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Abofalle VSR

shcuf - 30
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Geschrieben am: 13.09.2014 um 23:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.09.2014 um 23:39 Uhr
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Guten Abend Community
Am Freitag Mittag ist mir etwas ziemlich peinliches passiert, wofür ich mich im nachhinein am liebsten selbst an die Wand stellen würde.
Ich hab mich in Ulm am Bahnhof bequatschen lassen und hab nun ein Abo auf 24 Monate beim VSR Verlag Service.
Abgelaufen ist das wie folgt.
Ich war auf dem Weg zum Zug, der in 15 Minuten ankommen sollte.
Auf einmal kam mir ein junger Mann entgegen, laut seinem Ausweis den ich später einsehen wollte 93 in Deutschland geboren vermutlich mit Migrationshintergrund, dem Namen nach. Alles in allem wirkte er ziemlich freundlich, sprach perfektes Deutsch und fing an er hätte ne Meinungsumfrage. Als ich fragte obs lang dauert wegen meinem Zug meinte er:" Nö nur 2 Minuten"
Weil ich freundlich sein wollte und schon mal wegen einer echten Meinungsumfrage befragt wurde dacht ich mir eben wegen den paar Minuten werd ich mein Zug schon nicht verpassen.
Dann wollte er wissen, ob ich Vorurteile gegen Kinder und Jugendliche hätte, die mal Drogenabhängig waren und versuchen wegzukommen.
Ich meinte dann sinngemäß: Ne passt schon, solang sie es endgültig den scheiß sein lassen.
So nach dem Motto 2. Chance.
Dann wollte er wissen ob ich mir vorstellen könnte solche Jugendlichen zu unterstützten, er hätte studiert (irgendwas mit pädagogik) und würde mit solchen Jugendlichen arbeiten, man würde sie Zeitungen austragen lassen und die bekämen dafür etwas Geld.
Dafür sollte ich ihm meine Adresse geben, damit die Kinder mir die Zeitung zustellen könnten, ALLERDINGS WÄRE ES MIR FREIGESTELLT OB ICH TROTZDEM GELD ÜBERWEISE, also etwas spende, wovon die Kinder angeblich bezahlt werden. Ich dachte dann nur ja ok den scheiß kann ich wieder kündigen und ob ich was überweise oder nicht bleibt mir überlassen.
Dann hat er von mir noch irgendne Unterschrift gebraucht Bankleitzahl und NUR die Bankleitzahl um angeblich zu prüfen ob das Geld wirklich von mir kommt und das wärs gewesen. Hat mir auch, allerdings nich von sich aus sondern auf Nachfrage, 3 verschiedene papiere mit stempeln gezeigt dass er hier sowas anbieten darf und nicht etwa aus Betrug (welch ironie) das Geld in seiner Tasche landet. War allerdings ziemlich unter Zeitdruck ( es waren bereits 10 Minuten vorbei) und hab nur so überflogen.
Also verabschiedet und ich ging zum Zug.
Dann heute morgen dacht ich mir ich "Los kündigst den scheiß, bist schließlich eh nie daheim, dein vadder regt sich sonst nur über die Zeitungen auf".... warum ist mir das nicht einen Tag vorher eingefallen *ohrfeig*
Dann stand auf diesem Vertragabschluss VSR Verlag Service. Dacht ich mir ok, googlest mal, und dann hauts mich aus den Socken was ich so alles (negatives) fand.
Ok, hat mein bestreben beschleunigt den Scheiß loszuwerden nur jetzt meine eigentliche Frage:
In ihrem Wiederrufsrecht steht drin ich zitiere schnell:
"5.1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger"
Die Belehrung in Textform hab ich. Allerdings hab ich keinen Bock noch bis zum 1. Oktober zu warten bis die erste scheiß Zeitung kommt (ich weiß nicht mal was für eine das wäre)
Ich hatte jetzt vor das Ding am Montag abzuschicken, mit einer schriftlichen Erklärung der oben genannten Geschehnisse, dass ich falsch informiert wurde. Ich hab auch mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, falls man mir Geld berechnet oder mir eine Zeitschrift ins Haus geliefert wird.
