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Steuerfrage-Elternzeit

NeMiRoFf - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.06.2014 um 18:08 Uhr
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Hallo Community,
unser Baby ist nun zwei Wochen alt und wir stellen uns die Frage, wie wir am meisten Netto von dem Brutto gewinnen um die Zeit nun besser durchzukommen.
Im Internet gehen die Meinungen weit ausseinander und auch sonst bekomme ich keine eindeutigen Information. Wir möchten auf keinen Fall am Ende des Jahres mit einer deftigen Nachzahlung überascht werden.
Die Gehälter sind erfunden und stehen in einem bestimmten Verhältniss zu unserem eigentlichen Gehalt.
Ich und meine Frau sind verheiratet und sind immer noch in den Steuerklassen 4/4. Mein Bruttoverdienst lag bei 3750€ und der von meiner Frau bei 3200€ Brutto. Das entspach bei mir ca. 2560€ Netto und bei meiner Frau 2400€ Netto. Somit haben sich diese Lohnsteuerklassen gelohnt. Da sie nun in Elternzeit ist, hat sich ihr Gehalt auf jeden Fall verändert. Leider liegen uns keine genauen Zahlen vor, aber vermutlich sind es 65% von ihrem Nettoeinkommen + Kindergeld. Das wären dann 1560€ Elterngeld sowie 184€ Kindergeld.
Wir haben uns noch nicht dafür entschieden, wie lange wir das Elterngeld in Anspruch nehmen sollen. Meine Frau will nach 1,5 Jahren wieder teilzeit arbeiten gehen. Wir denken aber das wir 1 Jahr in Anspruch nehmen werden.
Die erste Frage ob das "Einkommen" meiner Frau als Gehalt bzw. Einkommen angesehen werden muss? Wird das ganze dann noch mal versteuert?
Wir haben leider den Moment verpasst, 12 Monate vor der Geburt die Steuerklassen auf 5/3 zu wechseln, damit meine Frau die günstigere Steuerklasse hat. Dies wäre dann die Grundlage zur Berechnung des Eltergeldes. Aber die Gesetze machen es einem nicht leicht.
Würden wir nun die Steuerklassen 3/5 ändern und ich würde die 3 nehmen hätten wir ca. 600€ mehr im Monat zur Verfügung was natürlich auch die Zeit deutlich erleichtert.
Wie kann man das Berechnen ob und ca wie hoch am Ende eine Nachzahlung droht.
Bedanke mich im Voraus
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Core2Extreme - 34
Profi
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Dabei seit 11.2009
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Geschrieben am: 10.06.2014 um 19:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.06.2014 um 19:14 Uhr
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Da die Lohnangaben nicht korrekt sind - kann man hier nur mutmaßen, da etwaige Freibeträge etc. hinzukommen/wegfallen
Hier
Laut diesem Rechner vom Focus Magazin sparst du mit der Kombination III / V am meisten.
Probier es einfach mal mit den realen Zahlen aus.
Alle Angaben ohne Gewähr
Wirklich reich ist der, der mehr Träume in seiner Seele hat, als die Wirklichkeit zerstören kann .
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NeMiRoFf - 40
Halbprofi
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Dabei seit 05.2007
310
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Geschrieben am: 10.06.2014 um 19:56 Uhr
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Hallo,
also zählt das Elterngeld auch als Einkommen?
Danke für den Link!
Lohnt sich auch mit Realen Zahlen die Kombination III/V
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WATO - 32
Fortgeschrittener
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Dabei seit 11.2005
51
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Geschrieben am: 10.06.2014 um 20:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.06.2014 um 21:52 Uhr
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http://www.steuerklassen.com/steuern/progressionsvorbehalt-rechner/
"Kann man Nachzahlungen bei Elterngeld umgehen?
Tatsache ist, dass das Elterngeld abgabenfrei ist. Doch Tatsache ist auch, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. War eine Mutter, bevor sie in Mutterschutz gegangen ist voll erwerbstätig, dann wird sich der Bezug von Elterngeld kaum auf die Steuer auswirken.
