre Miete zahlen kann?

mreza
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2015
3 Beiträge
Geschrieben am: 26.08.2015 um 17:13 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe eine Eigentumswohnung, die ich jetzt vermieten möchte da ich zu meinem Freund ziehe. Ich bin nun auf der Suche nach einem Mieter. Und einige haben sich schon die Wohnung angesehen. Eine Junge Frau die studiert gefällt mir für die Wohnung am besten, aber ich habe auch einige zweifel, was die Miete angeht, wird sie die bezahlen können? Wie kann ich das wissen? Kann ich von ihr eine Kaution nehmen?

Danke für jede hilfreiche Antwort
TobiasG - 111
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2013
14 Beiträge
Geschrieben am: 26.08.2015 um 17:17 Uhr

kaution kann man immer nehmen.
in der regel 2 monatskaltmieten.
und man muss halt ein bisschen menschenkenntniss und auch vertrauen haben.
wenn die miete nicht regelmässig bezahlt kann man fristlos kündigen

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Jonsen, ... mehr anzeigen

Crankr - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 26.08.2015 um 17:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.08.2015 um 17:29 Uhr

Zitat von TobiasG:

kaution kann man immer nehmen.
in der regel 2 monatskaltmieten.
und man muss halt ein bisschen menschenkenntniss und auch vertrauen haben.
wenn die miete nicht regelmässig bezahlt kann man fristlos kündigen

Das mit dem Kündigen ist schwieriger als man glaubt.
Vor allem, wenn die Person nicht aus Faulheit, sondern aus "Armut" die Miete nicht zahlen kann.
bitch-please
Profi (offline)

Dabei seit 09.2006
650 Beiträge

Geschrieben am: 26.08.2015 um 17:26 Uhr

Wie wäre es mit Arbeitsvertrag zeigen lassen?

Developers are Caffein-Into-Code-Converters

Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 26.08.2015 um 17:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.08.2015 um 17:32 Uhr

Mieterselbstauskunft. Du sagst, dass es eine Studentin ist. Mit Fragen nach einem regelmäßigen Gehalt muss sie ja sowieso rechnen, das ist vollkommen legitim. Theoretisch kannst du da eine Schufaauskunft verlangen, wenn dir das beliebt. Und eine Kaution ist Standard, s. oben.

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Illmind, ... mehr anzeigen


Zimt.

Illmind - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
328 Beiträge
Geschrieben am: 26.08.2015 um 18:24 Uhr

Vorzeigen des regelmäßigen Einkommens bringt dir Nichts ohne SCHUFA Auskunft. Ich kann jeden Monat 4000 € verdienen und trotzdem ständig in den Miesen sein, weil mein Lebensstandard zu hoch ist und ich meinen geleasten Jaguar bezahlen muss :nixblicker: :-)

[zustimmen2 Personen stimmen diesem Beitrag zu:
-miep-, Prof_Frink, ... mehr anzeigen


You've never heard of a mind as perverted as mine

Goatlordlord - 42
Experte (offline)

Dabei seit 02.2009
1762 Beiträge

Geschrieben am: 26.08.2015 um 18:34 Uhr

Zitat von bitch-please:

Wie wäre es mit Arbeitsvertrag zeigen lassen?


Von einer Studentin?

[zustimmen2 Personen stimmen diesem Beitrag zu:
-miep-, Sommerlicht, ... mehr anzeigen


Ich saufe, ich zocke und ich mißbrauche meine Macht!

ck30 - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2015
19 Beiträge
Geschrieben am: 26.08.2015 um 18:48 Uhr

Zitat von mreza:

Hallo zusammen,

ich habe eine Eigentumswohnung, die ich jetzt vermieten möchte da ich zu meinem Freund ziehe. Ich bin nun auf der Suche nach einem Mieter. Und einige haben sich schon die Wohnung angesehen. Eine Junge Frau die studiert gefällt mir für die Wohnung am besten, aber ich habe auch einige zweifel, was die Miete angeht, wird sie die bezahlen können? Wie kann ich das wissen? Kann ich von ihr eine Kaution nehmen?

Danke für jede hilfreiche Antwort


Wie Lady-Bane bereits geschrieben hat, bietet sich eine Mieterselbstauskunft gut an.
Du kannst dir gleichfalls auch die letzten zwei, drei Verdienstbescheinigungen vorlegen lassen, sofern sie solche Einkünfte erzielen kann.
Beide Möglichkeiten geben dir zunächst mal einen Eindruck, ob sie ggf. über ein regelmäßiges Einkommen verfügt.
Wenn du immer noch Zweifel hast, dann sprich sie doch einfach direkt darauf an.

