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Anderen Mietparteien die Gartennutzung verbieten

GVR - 34
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
4898 Beiträge
Geschrieben am: 05.05.2015 um 20:22 Uhr

Hallo liebe Community,

ich hoffe auf eure Hilfe. Mir ist klar dass die hier gemachten Aussagen über Rechte nicht stimmen müssen/kein Anspruch darauf haben richtig zu sein, doch vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Folgender Fall: Ich wohne mit meiner Freundin in einem Mehrparteienhaus. Wir wohnen im Erdgeschoss und haben im Mietvertrag eindeutig stehen, dass "Gartenpflege und Nutzung dem Mietern im Erdgeschoss obliegt". In den 1. Stock ist eine neue WG eingezogen, die ihren Müll (Kippenstummel, leere Flaschen und Dosen, allgemein Müll) im Garten liegen und stehen lassen.

Nun lautet meine Frage: Dürfen wir den anderen Mietparteien ein Nutzungsverbot des Gartes aussprechen? Schließlich steht im Mietvertrag eindeutlich dass "[...] die Gartennutzung den Mietern im Erdgeschoss" obliegt. Wäre ein solches Verbot Rechtens?

Schlichtungsversuche gab es bereits, doch die anderen Mieter sind Uneinsichtig. Der Vermieter wurde bereits informiert. Wir hätten allgemein kein Problem damit dass andere den Garten mit benutzen, jedoch nicht unter diesen Umständen.

Vielen Dank schon mal im vorraus.

Wir erreichen jenen Ort an dem kein Schmerz mehr existiert, wo Unheil droht und Wut regiert

GVR - 34
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
4898 Beiträge
Geschrieben am: 05.05.2015 um 21:09 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Na wenns im Mietvertrag steht, ist es eigentlich eindeutig.

Wir sind uns eben trotzdem nicht ganz sicher. Gibt ja immer wieder Ausnahmefälle auch bei eindeutigen Bezeichnungen

Zitat von 40Kameli:

Aber vorsicht, sie wohnen über euch. Ich wäre an deren Stelle dann recht kreativ, euch den Alltag zu vermiesen.

Och, das mag vielleicht spießig klingen, doch hätte ich früher noch damit geantwortet denen _noch_ mehr den Alltag zu vermiesen, bin ich mittlerweile recht friedlebend geworden und werde dann einfach rechtliche Schritte einleiten (zumindest wenn eine klare Überschreitung eines Gesetzes vorliegt)

Wir erreichen jenen Ort an dem kein Schmerz mehr existiert, wo Unheil droht und Wut regiert

ProLingua - 62
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2013
13 Beiträge
Geschrieben am: 05.05.2015 um 21:20 Uhr

Ich würde die Leute mal freundlich darauf ansprechen und dann den Vermieter informieren.
nikonman - 66
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2014
103 Beiträge
Geschrieben am: 05.05.2015 um 22:45 Uhr

Zitat von ProLingua:

Ich würde die Leute mal freundlich darauf ansprechen und dann den Vermieter informieren.


Das wird nicht viel nützen
Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 05.05.2015 um 22:56 Uhr

Deshalb sollte auch der Vermieter tätig werden. Das hat einen anderen Zug als der nörgelnde Spießernachbar.

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-miep-, ... mehr anzeigen


Zimt.

VRDRBR - 8
Profi (offline)

Dabei seit 04.2012
597 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2015 um 00:44 Uhr

Zitat:

In den 1. Stock ist eine neue WG eingezogen, die ihren Müll (Kippenstummel, leere Flaschen und Dosen, allgemein Müll) im Garten liegen und stehen lassen.


einfach mal dekorativ "mitmüllen". und sehen wann dem ersten blockwart die parteibinde vom ärmel rutscht. dann alles auf die verlauste und verkiffte wg schieben.


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ZuGuttenberg, WERTUZIO, ... mehr anzeigen


forengepeitsche bis zur extase

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2015 um 10:15 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Zitat von ProLingua:

Ich würde die Leute mal freundlich darauf ansprechen und dann den Vermieter informieren.

