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SEPA-Mandateinzug: Was kann, was muss?

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Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2014 um 19:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.11.2014 um 19:32 Uhr

Servus, jetzt sind mal die Banker gefragt, ich habe keine wirklich ausreichenden Antworten gefunden....

Also, bekanntlich habe ich die Schnauze voll von der Sparkasse Ulm und stelle gerade auf ein neues Girokonto um. Für bestehende Lastschriftsaufräge (SEPA-Mandate heissen die ja jetzt, aber völlig wurscht) muss ich also meine neue Bankverbindung durchgeben....

Nun die Frage:
Warum zum Henker muss ich bei manchen Versicherungen/Vereinen/was auch immer ein solches Mandat im Original per Post einreichen, während bei anderen ein Scan per Email als PDF reicht und bei wieder anderen eine einfache Mail an die Servicemailbox mit IBAN & BIC? Gibts da ne vernünftige Erklärung?


scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2014 um 22:55 Uhr

Liegt vermutlich daran, dass es Institutionen gibt, die es formal korrekt machen. Dazu ist es notwendig, das Original mit eigenhändiger Unterschrift zu haben.

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Frgt10, ... mehr anzeigen

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2014 um 23:24 Uhr

Kennst du Firmenrichtlinie? ;)

Bei manchen reicht ein Zettel auf dem Schreibtisch "bin im Urlaub", bei manchen ein Gespräch beim Kaffee "ich geh mal in den Urlaub vom x bis y". Bei anderen muss das mit dreifacher Bestätigung abgesegnet werden ;)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2014 um 01:33 Uhr

Zitat von scw:

Liegt vermutlich daran, dass es Institutionen gibt, die es formal korrekt machen. Dazu ist es notwendig, das Original mit eigenhändiger Unterschrift zu haben.


Genau dieses.

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2014 um 08:52 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Kennst du Firmenrichtlinie? ;)

Bei manchen reicht ein Zettel auf dem Schreibtisch "bin im Urlaub", bei manchen ein Gespräch beim Kaffee "ich geh mal in den Urlaub vom x bis y". Bei anderen muss das mit dreifacher Bestätigung abgesegnet werden ;)

Das ist ja der Knackpunkt. ich finde es nämlich sehr seltsam dass es so wirkt als ob diesbezüglich Firmenrichtlinien gültig sind. Es kann doch nicht sein dass nach einer einheitlichen Zahlungsumstellung in Europa jeder noch "sein eigenes Süppchen kochen darf". Deswegen abgleitet aus diesem Post;

Zitat von scw:

Liegt vermutlich daran, dass es Institutionen gibt, die es formal korrekt machen. Dazu ist es notwendig, das Original mit eigenhändiger Unterschrift zu haben.

Was genau heisst nun "Formal richtig" und WER genau schreibt das Ganze vor? Es ist ein Unterschied ob nun z.B. gefordert wird:

1.) "Auftrag und Einwilligung des Kunden muss vorliegen"
(Kann man sehen wie man will)

2.) "Unterschrift muss vorliegen (also ein eingescanntes PDF reicht)"

oder gar

3.) "Die Originalunterschrift muss dem Zahlungsempfänger vorliegen"

Und wenn wir nun z.B. letzteres oder zweites der Fall wäre: Was wären dann die Konsequenzen wenn Unternehmen von mir Geld einziehen ohne ein solches Dokument vorliegen zu haben?


Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2014 um 10:10 Uhr

Ist das nicht irgendwie immer so? -> Implementierung? Mal hast du eben die Formatierung so gelöst, mal so. Ist nichts anderes als in div. Schreibprogrammen. um es ganz abstrakt darzustellen.

und wie wir wissen, je fetter der gesetzgeber, je unpräziser

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2014 um 11:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2014 um 11:22 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Der666Diablo:

Kennst du Firmenrichtlinie? ;)

Bei manchen reicht ein Zettel auf dem Schreibtisch "bin im Urlaub", bei manchen ein Gespräch beim Kaffee "ich geh mal in den Urlaub vom x bis y". Bei anderen muss das mit dreifacher Bestätigung abgesegnet werden ;)

