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1,45 Brief

JailBait- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2011
218 Beiträge

Geschrieben am: 12.08.2014 um 16:43 Uhr

Hi, habe bei ebay was verkauft und es in ein gepolsterten umschlag gepackt und mit einer 1,45 briefmarke versendet,

nun folgendes, der käufer hat mir eine falsche adresse geschickt und der Brief ist zu mir zurück gekommen.

Die Marke schein ok zu sein, aber muss ich da jetzt eine neue marke draufkleben um den wieder zu versenden?

Weil die Briefmarke sieht wie frisch aufgeklebt aus.



"Das einzig erleuchtende an Religion ist ein brennender Tempel bei nacht."

Crankr - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 12.08.2014 um 16:47 Uhr

Hat die keinen Stempel drauf?
JailBait- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2011
218 Beiträge

Geschrieben am: 12.08.2014 um 16:48 Uhr

ne, garnix, wie gesagt als hätte man die grad frisch aufgeklebt


"Das einzig erleuchtende an Religion ist ein brennender Tempel bei nacht."

JailBait- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2011
218 Beiträge

Geschrieben am: 12.08.2014 um 16:50 Uhr

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

"Das einzig erleuchtende an Religion ist ein brennender Tempel bei nacht."

tracer - 36
Profi (offline)

Dabei seit 04.2007
930 Beiträge
Geschrieben am: 12.08.2014 um 17:13 Uhr

ich wuerde den brief nochmal so losschicken..
was macht das fuer einen sinn wenn du exakt die gleiche briefmarke nochmal auf die jetzige klebst?
das abstempeln ist ja damit die marke entwertet ist...

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Barmonster, SU-V460, 34_Ayca_34, mc_red_epp, ... mehr anzeigen


Le même procédure au chaque jour ... :-)

aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 12.08.2014 um 17:51 Uhr

joa, sollte eigentlich funktionieren.

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

34_Ayca_34 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 05.2007
1523 Beiträge

Geschrieben am: 12.08.2014 um 19:33 Uhr

Solange die briefmarke vom post nicht abgestempelt ist, ist es auch nicht abgewertet. Aber wenn der Empfänger falsche adresse angegeben hat, bzw. umgezogen ist, klebt die post doch ne Etikette auf dem umschlag drauf.
Ich würde mir die adresse nochmal zuschicken lassen.
deathworm
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2005
1412 Beiträge

Geschrieben am: 13.08.2014 um 08:26 Uhr

Zitat von 34_Ayca_34:

Solange die briefmarke vom post nicht abgestempelt ist, ist es auch nicht abgewertet. Aber wenn der Empfänger falsche adresse angegeben hat, bzw. umgezogen ist, klebt die post doch ne Etikette auf dem umschlag drauf.
Ich würde mir die adresse nochmal zuschicken lassen.


nicht ganz. ich hab mich deswegen schon mal schlau gemacht.. post hat ja ihre eigene gesetze und unteranderem auch ne ganze horde an briefmarken paragraphen... hier ist auch beschrieben, das auch eine ungestempelte, aber bereits genutzte briefmarke, als benutzt gilt und unter strafe es verboten ist diese erneut zu nutzen...

aber mal ehrlich - wer wuerde nicht?

if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }

34_Ayca_34 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 05.2007
1523 Beiträge

Geschrieben am: 13.08.2014 um 15:09 Uhr

Woher erkennt man eine abgenutzte briefmarke, wenn nirgendwo ein stempel sichtbar ist o.O

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mc_red_epp
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2014
305 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2014 um 22:54 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Zitat von deathworm:

das auch eine ungestempelte, aber bereits genutzte briefmarke, als benutzt gilt und unter strafe es verboten ist diese erneut zu nutzen...

So siehts aus. Es wurde für eine Dienstleistung bezahlt, und diese wurde auch ausgeführt.
Wenn z.B. die Kassiererin vergisst, das Geld zu nehmen, verlässt man doch auch nicht einfach den Spirituosenladen.
Mit Ehrlichkeit kommt man immer noch am weitesten.

FALSCH die dienstleistung wurde eben nicht bzw. nicht richtig ausgeführt....
schließlich zahlte er ja die 1,45 dafür das sein brief/paket zum empfänger geliefert wird und nicht dafür das sein brief/paket zu ihm zurück kommt.