Wie man dem OP entnehmen kann, geschah das schon.
Les halt mal!


Kommt von ProLingua - Ist das noch Ironie oder schon Sarkasmus? ;-D

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2015 um 10:23 Uhr

.... Mehr machen kann man dann doch eh nicht, wenn man es mit Gestörten zu tun hat - und wenn man nicht gerade eine Mieterrechtsschutz hat, kann man allenfalls mutmaßen, als Laienjurist aus dem Zusammenhang gerissene Präzedenzfälle raussuchen und hoffen, dass es SO weit nie kommen wird. Oder in den Briefkasten kacken.

Zimt.

Jon94 - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2008
65 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2015 um 05:30 Uhr

Trotz eindeutigem Beschrieb in eurem Vertrag kann, wenn der Vermieter es nicht so eng sieht, auch in anderen Mietverträgen der Mietpartein überhalb des EGs die Nutzung des Gartens beschrieben sein.

Hier sollte und muss der Vermieter Stellung zu nehmen und entsprechend handeln.
Sommerlicht
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
346 Beiträge

Geschrieben am: 07.05.2015 um 12:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.05.2015 um 12:50 Uhr

Wohnt ihr allein im EG, so dass der Garten dann alleine von Euch gepflegt werden muss? Und entsprechend möglicherweise auch Euch alleine zustünde?

Ich würde das mal klären lassen - ggf. von Mieterverein oder einem Anwalt für Mietverträge.

Nervig, so was. Ich kenne das auch, ich bin damals ausgezogen, als sich im EG eine Gruppe von extrem lauten Ausländern breit gemacht hat. War wohl eine Sippschaft, sie waren alle aus einer Familie.

Wie es immer so ist: Zuerst war es eine Wohnung, die einem von ihnen vermietet worden ist. Dann kam ein zweiter dazu, und je mehr Lärm die gemacht haben, umso mehr ruhige Mieter sind ausgezogen und umso mehr von der Sippschaft sind eingezogen. Der Vermieter hat dann aufgegeben.

Ist die WG so eine Sippschaft? Dann würde ich halt ausziehen, Ruhe bekommst Du da sowieso keine mehr. Gesetzlich kann man da wohl wenig machen, und wenn die 'Sippschaft' keine Rücksicht nimmt, ists schwierig. Nicht nur, weil die natürlich zusammenhalten.

... Man sieht nur mit dem Herzen gut... (Antoine de Saint-Exupéry)

WERTUZIO
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2015
357 Beiträge
Geschrieben am: 07.05.2015 um 17:10 Uhr

Werft doch so oft den Grill an, wie es geht.... wenn Ihr fertig seid, lasst es "ausrauchen".... Euer Garten, Euer Grill :-D

- NiX -

GVR - 34
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
4898 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2015 um 13:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.05.2015 um 13:40 Uhr

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Natürlich kann den anderen Mietparteien auch ein Recht eingeräumt sein den Garten zu benutzen. Dies wurde jedoch nicht vom Vermieter bei unserem Einzug angesprochen und auch die anderen Parteien des Hauses nehmen, wenn dieses Recht bestünde, dieses nicht wahr, weshalb ich davon ausgehe dass keines besteht (Ist antürlich nur spekaluativ). Mit dem Vermieter wird noch abgeklärt inwiefern welche Rechte zutreffen.

Ich wohne mit meiner Freundin alleine im Erdgeschoss, nebenstehende Wohnungen im Haus gibt es nicht. Nur jeweils eine Wohnung im Erdgeschoss, im 1. Stock und den 2.

Ob es "Ausländer" sind tut nichts zur Sache, ich habe viele negative Erfahrungen auch mit deutschen gemacht. Ausziehen kommt für uns nicht infrage da wir extrem viel Schweiß und Arbeit in den Garten gelegt haben. Bevor wir einzogen war der Garten der reinste Dschungel und dann wäre die ganze Arbeit umsonst gewesen.

Nochmals danke für die Antworten. Letzlich bleibt uns wohl nichts anderes als das alles erst einmal mit dem Vermieter abzuklären und ggf. rechtliche Unterstützung hinzu zu ziehen.

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