Das ist ja der Knackpunkt. ich finde es nämlich sehr seltsam dass es so wirkt als ob diesbezüglich Firmenrichtlinien gültig sind. Es kann doch nicht sein dass nach einer einheitlichen Zahlungsumstellung in Europa jeder noch "sein eigenes Süppchen kochen darf". Deswegen abgleitet aus diesem Post;

Zitat von scw:

Liegt vermutlich daran, dass es Institutionen gibt, die es formal korrekt machen. Dazu ist es notwendig, das Original mit eigenhändiger Unterschrift zu haben.

Was genau heisst nun "Formal richtig" und WER genau schreibt das Ganze vor? Es ist ein Unterschied ob nun z.B. gefordert wird:

1.) "Auftrag und Einwilligung des Kunden muss vorliegen"
(Kann man sehen wie man will)

2.) "Unterschrift muss vorliegen (also ein eingescanntes PDF reicht)"

oder gar

3.) "Die Originalunterschrift muss dem Zahlungsempfänger vorliegen"

Und wenn wir nun z.B. letzteres oder zweites der Fall wäre: Was wären dann die Konsequenzen wenn Unternehmen von mir Geld einziehen ohne ein solches Dokument vorliegen zu haben?



Also:
Zum Bankeinzug muss eine rechtsgültige Einverständniserklärung vorliegen, d.h. ein Dokument mit den Details und einer handschriftlichen Unterschrift.
Das ist geltende Rechtslage.
Ist dieses Dokument nicht vorhanden, kann der Kontoinhaber dem Bankeinzug widersprechen und diesen Rückgängig machen.
Die Firmen, die das weniger formal machen, bauen einfach darauf, dass Du dem nicht widersprechen wirst, auch wenn du weniger formal korrekt eingewilligt hast.
Warum ist das so: Weil es 100 mal praktischer ist wenn du per Mausklick zustimmst und, solltest Du meinen widersprechen zu müssen, sich für das Unternehmen nichts ändert: Die Forderung bleibt ja bestehen, auch wenn Du dem Bankeinzug widersprechen solltest; dann bekommst Du halt einfach eine Rechnung zugesendet.

Der Fall liegt also so, dass die meisten Firmen das Regularium der Unterschrift zu ihren Ungunsten missachten, weil es in 99,99% der Fälle auch ohne rechtsgültige Unterschrift funktioniert.
Und für die 10 Hanseln im Jahr die formal inkorrekt zustimmen und dann meinen, widersprechen zu müssen, kann man immer noch eine Rechnung/Zahlungsaufforderung schreiben bzw. entsprechend weiter eskalieren.

Edit: Gut möglich, dass für Firmen bei den Banken auch andere Voraussetzungen zur Beauftragung von Lastschriften gelten, da man irgendwann mal erkannt hat dass es nicht praktikabel ist von Unternehmen mehrere hundert Dokumente mit Originalunterschriften pro Tag anzufordern.



Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2014 um 12:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.11.2014 um 12:09 Uhr

Zitat von aAa_kyo:


Edit: Gut möglich, dass für Firmen bei den Banken auch andere Voraussetzungen zur Beauftragung von Lastschriften gelten, da man irgendwann mal erkannt hat dass es nicht praktikabel ist von Unternehmen mehrere hundert Dokumente mit Originalunterschriften pro Tag anzufordern.


Für Firmen gelten genau die Voraussetzungen, dass das Original vorliegen muss (außer die wurden inzwischen geändert). Ich war ein Jahr lang u.a im SEPA-Projekt einer Kreditbank und hab den internen Prozess dafür umgesetzt.


EDIT: Die Bank will die Originalunterlagen natürlich nur im Problemfall.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 21.11.2014 um 17:01 Uhr

Zitat von scw:

Zitat von aAa_kyo:


Edit: Gut möglich, dass für Firmen bei den Banken auch andere Voraussetzungen zur Beauftragung von Lastschriften gelten, da man irgendwann mal erkannt hat dass es nicht praktikabel ist von Unternehmen mehrere hundert Dokumente mit Originalunterschriften pro Tag anzufordern.


