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Oem Verpackungen?

Crankr - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 21.06.2015 um 15:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.06.2015 um 16:38 Uhr

Habe eigentlich immer die Verpackungen, von Geräten, die ich gekauft hab(Kopfhörer, Bildschirm, PC, etc.) immer auf meinen Schrank geschmissen, wo sie dann effektiv Staub sammelten.
Mit meiner letzten Bestellung scheint mir jedoch der Platz dafür auszugehen und ich frage mich... brauche ich die Verpackungen eigentlich wirklich?

Die sind zwar mehr oder minder schön anzusehen und jeder einzelne an sich bestimmt auch praktisch, aber wirklich benutzen werde ich die nicht.

Deswegen meine Frage an euch:
Braucht man die Originalverpackung von Geräten?
Was macht ihr mit dem Zeug?
newStart92 - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2014
8 Beiträge
Geschrieben am: 21.06.2015 um 15:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.06.2015 um 15:48 Uhr

Zitat von Crankr:

Habe eigentlich immer die Verpackungen, von Geräten, die ich gekauft hab(Kopfhörer, Bildschirm, PC, etc.) immer auf mein Schrank geschmissen, wo sie dann effektiv Staub sammelten.
Mit meiner letzten Bestellung scheint mir jedoch der Platz dafür auszugehen und ich frage mich... brauche ich die Verpackungen eigentlich wirklich?

Die sind zwar mehr oder minder schön anzusehen und jeder einzelne an sich bestimmt auch praktisch, aber wirklich benutzen werde ich die nicht.

Deswegen meine Frage an euch:
Braucht man die Originalverpackung von Geräten?
Was macht ihr mit dem Zeug?


Also ich heb die Verpackungen in der Garantiezeit immer auf und schmeiße sie dann weg. Das hat den Vorteil falls ich doch mal ein Gerät einschicken muss, dann brauch ich net extra nach nem karton suchen, sondern nehm einfach den Original Karton her. Manche Hersteller wollen sogar, dass du es mit der Originalverpackung einschickst
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 21.06.2015 um 15:53 Uhr

Moin,

brauchst du nicht, wenn du sie nicht brauchst. Der Hersteller kann dich nicht dazu verdonnern die OEM VErpackung zu nehmen. Ergo Weg.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 21.06.2015 um 15:58 Uhr

Ich hätte das - nach meinem laienhaften Logikempfinden - so gedacht:

1. wenn du das gekaufte Ding wegen Nichtgefallen zurückschickst, hat der Händler nach meinem Gefühl doch irgendwie ein Recht darauf, dass der Artikel so zurückgeht, wie er kommt, inkl. Verpackung?

2. ich heb das nur auf, wenn ich einen riesigen Karton sonst nicht bekomme. Wenn das n Gewährleistungsansprich von dir ist, dann kannst du vorher doch nicht wissen, ob du die Schachtel nochmal brauchst oder nicht. Gehst ja von Mangelfreiheit aus. Ich heb nicht jede scheiss Schachtel auf.

Was sagen denn die Fach..kundigen? Späßle. :)

Zimt.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 21.06.2015 um 16:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.06.2015 um 16:42 Uhr

Zitat von goodgottgoat:

Zitat von Der666Diablo:

Moin,

brauchst du nicht, wenn du sie nicht brauchst. Der Hersteller kann dich nicht dazu verdonnern die OEM VErpackung zu nehmen. Ergo Weg.

.. also kann der Hersteller auch nicht fordern diese zurück zu geben!


außer, wie Lady-Bane ganz richtig angemerkt hat, wenn es sch um eine Rücksendung innerhalb der Widerrufsrechtlich Gewährten Frist (BGB/AGB) handelt. Da ist es ein muss. (de facto).

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 21.06.2015 um 17:18 Uhr

Da ein Garantieantrag und die Bearbeitung laut BGB dem Händler obliegt (auch, wenn das durch bilaterale VErträge zwischen Herstleler und Händler anders gehandhabt sein kann) ist Händler und Hersteller in diesem Fall eine Entität.

Sprich: Garantieanträge: Kein Muss, nice to have
Widerruf: De facto Pflicht, da der Mangel in gewisserweise nur in der Inkompatibilität mit den Kundenwünschen liegt. Easy - Wobei ich denke, dem TO geht es auch eher um das langfristige.

Punkt. Ende. ;)

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Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

lupo-52 - 73
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
44 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2015 um 18:00 Uhr

Offensichtlich kennen manche Leute den Unterschied zwischen Widerruf, freiwillige Rücknahme, Gewährleistung und Garantie nicht!

Genauso wenig wie den Unterschied zwischen Verkäufer und Hersteller.

Beim Widerruf ist i.d.R. die Originalverpackung zu verwenden. Darauf kann der "Verkäufer" bestehen und bei Nichtvorhandensein entsprechend Abzüge am Wert vornehmen. Genauso wie bei Beschädigung der Ware. Für Widerruf ist immer nur der Verkäufer zuständig. Widerruf gibt es auch nur im Onlinehandel.

Rücknahme bieten viele Geschäfte (Verkäufer) freiwillig an. Dabei können sie die Bedingungen praktisch frei festlegen. Z.B. innerhalb 3 Tagen, nur in OVP, nur unbenutzt etc.

Bei Gewährleistung muss nicht die OVP verwendet werden. Und für Gewährleistung ist auch ausschließlich der Verkäufer zuständig. Da muss man sich nicht an irgendwen abwimmeln lassen.