Zum Thema Kündigung:
Es kann grds. fristlos gekündigt werden, wenn einer der Tatbestände des §§ 543 Abs. 2 i.V.m. 569 BGB vorliegt.
So auch, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Miete im Rückstand ist.
Superheit
Experte (offline)

Dabei seit 12.2009
1755 Beiträge

Geschrieben am: 26.08.2015 um 21:19 Uhr

Also da ich selber bald Studentin bin und lange auf Wohnungssuche war, kann ich dir sagen, wie das bei mir war.
Entweder die Vermieter wollen ein Bafögbescheid sehen, dann musst du halt überlegen, ob das Bafög reicht zum Leben bei deiner Miete.
Oder du fragst nach den Eltern, verlangst Einkommensnachweise der letzten Monate und stellst sicher, dass sie das zahlen könnten, falls dir das zu unsicher ist, über eine Bürgschaft.
Bei mir wurde das jetzt so geregelt, dass meine Mutter mit im Mietvertrag steht, das ist auch eine Lösung.
Kaution kann man immer verlangen, obwohl Kaution UND Bürgschaft meistens eher etwas zu viel ist.

[zustimmen3 Personen stimmen diesem Beitrag zu:
-miep-, Sommerlicht, Prof_Frink, ... mehr anzeigen


Statt wegzulaufen, wenn das Leben dich fickt, einfach mal abwarten, ob es danach noch kuscheln will.

-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 26.08.2015 um 21:57 Uhr

Bei mir war es bisher immer so, das meine Eltern in einem gesonderten Schreiben eine ebensolche Bürgschaft für mich übernehmen. Ich glaube, das ist ganz gängige Praxis bei Studenten als Mieter.
(btw wollten bisher keiner meiner Vermieter ein Einkommensbescheid, die unterschriebene Bürgschaft ist genug, aber das kann der Vermieter ja handhaben, wie er will)

There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2015 um 08:42 Uhr

Würde auch nachfragen, woher das Geld kommen soll für die Wohnung.
Falls es nicht die erste Wohnung von ihr ist, könntest rein theoretisch auch beim Vorvermieter die Zahlungsmoral, bzw. das Verhalten deines Mieters abfragen.

Zu dem Thema Kündigen wenn keine Miete kommt, kann ich dir sagen, dass es nicht so einfach ist wie es in dem Paragraf geschrieben steht.

Wenn sich Leute in dem Thema entsprechend auskennen und du die Wohnung räumen lassen musst, kann sich das auch mal locker 12-15 Monate hinziehen und hinterher stehst trotzdem ohne Kohle da.
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2015 um 10:06 Uhr

100% wissen kann man es nie. Aber wenn man zu sehr daran zweifelt sollte man ggf. auch nicht vermieten. So far.

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Jonsen, ... mehr anzeigen


Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Shockresist
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2015
24 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2015 um 16:00 Uhr

Zitat von mreza:

Hallo zusammen,

ich habe eine Eigentumswohnung, die ich jetzt vermieten möchte da ich zu meinem Freund ziehe. Ich bin nun auf der Suche nach einem Mieter. Und einige haben sich schon die Wohnung angesehen. Eine Junge Frau die studiert gefällt mir für die Wohnung am besten, aber ich habe auch einige zweifel, was die Miete angeht, wird sie die bezahlen können? Wie kann ich das wissen? Kann ich von ihr eine Kaution nehmen?

Danke für jede hilfreiche Antwort


<<<<<<<<<<schufa Auskunft. Da muss Sie einwilligen bevor der Vertrag aufgesetzt wird. Besser aber Mietvertrag mit den Eltern machen und dort die Schufa checken.

"Mein Herr wir sind umzingelt!" "Ausgezeichnet, dann können wir nach allen Seiten angreifen"

aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 29.08.2015 um 11:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.08.2015 um 11:57 Uhr

Ich weiß nicht genau ob das in Deutschland genauso geht wie in Österreich, aber dort ist es bei StudentInnen usus, dass die Eltern eine Bürgschaft für die Miete unterschreiben. Wäre evtl. sinnvoll sich die Option mal anzuschauen.

Edit: Wenn es sich um eine Studentin handelt wird sie vermutlich mal ohnehin einen befristeten Vertrag bevorzugen? Mit zwei Monatskaltmieten als Kaution auf einen Vertrag für ein Jahr ist das Risiko glaube ich überschaubar.

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 29.08.2015 um 12:49 Uhr

Zitat von aAa_kyo:

Ich weiß nicht genau ob das in Deutschland genauso geht wie in Österreich, aber dort ist es bei StudentInnen usus, dass die Eltern eine Bürgschaft für die Miete unterschreiben. Wäre evtl. sinnvoll sich die Option mal anzuschauen.

Edit: Wenn es sich um eine Studentin handelt wird sie vermutlich mal ohnehin einen befristeten Vertrag bevorzugen? Mit zwei Monatskaltmieten als Kaution auf einen Vertrag für ein Jahr ist das Risiko glaube ich überschaubar.


Wieso sollte da das Risiko geringer sein? ;) Außerdem ist es bei ordentlichen Wohnungen doch eher usus, dass die Leute >1 Jahr darin wohnen. Neuvermieten ist schliesslich auch nicht zu unterschätzender Aufwand.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

leoniea47
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2015
6 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2015 um 16:19 Uhr

Dafür gab es mal die Schufa, aber die Daten der Schufa sind sowieso meist ein wenig verzerrt ..
  [Antwort schreiben]

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -