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Beratungshilfe (Rechtsanwalt)

Sympathetic - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2007
97 Beiträge
Geschrieben am: 13.06.2014 um 01:44 Uhr

hallo :)
ich habe eine frage... und zwar ich habe beratungshilfe beantragt und es genehmigt bekommen, meiner anwältin gegeben und 15 € bezahlt, soweit kam ich bis jetzt :D !!
so nun zu meiner frage, wie weit gilt es damit ich nichts zahlen muss? also bis zum gericht die gespräche oder nur dieses eine gespräch?

und kommt mir nicht an warum fragst du nicht gleich deine anwältin? weil man schon ein telefonat, wenn man dort anruft in rechnung stellen kann.
und google hat mir auch nicht weiterhelfen können :D

deswegen frage ich euch ;)
und nochmal wenn ich nächste woche hingehe muss ich dann schon wieder zahlen oder gilt die beratungshilfe nicht nur für das erste gespräch? sondern bis zum gerichtstermin? weil ab da an muss man zahlen, das hab ich mittlerweile auch rausbekommen haha

dankw im vorraus

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nette36, ... mehr anzeigen

getgeeky - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2013
184 Beiträge
Geschrieben am: 13.06.2014 um 02:16 Uhr

Normalerweise gilt das schreiben für alle Gespräche soweit dem selben fall zuzuordnen sind so war es zumindest bei mir :D außer du hast eines für ein Beratungsgespräch aber ich denke das es dann schon um etwas handfestes handelt
hoffe ich konnte helfen

think like a Proton a stay positive

--LaBella-- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
107 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2014 um 23:30 Uhr

Hey, ein Bekannter von mir der selbst Student ist hat auch Beratungshilfe beantragt und erstattet bekommen. Ich weiß nicht genau wie die Formalitäten damals waren, weil es da mehr um bürgerliche Verhältnisse ginge, wie das bei dir ist und ob da nun ein Unterschied besteht weiß ich leider auch nicht.. Meines Wissens nach, musst du nach Genehmigung deines Bescheides keine folgenden Beratungskosten bei deinem Rechtsanwalt bezahlen, wie es nach dem Gericht ausschaut ist immer so eine Frage wie die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob überhaupt das Verfahren gerichtlich verfolgt oder eingestellt wird.

CAVE! Danach kann es ganz anders ausgehen. Erkundige dich mal beim Amtsgericht, also bei deinem zuständigen Rechtspfleger. Die können dir sichere Infos zukommen lassen.

Nicht über TU gerichtstechnische Recherchen durchstarten, das geht meistens schief ;)

Gruß

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Tweety-87 - 37
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
910 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2014 um 14:20 Uhr

Wieso heisst das ganze wohl BERATUNGSHILFE...? Für Kostenübernahme /-unterstützung eines Anwalts für nen Gerichtstermin musst n anderen Antrag stellen.

Liebe ist so hart zu finden, so leicht zu verlieren und so schwer zu vergessen!

nette36 - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2013
5 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2014 um 21:26 Uhr

Zitat von Sympathetic:

hallo :)
ich habe eine frage... und zwar ich habe beratungshilfe beantragt und es genehmigt bekommen, meiner anwältin gegeben und 15 € bezahlt, soweit kam ich bis jetzt :D !!
so nun zu meiner frage, wie weit gilt es damit ich nichts zahlen muss? also bis zum gericht die gespräche oder nur dieses eine gespräch?

und kommt mir nicht an warum fragst du nicht gleich deine anwältin? weil man schon ein telefonat, wenn man dort anruft in rechnung stellen kann.
und google hat mir auch nicht weiterhelfen können :D

deswegen frage ich euch ;)
und nochmal wenn ich nächste woche hingehe muss ich dann schon wieder zahlen oder gilt die beratungshilfe nicht nur für das erste gespräch? sondern bis zum gerichtstermin? weil ab da an muss man zahlen, das hab ich mittlerweile auch rausbekommen haha

dankw im vorraus

nette36 - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2013
5 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2014 um 21:27 Uhr

Hallo . Auuser 15 euro muss du gar nichts mehr bezahlen fdrun heisst es auch Beratungshilfe die Kosten übernimmt der Staat .Habe schon einige Erfahrungen damit gemacht und bis jetzt habe nur 10 euro bezahlt .
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