Sympathetic - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:24 Uhr
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hallooo :)
ich habe eine frage zum thema fangschaltung
und zwar: wenn mich jemand ständig unterdrückt anruft, seit vielen vielen tagen 10 mal am tag oder so, und ich eine fangschaltung beantrage, kann man dann erst ab dem zeitpunkt die nummer nachverfolgen oder schon bereits von den letzten tagen?
danke im voraus
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passenger26 - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:36 Uhr
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Schon mal danach gegoogelt ?
eine Fangschaltung bekommst Du nur mit berechtigtem Grund. Jeder der "gefangen" wird, erhält darüber schriftlich Auskunft von der Telekom.
In der Regel folgt der Fangschaltung dann sinniger Weise eine Anzeige wegen Belästigung.
Die Einrichtung des Dienstes ist nicht unbedingt billig und wird nach Dauer berechnet.
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Milka102 - 58
Anfänger
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:37 Uhr
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Fangschaltung?? Na das gibts schon lange nicht mehr.
Die Rufnummerunterdrückung wird erst beim angerufenen Apparat wirksam. Deinem Telefonbetreiber wird sie trotz unterdrückung mitgeteilt.
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Sympathetic - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:39 Uhr
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ok, aber meine frage ist, wenn ich eine fangschaltung beantrage ( was es noch gibt )
kann man dann erst ab diesem zeitpunkt die nummer raus bekommen oder schon davor also wenn ich es noch nicht beantragt habe, zum beispiel ich mach es morgen kann man dann die nummer von den letzten tagen auch rausbekommen?
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Biebe_666 - 47
Champion
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:40 Uhr
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Zitat von Milka102: Na das gibts schon lange nicht mehr.
?? Kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen. @Threadersteller, ich bin neugierig: Stalker und/oder unbekannter Anrufer mit dem man auch reden kann?
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Milka102 - 58
Anfänger
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:43 Uhr
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die Antwort liefert dir § 101TKD
hier heißt es:
(1) Trägt ein Teilnehmer in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig vor, dass bei seinem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen, hat der Diensteanbieter auf schriftlichen Antrag auch netzübergreifend Auskunft über die Inhaber der Anschlüsse zu erteilen, von denen die Anrufe ausgehen. Die Auskunft darf sich nur auf Anrufe beziehen, die nach Stellung des Antrags durchgeführt werden. Der Diensteanbieter darf die Rufnummern, Namen und Anschriften der Inhaber dieser Anschlüsse sowie Datum und Uhrzeit des Beginns der Verbindungen und der Verbindungsversuche erheben und verwenden sowie diese Daten seinem Teilnehmer mitteilen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten.
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Sympathetic - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:44 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Milka102: Na das gibts schon lange nicht mehr.
?? Kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen. @Threadersteller, ich bin neugierig: Stalker und/oder unbekannter Anrufer mit dem man auch reden kann?
nein kann man nicht reden, entweder klingeln lassen, oder wenn ich hingehe legt er/sie gleich auf
jetzt bin ich durcheinander hahaha kann man die nummer ab dem zeitpunkt erst sehen ja oder nein? oder schon davor?
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Sympathetic - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 19:48 Uhr
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Zitat von Milka102: die Antwort liefert dir § 101TKD
hier heißt es:
(1) Trägt ein Teilnehmer in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig vor, dass bei seinem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen, hat der Diensteanbieter auf schriftlichen Antrag auch netzübergreifend Auskunft über die Inhaber der Anschlüsse zu erteilen, von denen die Anrufe ausgehen. Die Auskunft darf sich nur auf Anrufe beziehen, die nach Stellung des Antrags durchgeführt werden. Der Diensteanbieter darf die Rufnummern, Namen und Anschriften der Inhaber dieser Anschlüsse sowie Datum und Uhrzeit des Beginns der Verbindungen und der Verbindungsversuche erheben und verwenden sowie diese Daten seinem Teilnehmer mitteilen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten.
perfekte antwort danke schön, also wenn ich es beantrage und er/sie nicht mehr anruft bringt es mir gar nix -.-
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ftz78 - 45
Anfänger
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Geschrieben am: 03.12.2014 um 23:49 Uhr
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Hallo,
ganz so einfach ist das nicht!
Als erstes muss der Dienst "Fangen" von deinem Provider freigeschaltet werden. Dies musst du aber plausibel erklären, warum du das benötigst, aber in deinem Fall, sollte das kein Problem darstellen. Die Freischaltung dauert i.d.R. 3-5 Tage, bis das Leistungsmerkmal eingerichtet ist. Aber ganz von alleine werden keine Anrufer gefangen. Wenn du von dem/der Person angerufen wirst, und möchtest den jeweiligen identifizieren, muss du auf deinem Telefon eine enstp. Funktion aktivieren, dass funktioniert entweder während des Gesprächs oder bis 30sec. danach. Nach dem vereinbartem Zeitraum in dem das LM "fangen" aktiv war, bekommst du per Einschreiben die entsp. von dir selektieren Nummern zugeschickt. Mit diesem schreiben, kannst du dann Anzeige erstatten.
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Sympathetic - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.12.2014 um 16:50 Uhr
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muss bei einer fangschaltung abgehoben werden oder reicht es auch nur wenn der oder diejenige es nur klingeln lässt (unterdrückt) ? denn oft wird auch nur kurz angeklingelt
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lupo-52 - 73
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 20.12.2014 um 08:57 Uhr
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Zitat von Sympathetic: hallooo :)
ich habe eine frage zum thema fangschaltung
und zwar: wenn mich jemand ständig unterdrückt anruft, seit vielen vielen tagen 10 mal am tag oder so, und ich eine fangschaltung beantrage, kann man dann erst ab dem zeitpunkt die nummer nachverfolgen oder schon bereits von den letzten tagen?
danke im voraus
Es gibt schon lange keine Fangschaltungen mehr! Das war zuletzt wohl vor über 10 Jahren bei analoger Telefontechnik möglich.
Huete kann man (Staatsanwalt / Polizei) Anrufe anhand der LOG-Einträge der Provider rückverfolgen. Auch bei unterdrückter Nummer.
In deinem Fall hilft einzig und allein der Weg über eine Anzeige. Du selbst kannst da gar nichts machen.
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entili - 62
Experte
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Geschrieben am: 20.12.2014 um 09:41 Uhr
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Und ausserdem eine Trillerpfeiffe. Tief Luft holen und dann gibs ihm/ihr auf die Ohren!!
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