Garantie kann sowohl der Verkäufer als auch der Hersteller anbieten. Und dabei kann er die Regeln frei festlegen. Wenn er für eine Garantieleistung auf die OVP besteht, dann muss die eben dabei sein. Er kann auch verlangen, dass die Garantie nur unter bestimmten von ihm sonst festgelegten Bedingungen erbracht wird. Z.B. nur vom Erstkäufer und nur gegen Kaufbeleg.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Erweiterung der Gewährleistung und darf diese nicht einschränken sondern wird oft zusätzlich gewährt.

Und bezüglich Gewährleistung ist noch zu sagen, dass die real nur 6 Monate wirklich was bringt. Da muss im Fall des Falles der Verkäufer beweisen, dass der Kunde am Fehler schuld ist. Was er außer bei offensichtlicher Misshandlung der Ware wohl selten kann. Und nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Ab dem 7. Monat muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bereits bei Lieferung "angelegt war". Wer kann das schon?

Also hat man real i.d.R. nur 6 Monate echte Gewährleistung - die gesetzlichen 2 Jahre sind Theorie und funktionieren nur bei entsprechender Kulanz seitens der Firma. Manche Firmen sind da pingelig und stellen sich nach 6 Monaten und 1 Tag bereits quer. Andere lassen locker ohne jedes Problem 2 Jahre durchgehen.

Oder man beauftragt einen teuren Gutachter, der den Sachverhalt klärt. Sowas lohnt sich dann nur bei teuren Sachen und wenn wirklich klar ist, dass es ein Fertigungsfehler ist. Solche Gutachten kosten ab 3-stellig bei z.B. Hifi-Geräten oder im Computerbereich.

Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2015 um 18:19 Uhr

(Wie) aus dem Lehrbuch. :)

Wobei es doch hier um einfache (Online)Bestellung geht, oder habe ich das falsch gedeutet? Wo wir bei der Rückgabe/ergo Widerspruch wären. Ich bestelle jedenfalls zumeist online und kaufe im Umkehrschluss direkt beim Händler.

So oder so - ich denke den Sachverhalt hat ein jeder so gemeint, wie du es beschreibst. Die Frage der Beweislastumkehr ist etwas ausschweifend - ob nun mit Originalkarton oder nicht.

Zimt.

lupo-52 - 73
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
44 Beiträge
Geschrieben am: 23.06.2015 um 08:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.06.2015 um 08:27 Uhr

Ich konnte nirgends entnehmen, dass es bei der Ursprungsfrage um eine Onlinebestellung ging. M.E. war die Frage allgemein. Aber letzlich egal.

Der Grund für mein etwas ausführliches Posting war einfach das absolute Chaos an Antworten davor und die offensichtliche Unwissenheit der meisten bezüglich der Begriffe und verschiedenen Arten von Käufen, Reklamationsfällen oder Rückgaben. Vor allem das Thema Garantie, Gewährleistung etc. sowie die effektive Dauer der Gewährleistung, die man i.d.R. beanspruchen kann. Nämlich die 6 Monate.bis zur Beweislastumkehr.

Viele reden einfach "ich habe doch 2 Jahre Garantie" - und dann kommt irgendwann das große Erwachen und man steht z.B. nach 1 Jahr schon mit einem defekten Gerät da. Wer kann z.B. schon beweisen, dass die Heizplatte der Kaffeemaschine schon beim Kauf einen Fehler hatte?

Sogar der Begriff OEM ist hier eigentlich fehl am Platz! Die Verpackung, die ein Endkunde um ein ganzes Produkt herum bekommt, ist eine "OVP" - Die "OEM"-Verpackung ist um Zulieferteile eines Herstellers, welcher Teile für einen Endfertigungsbetrieb liefert. Der Endkunde bekommt die i.d.R nicht. Natürlich gibt es auch Vertriebswege, wo OEM-Teile direkt an Kunden verkauft werden. Z.B. Ersatzteile.


WERTUZIO
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2015
357 Beiträge
Geschrieben am: 23.06.2015 um 09:23 Uhr

Ich habe es mir erlaubt, die Zusammenfassung als Screenshot zu kopieren. Sehr gut geschrieben und nun immer griffbereit. Vielen Dank! :)

- NiX -

Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2015 um 09:47 Uhr

Zitat von lupo-52:

Ich konnte nirgends entnehmen, dass es bei der Ursprungsfrage um eine Onlinebestellung ging. M.E. war die Frage allgemein. Aber letzlich egal.

Der Grund für mein etwas ausführliches Posting war einfach das absolute Chaos an Antworten davor und die offensichtliche Unwissenheit der meisten bezüglich der Begriffe und verschiedenen Arten von Käufen, Reklamationsfällen oder Rückgaben. Vor allem das Thema Garantie, Gewährleistung etc. sowie die effektive Dauer der Gewährleistung, die man i.d.R. beanspruchen kann. Nämlich die 6 Monate.bis zur Beweislastumkehr.

Viele reden einfach "ich habe doch 2 Jahre Garantie" - und dann kommt irgendwann das große Erwachen und man steht z.B. nach 1 Jahr schon mit einem defekten Gerät da. Wer kann z.B. schon beweisen, dass die Heizplatte der Kaffeemaschine schon beim Kauf einen Fehler hatte?

Sogar der Begriff OEM ist hier eigentlich fehl am Platz! Die Verpackung, die ein Endkunde um ein ganzes Produkt herum bekommt, ist eine "OVP" - Die "OEM"-Verpackung ist um Zulieferteile eines Herstellers, welcher Teile für einen Endfertigungsbetrieb liefert. Der Endkunde bekommt die i.d.R nicht. Natürlich gibt es auch Vertriebswege, wo OEM-Teile direkt an Kunden verkauft werden. Z.B. Ersatzteile.



Das sollte auch keine Kritik an deinem (zugegeben umfassenden) Beitrag sein. Löblich lesenswert - nichts für ungut 8-)

Zimt.

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