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mc_red_epp
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2014
305 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2014 um 22:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.08.2014 um 23:00 Uhr

Zitat von mc_red_epp:

Zitat von 40Kameli:

Zitat von deathworm:

das auch eine ungestempelte, aber bereits genutzte briefmarke, als benutzt gilt und unter strafe es verboten ist diese erneut zu nutzen...

So siehts aus. Es wurde für eine Dienstleistung bezahlt, und diese wurde auch ausgeführt.
Wenn z.B. die Kassiererin vergisst, das Geld zu nehmen, verlässt man doch auch nicht einfach den Spirituosenladen.
Mit Ehrlichkeit kommt man immer noch am weitesten.

FALSCH die dienstleistung wurde eben nicht bzw. nicht richtig ausgeführt....
schließlich zahlte er ja die 1,45 dafür das sein brief/paket zum empfänger geliefert wird und nicht dafür das sein brief/paket zu ihm zurück kommt.

ps: zu deiner kassiererin......
zu der sagst du/sie ja bestimmt auch was wenn sie dir die teuere rechnung vom nebentisch bringt... oder etwa nicht???

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Kilka - 10
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5514 Beiträge

Geschrieben am: 24.08.2014 um 00:16 Uhr

Wenns gar nicht erst in den Versand ging, dann wurde die Dienstleistung nicht ausgeführt und somit ist die Briefmarke weiterhin benutzbar. Und hallooo, wenn da nix ist, dann benutz die doch einfach wieder?

Wenn ein Kunde z.B. im Supermarkt Ware zur Kasse bringt, sie aber vor dem abscannen oder danach nicht mehr will - dann verlangt der Supermarkt kein Geld fürs Drüberziehen^^.

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Ich mach Ragü aus dir!

mc_red_epp
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2014
305 Beiträge

Geschrieben am: 24.08.2014 um 00:20 Uhr

Zitat von Kilka:

Wenns gar nicht erst in den Versand ging, dann wurde die Dienstleistung nicht ausgeführt und somit ist die Briefmarke weiterhin benutzbar. Und hallooo, wenn da nix ist, dann benutz die doch einfach wieder?

Wenn ein Kunde z.B. im Supermarkt Ware zur Kasse bringt, sie aber vor dem abscannen oder danach nicht mehr will - dann verlangt der Supermarkt kein Geld fürs Drüberziehen^^.

na endlich mal fachpersonal :-).

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SU-V460
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
329 Beiträge
Geschrieben am: 24.08.2014 um 10:50 Uhr

Ich würde es drotzdem so abschicken, denn woran soll die Post erkennen, dass die Marke "benutzt" wurde, wenn kein Stempel drauf ist ;-). Im schlimmsten Fall muss der Empfänger für das Porto gerade stehn...selber schuld, wenn er die falsche Adresse angibt

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Wahre Freiheit fängt dort an, wo Verbote enden!

Kilka - 10
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5514 Beiträge

Geschrieben am: 24.08.2014 um 11:47 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Zitat von Kilka:

Wenns gar nicht erst in den Versand ging, dann wurde die Dienstleistung nicht ausgeführt und somit ist die Briefmarke weiterhin benutzbar. Und hallooo, wenn da nix ist, dann benutz die doch einfach wieder?

Wenn ein Kunde z.B. im Supermarkt Ware zur Kasse bringt, sie aber vor dem abscannen oder danach nicht mehr will - dann verlangt der Supermarkt kein Geld fürs Drüberziehen^^.

In diesem Fall gings aber in den Versand, sonst wäre man wohl kaum zur Erkenntnis gekommen, dass die Adresse falsch ist. Ausser, Computer überprüfen heutzutage, ob die angegebene Adresse real und mit dem Empfänger identisch ist, bevor es weiter in die Logistik geht. Aber auch dann kann ja die Post nix dafür.
Wenn jetzt eine Kassiererin vergisst, den Whisky über die Kasse zu ziehen, dem Kunden aber dennoch zum Einpacken weiterreicht, der Kunde merkt das und verlässt trotzdem einfach den Laden samt Whisky, dann ist das eine ganz schön miese Sache.



Es ist gar nicht erst rausgegangen, wenn kein Stempel drauf ist! D.h. Es gab kaum Aufwand bis auf das zurück schicken. Und wie die anderen User schon gesagt haben, sie wurde _nicht_ entwertet= sie hat ihren Wert noch.

Dein letzteres Beispiel ist unlogisch und unrealistisch ;P

Ich mach Ragü aus dir!

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