Ist es mir möglich den Scheiß vor Beginn dieser Frist zu kündigen, also bevor mir der erste Wisch in die Bude flattert? Denn das ganze basierte ja schließlich auf einem Betrug, ich bin ja davon ausgegangen das ich keinen Vertrag abschließe sondern freiwillig was tun kann.
In Foren stand zwar immer das man kündigen kann, aber da haben die Leute meist erst nach erhalt eines Begrüßungsschreibens oder der ersten Zeitschrift ihren Fehler bemerkt. Ich will mir diesen Mist sofort vom Hals schaffen.
Den Opfern in den Foren wurde meist auch ne Rechnung geschickt (Die man ja einfach ignorieren könnte, schließlich hat man nichts zu befürchten, die wissen ja selbst dass sie rechtlich keine Chance haben) von mir hat er die IBAN ( obwohl er sagte er würde nur Bankleitzahl aufschreiben) mit der mir 1/4 Jährlich ein Betrag abgezogen wird.
Allerdings schrieb auch ein Betroffener, das im das Abo zwar gekündigt wurde, aber mit einer Frist von 2 Jahren, ergo hat den Scheiß trotzdem noch 2 Jahre an den Backen.
Hab auch schon gelesen dass der Verbraucherschutz erfolgreich gegen diesen Verlag geklagt hat.
Ich hoffe es gibt wen der mir hier weiterhelfen kann, oder Leute die das selbst schon erlebt haben.
Ich selbst kann gar nicht sagen wie mich meine eigene Dummheit gerade ankotzt dass ich wirklich auf so einen Betrug hereingefallen bin.
Wird sicher kein zweites Mal passieren und dem Typ wünsche ich dass er mir am im Ulm oder sonst wo kein zweites Mal über den Weg läuft.
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ZickeZacke
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.09.2014 um 23:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.09.2014 um 23:59 Uhr
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Du kannst sofort ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurück treten. Also nicht warten, sondern noch heute email, fax oder Brief aufsetzen und um Bestätigung bitten. Formlos reicht. Keine Sorge, du kannst deinen Fehler recht leicht wieder ausbügeln
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shcuf - 30
Experte
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 00:05 Uhr
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Da fällt mir jetzt echt n Stein vom Herzen.
Unendlich Danke.
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MrRobot
Champion
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 00:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.09.2014 um 00:09 Uhr
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Hach ja, die alte Masche... Leute unter Zeitdruck ansprechen, ein bisschen auf Mitleid machen, dazu bringen bei kleineren unverfänglichen Sachen zuzustimmen und im Endeffekt irgendwas verkaufen. Is mir vor Jahren auch mal passiert.
Einfach einen Schrieb aufsetzen von wegen "Hiermit kündige ich fristgerecht den am [...] unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durch einen ihrer Straßenverkäufer zustande gekommenen Vertrag" oder sowas in die Art und per Einschreiben zu denen schicken, am besten noch ne Kopie per eMail.
So hab ich es damals gemacht, habe nie wieder was von denen gehört.
E: Stimmt, ich glaube um Bestätigung hatte ich auch noch gebeten, kam dann in einer ganz kurzen eMail auch.
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shcuf - 30
Experte
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 00:13 Uhr
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Ja so einen Brief hab ich schon geschrieben, nur hat die Post erst wieder Montag geöffnet.
Mal ne dumme Frage, ich weiß nicht warum aber hab das in meiner Wut handschriftlich, meiner Meinung nach auch gut leserlich, verfasst. War wohl zu sauer auf den Verlag und mich selbst um da jetzt zu tippen und zu drucken.
Können die da dann behauptet man kanns nicht lesen oder geht das schon? Sonst schreib ichs nochmal.
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MrRobot
Champion
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 00:13 Uhr
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War bei mir auch handschriftlich (plus halt die Mail).