Für Firmen gelten genau die Voraussetzungen, dass das Original vorliegen muss (außer die wurden inzwischen geändert). Ich war ein Jahr lang u.a im SEPA-Projekt einer Kreditbank und hab den internen Prozess dafür umgesetzt.


EDIT: Die Bank will die Originalunterlagen natürlich nur im Problemfall.

Jetzt kommen wir der Sache näher ;-) Danke.

Also, ums kurz zu machen: Gefordert sind Originalunterschriften (von wem den nun genau? Europaweit?), aber aufrund des großen (Kosten) Aufwandes beim Anfordern von Originalunterschriften verzichten aber manche Unternehmen (auf EIGENES Risiko) darauf. Nun stelle ich mir also vor: Es gibt eine Widerrufsfrist von 4 Wochen. Also: Ich versichere mein Auto 4 Wochen lang von irgend nem Internetcafe aus (andere IP adresse als zu hause) und baue keinen Unfall, lege danach Widerspruch ein dass keine Einzugsbefugnis vorgelegen hat und ich das Auto nicht in Betrieb hatte und ich die Kosten zurück will. oder ich spiele eine Woche Lotto für 500 Euro, gewinne nichts und fordere dann da Geld zurück. Was nun?
scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 21.11.2014 um 17:49 Uhr

Zitat von Biebe_666:




Jetzt kommen wir der Sache näher ;-) Danke.

Also, ums kurz zu machen: Gefordert sind Originalunterschriften (von wem den nun genau? Europaweit?), aber aufrund des großen (Kosten) Aufwandes beim Anfordern von Originalunterschriften verzichten aber manche Unternehmen (auf EIGENES Risiko) darauf. Nun stelle ich mir also vor: Es gibt eine Widerrufsfrist von 4 Wochen. Also: Ich versichere mein Auto 4 Wochen lang von irgend nem Internetcafe aus (andere IP adresse als zu hause) und baue keinen Unfall, lege danach Widerspruch ein dass keine Einzugsbefugnis vorgelegen hat und ich das Auto nicht in Betrieb hatte und ich die Kosten zurück will. oder ich spiele eine Woche Lotto für 500 Euro, gewinne nichts und fordere dann da Geld zurück. Was nun?


Du musst schon eine sehr große kriminelle Energie haben!

Aber mit Wiederruf der SEPA Lastschrift sieht es für Firmen bei SEPA Basislastschrift noch viel schlechter aus, wie du denkst. Eine SEPA Lastschrift kann bis 8 Wochen nach der Abbuchung widerrufen werden (ohne Grund). Danach kann eine SEPA Lastschrift nur widerrufen werden, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt. Das ganze sogar bis zu 13 Monate nach Belastung durch die Lastschrift!
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 22.11.2014 um 12:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.11.2014 um 17:27 Uhr

Zitat von scw:


Aber mit Wiederruf der SEPA Lastschrift sieht es für Firmen bei SEPA Basislastschrift noch viel schlechter aus, wie du denkst. Eine SEPA Lastschrift kann bis 8 Wochen nach der Abbuchung widerrufen werden (ohne Grund). Danach kann eine SEPA Lastschrift nur widerrufen werden, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt. Das ganze sogar bis zu 13 Monate nach Belastung durch die Lastschrift!

Erntsthaft, jetzt gehen wir mal davon aus ich spiele ein Jahr lang bei einem Glücksspielunternehmen, mit Beitragsabbuchung, und gewinne nichts. Dann lege ich Widerspruch ein und behaupte dass ich diesen Lastschriften niemals zugestimmt habe und auf dem Kontoauszug nicht "registriert" habe. Das Glücksspielunternehmen hat kein Lastschrit-mandat vorliegen. Was passiert also? Gibts da Präzendenzfälle?
scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 23.11.2014 um 20:08 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von scw:


Aber mit Wiederruf der SEPA Lastschrift sieht es für Firmen bei SEPA Basislastschrift noch viel schlechter aus, wie du denkst. Eine SEPA Lastschrift kann bis 8 Wochen nach der Abbuchung widerrufen werden (ohne Grund). Danach kann eine SEPA Lastschrift nur widerrufen werden, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt. Das ganze sogar bis zu 13 Monate nach Belastung durch die Lastschrift!

