TraubENkind - 38
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2014
37
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.06.2015 um 18:47 Uhr
|
|
Ihr Lieben,
ich will mir ein gebrauchtes Auto kaufen und soll mir ein Kurzzeitkennzeichen zulegen? Was ist das? ^^
|
|
stupidus - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2009
163
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.06.2015 um 18:50 Uhr
|
|
Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Isses so schwer..
|
|
TraubENkind - 38
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2014
37
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.06.2015 um 17:09 Uhr
|
|
also kann ich 5 Tage damit rumfahren? Kann ich mir echt 5 Tage mit der Anmeldung Zeit lassen?Sorry, bin halt kein Autofahrer ^^
|
|
Warheart
Experte
(offline)
Dabei seit 08.2009
1196
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.06.2015 um 19:36 Uhr
|
|
Zitat von TraubENkind: also kann ich 5 Tage damit rumfahren? Kann ich mir echt 5 Tage mit der Anmeldung Zeit lassen?Sorry, bin halt kein Autofahrer ^^
Nochmal bitte durchlesen
Zitat von stupidus: Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Isses so schwer..
All Glory to the Hypnotoad!
|
|
1fach_netter - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2008
7313
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.06.2015 um 20:40 Uhr
|
|
Zitat von TraubENkind: also kann ich 5 Tage damit rumfahren? Kann ich mir echt 5 Tage mit der Anmeldung Zeit lassen?Sorry, bin halt kein Autofahrer ^^
Keine Autofahrerin. Hat ein Auto als Avatar. Willst du mich verarschen?
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
|
|
-Joerg - 58
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 05.2014
35
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.06.2015 um 21:00 Uhr
|
|
Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten für ein bestimmtes, nicht zugelassenes Fahrzeug vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Seit dem 1. April 2015 wird das Kurzkennzeichen erst zugeteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Außerdem muss eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.
Sie gelten für höchstens fünf Tage, der letzte Tag der Gültigkeit ist in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, oben der Tag, darunter der Monat und unten das Jahr, jeweils zweistellig. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungsprämien der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen. Zwischen dem 1. November 2012 und dem 1. April 2015 konnten Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der Zulassungsstelle des Wohnortes des Halters beantragt werden. Seit dem 1. April 2015 reicht der Nachweis des Standorts des Fahrzeugs gegenüber der Zulassungsstelle aus. Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens fällt eine bundeseinheitliche Gebühr von insgesamt 13,10 Euro an. Die Gebühr setzt sich aus 10,20 Euro für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens + 2,60 Euro für das Kraftfahrtbundesamt + 0,30 Euro für ein Klebesiegel zusammen. (Geb.-Nr. 221.4, Geb.-Nr. 124, Geb.-Nr. 233 Anlage zu §1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Die Gebühr kann sich noch um bis zu 0,60 EUR erhöhen, wenn aufgrund der technischen Eintragungen noch bis zu 2 Beiblätter ausgestellt werden.
??!??
|
|
Steffffi - 34
Anfänger
(offline)
Dabei seit 06.2015
8
Beiträge
|
Geschrieben am: 10.06.2015 um 12:03 Uhr
|
|
bekommt man heutzutage immer öfters angeboten :)
|
|
unneSim - 34
Anfänger
(offline)
Dabei seit 06.2015
7
Beiträge
|
Geschrieben am: 10.06.2015 um 21:45 Uhr
|
|
Mein Bruder hat auch eins bekommen, das ist fast normal
|
|
tennensa - 35
Anfänger
(offline)
Dabei seit 06.2015
6
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2015 um 09:51 Uhr
|
|
Haben wir auch bekommen, als wir unser Auto gebraucht gekauft haben
|
|
TraubENkind - 38
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2014
37
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.06.2015 um 07:28 Uhr
|
|
ja, ich hatte bisher noch kein Auto angemeldet, danke für die Infos :)
|
|