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shcuf - 30
Experte
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 00:18 Uhr
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Okay dann hoffe ich das wird sich bald erledigen
In meinem Schrieb hab ich auch erwähnt das ich per E-Mail eine Kündigungsbestätigung möchte.
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SativaGrower
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 12:59 Uhr
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Der dreck ist mir auch passiert. Da gehts nur um das Abo, nicht um die Kids
Ich bring jeden um der mein Wagen anfasst! ICH BRING EUCH UM ICH FAHR EUCH UM. ICH BRING EUCH UM!
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deathworm
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 13:46 Uhr
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ich frag mich nur, wie lange das noch so wetergehen soll.. bereits als ich noch zur berufschule nach ulm vor ca. 8 jahren ging, gab es die exakt gleiche masche von diesen "facharbeitern".
aber nach einem kurzen kuendigungsbriefchen war die ganze sache vom tisch
if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }
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shcuf - 30
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 14:50 Uhr
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Wie bereits geschrieben, die Verbraucherschutzzentrale hat schon einmal erfolgreich gegen VSR Verlag geklagt. Ich glaub sogar erst letztes Jahr.
Scheint nicht viel gebracht zu haben.
Aber nach all den Antworten und "Erfahrungsberichten" bin ich jetzt doch guter Dinge dass ich meinen Fehler ohne weiteres korrigieren kann.
Aber wenn mir der Typ noch einmal über weg läuft kann er sich n Krankenwagen rufen. Völlig egal wie viele Zeugen rumstehen.
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shcuf - 30
Experte
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 17:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.09.2014 um 17:52 Uhr
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Ja jetzt danach weiß ich es auch besser.
Allerdings wollt ich auch meinen Zug erwischen und da sagte ja alles freiwillig und ich muss ja nicht zahlen dacht ich mir eben ja unterschreibst und kündigst morgen direkt wieder. Ich wollte einfach nett sein, auch wenn es mir theoretisch völlig egal war. Ist vielleicht heuchlerisch aber ich wurde ja umgehend dafür bestraft.
5 Minuten später im Zug als mir zwar noch nicht klar war was genau die Folgen sind hab ich mich trotzdem schon gefragt auf was ich mich nur eingelassen hab.
Und der Typ wirkte jetzt nicht wie jemand der halt da hineingeraten ist weil kein Geld hat.
Sonst wär er nicht mit Markenkleidung rumgelaufen.
Zudem hab ich unter Internetbeiträgen von betroffenen auch Kommentare von Leuten gelesen die behaupteten sie hätten den Job auch ne Zeit lang gemacht, aber nicht weil sie sonst nichts hatten, sondern weil man mit Überzeugungskünsten leicht an "ne Menge Geld kommt".
Wie gesagt, jetzt könnt ich mich auch dafür schlagen dass ich so dumm war. Das ist eben das Ergebnis wenn man ein mal freundlich sein möchte. Ich wollt eben nicht direkt sagen dass mir seine Drogenkinder eigentlich am Arsch vorbeigehen. So wäre er (wenn es nicht gelogen gewesen wäre) zufrieden gewesen und ich hätte wieder gekündigt.
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SteelMessiah
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 18:03 Uhr
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kleiner Tip:
Kündigungen IMMER per Einwurfeinschreiben verschicken- kostet zwar ca. 2,50€ der Brief aber das ist es wert.
Warum: der Empfänger sieht das und weiß das Du einen Beweis / Quittung für den Brief hast- dadurch kann er nicht sagen "ich habe nie einen Brief bekommen"
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shcuf - 30
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Geschrieben am: 14.09.2014 um 18:10 Uhr
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Zitat von SteelMessiah: kleiner Tip:
Kündigungen IMMER per Einwurfeinschreiben verschicken- kostet zwar ca. 2,50€ der Brief aber das ist es wert.