Erntsthaft, jetzt gehen wir mal davon aus ich spiele ein Jahr lang bei einem Glücksspielunternehmen, mit Beitragsabbuchung, und gewinne nichts. Dann lege ich Widerspruch ein und behaupte dass ich diesen Lastschriften niemals zugestimmt habe und auf dem Kontoauszug nicht "registriert" habe. Das Glücksspielunternehmen hat kein Lastschrit-mandat vorliegen. Was passiert also? Gibts da Präzendenzfälle?


Ob es einen Präzedenzfall gibt, kann ich nicht sagen. Aber die Forderungen bleiben weiterhin bestehen. D.h. du bekommst eine Rechnung und eventuell eine Mahnung, ...
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 23.11.2014 um 20:29 Uhr

Zitat von scw:


Ob es einen Präzedenzfall gibt, kann ich nicht sagen. Aber die Forderungen bleiben weiterhin bestehen. D.h. du bekommst eine Rechnung und eventuell eine Mahnung, ...

Ich glaub Du verstehst mich falsch: Wenn ich Beiträge ein jahr lang bezahlt habe und dann zurückfordere (da unrechtmäßig - ohne unterschriebenes SEPA-MAndat) - da werde ich wohl kaum ne Rechnung oder Mahnung bekommen.

Achja, zum Thema "kriminelle Energie" noch: Keine Angst, ich hab da kein Bedürfnis. Mich interessieren solche Lücken dennoch.
fabi_fab
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2013
119 Beiträge

Geschrieben am: 23.11.2014 um 22:54 Uhr

Du bist auch einer, der jeden Käse hinterfragt, oder? Ruf einfach an, frag nach, oder schreib ne Mail, wie mans machen muss und gut ist! ;-)

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wi6d6rling6r, ... mehr anzeigen

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 24.11.2014 um 10:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.11.2014 um 10:48 Uhr


Zitat von fabi_fab:

Du bist auch einer, der jeden Käse hinterfragt, oder? Ruf einfach an, frag nach, oder schreib ne Mail, wie mans machen muss und gut ist! ;-)

Öhm, bist Du grantig weil ich Dich kritisiert hab?
zum Thema:
1.) Ja, dieses Thema interessiert mich, denn wenns um Geld und Geldeinzug geht und das dieses wohl unterschiedlich gehandhabt wird, sogar teilweise nicht wie (laut den Infos hier) vom Gesetzgeber gefordert, so ist das für mich definiv kein "Käse".
2.) Wenn es für Dich Käse ist, warum äusserst Du Dich dann überhaupt? Bist Du nicht gerade der, der hier rumgenölt hat zum Thema Umgang im Forum? Willst Du hier nun etwa darüber entscheiden was Käse ist und was nicht?
3.) Dein Hinweis "Ruf einfach an, frag nach, oder schreib ne Mail, wie mans machen muss und gut ist!" zeigt wunderbar dass Du nichtmal verstanden hast worum es mir hier geht.

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scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2014 um 17:39 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von scw:


Ob es einen Präzedenzfall gibt, kann ich nicht sagen. Aber die Forderungen bleiben weiterhin bestehen. D.h. du bekommst eine Rechnung und eventuell eine Mahnung, ...

Ich glaub Du verstehst mich falsch: Wenn ich Beiträge ein jahr lang bezahlt habe und dann zurückfordere (da unrechtmäßig - ohne unterschriebenes SEPA-MAndat) - da werde ich wohl kaum ne Rechnung oder Mahnung bekommen.


Eine Rechnung auf alle Fälle! Wenn die Lastschrift zurück gebucht wird, steht die Forderung immer noch im Raum. Es ist nur der Tatbestand der Abbuchung, den du damit anfechtest, nicht die Forderung selber!
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