Warum: der Empfänger sieht das und weiß das Du einen Beweis / Quittung für den Brief hast- dadurch kann er nicht sagen "ich habe nie einen Brief bekommen"
Ja werd ich auch so machen.
Hab auch per E-Mail schon angeschrieben, damit die zweifach was bekommen.
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Sundown73 - 52
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Geschrieben am: 15.09.2014 um 02:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2014 um 02:25 Uhr
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Ganz ehrlich, aber es ist ziemlich naiv irgend jemanden der einen auf der Straße anquatscht seinen echten Namen, Adresse sowie Unterschrift zu geben.
Würde mich einer anquatschen, habe ich grundsätzlich keine Zeit. Und wenn gibt es einen Fantasienamen mit Fantasieadresse.Unterschrift Gekritzel inklusive.
Selbst wenn man so dumm war und ein solches Abo an der Backe hat und auch vergessen hat einen Widerruf zu tätigen, würde ich jedem raten die Zahlungen zu verweigern. Wird das Geld abgebucht, dann durch die Bank jeden einzelnen Betrag zurückbuchen lassen. Das geht sogar bis zu 2 Jahre zurück. Einfach mit dem persönlichen Bankberater reden.
Ich glaube kaum, dass dieser Verlag auch nur ein Opfer vors Gericht zerrt, weil die Art und Weise wie der Vertrag zustande gekommen ist schon fragwürdig ist und somit anfechtbar sein dürfte. Zum Beispiel wenn man über die Widerrufsfrist nicht aufgeklärt wurde. Dann ist der Vertrag gut anfechtbar.
Zitat: Mit folgenden Paragraphen kann man den Vertrag anfechten: Fehlende Widerrufsbelehrung § 355 BGB, arglistige Täuschung § 123 BGB , § 119 Abs. 1 BGB Anfechtung wegen Irrtums. Dazu kommt, dass keiner von euch Geschädigten einen Vertrag in den Händen hält. Das müssten die einem erstmal nachweisen.
Das Ganze ist nämlich ein sogenanntes Haustürgeschäft.
Die wollen halt die Kohle von den Dummen, die sich nicht wehren. Solange das Prinzip funktioniert wird es das immer geben.
Ich meine was wollen die machen? Inkassounternehmen beauftragen, Da muss man halt einfach Nerven aus Drahtseilen haben und einfach nichts tun. Sich komplett tot stellen. Man sollte sich auch von der VZ beraten lassen.
Man hat viel Ärger aber Mein Gott. Es ist euer Geld. Und wenn die VZ schon mal erfolgreich geklagt hat dann ziehen die schon den Schwanz ein wenn man nicht zahlt.
Link zu einer Interessengemeinschaft Geschädigter
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Zitat: § 312
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen
bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
(2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
1. im Falle von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.
Nach § 312 Abs. 1 Nr. 3 BGB ist § 355 BGB einschlägig.
§ 355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
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shcuf - 30
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 16.09.2014 um 07:30 Uhr
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Hab denen jetzt auch per Mail geschrieben und recht rasch eine Antwort bekommen.
Darin stand allerdings sie können mein Anliegen erst weiter bearbeiten, wenn sie noch die Bestelldaten wie Adresse HausNr und Name bekommen, damit sie wissen um wen es geht.
Hab ich 5 Minuten später zugeschickt aber das liegt jetzt exakt 24 Stunden zurück.
Mal gespannt ob sich bis morgen was tut.
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entili - 62
Experte
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 03.10.2014 um 01:38 Uhr
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Haha!!! Die gleichen Drücker haben meinem zu dem Zeitpunkt - sagen wir mal "leicht angetrunkenen" - Sohn auch das Bild der Wissenschaft als Abo verschachert. Er konnte nicht mehr rechtzeitug zurücktreten, weil er von der Geschichte nichts mehr wusste. Erst als die erste Rechnung kam, dämmerte es ihm lasngsam wieder. Jetzt muss er für seine Blöd- und deren Gemeinheit zwei Jahre lang dieses Käseheft bezahlen, das keinen interessiert.
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