Anders hingegen, wenn sie keiner Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist. Das Elterngeld wird bei der Steuer dann dem Ehemann bei einer gemeinsamen Veranlagung hinzugerechnet. Im Anschluss wird anhand der Steuertabelle der sich aus dem Gesamteinkommen ergebende Steuerprozentsatz ermittelt. In der Folge können in der Tat teilweise hohe Nachzahlungen fällig werden.
Wirklich umgangen können Nachzahlungen bei Elterngeld also nicht. Wichtig wäre es allerdings darauf zu achten, dass nach der Geburt kein Wechsel der Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 erfolgt. Die 3/5 Steuerklassenkombination provoziert Nachzahlungen bei Elterngeld geradezu und sollte daher vermieden werden."
Ich hoffe das hilft weiter
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DonaldSuck - 46
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2003
958
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Geschrieben am: 11.06.2014 um 10:36 Uhr
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Hätte jetzt zu dem Thema auch eine Frage. Wenn wir 12 Monate vor der Geburt von der Steuerklasse 4/4 auf 3/5 wechseln und nachdem das Elterngeld berechnet wurde, wieder auf 5/3 wechsel, muss ich dann auch mit einer Nachzahlung rechnen? Weil der Tip kommt von Vielen, aber lese eben auch viel über Nachzahlungen.
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NeMiRoFf - 40
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 05.2007
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Geschrieben am: 11.06.2014 um 16:20 Uhr
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Ja das ist auch etwas was mich verunsichert. Habe schon meinen Steuerberater beauftragt doch er meldet sich nicht mehr.
Es steht auf vielen Seiten, das man die Nachzahlung berechnen kann, doch wie finde ich nirgends. Eine Nachzahlung ist ja nicht schlimm wenn die am Ende 50€ hoch ist. Anders wird es wenn es auf einmal drei Stellig wird.
Offtopic: Mich wundert es nicht dass es viele Abschreckt in Deutschlang Kinder zu bekommen. Man macht es ja auch einem nicht leicht. Wenn ich vorher die Lohnsteuerklasse auf 3 wechsel dann bekomme ich später mehr Elterngeld. Grenz ja an Betrug?!Irgendwie! Wenn ein Gehalt zum Teil weg fällt und man möchte die Lohnsteuerklasse wechseln um gut über die Zeit zu kommen, muss ich Angst haben, dass ich am Ende des Jahres, niemanden Geschenke mehr kaufen kann, weil das Finanzamt kommt. Naja.....
In der erste Antwort kann man Anhang von Focus Money das Einkommen eingeben und man bekommt einen Vorschlag, welche Steuerklassen man nehmen sollte. Es wird nicht viel übrig bleiben als die KLassen zu wechseln und das was man mehr bekommt, in meinem Fall 500€ jeden Monat auf die Seite zu legen um am Ende nicht überascht zu werden. Müsste sich aber trotz allem Lohnen denke ich aber ich suche weiter wie man das berechnet.
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WATO - 32
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2005
51
Beiträge
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Geschrieben am: 15.06.2014 um 22:16 Uhr
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Also ich versuch es mal Irgendwie darzustellen
Das Elterngeld ist im Prinzip steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt was zur Folge hat, dass immer (wirklich immer) eine Nachzahlung rauskommt.
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Das ganze funktioniert so:
Gehen wir davon aus Mann und Frau, Zusammenveranlagung, ab 01.01. wird Elterngeld bezogen:
Einkommen (Arbeitslohn, Mieteinkünfte, etc.) (aber ohne Elterngeld, da steuerfrei) = 40.000
Steuersatz geschätzt 22% = 8800 € Steuer
Progressionsvorbehalt:
Einkommen + Elterngeld = 54.000
Steuersatz beträgt nun geschätzt 27%
Dieser errechnete Steuersatz des Progressionsvorbehalts wird nun auf das EInkommen ohne Elterngeld angewendet
=> 40.000 x 27% = 10.800 € zu zahlende Steuer
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Nun kommt es natürlich drauf an wieviel Lohnsteuer schon einbehalten wurde,
(Hier ist nun wichtig welche Steuerklasse gewählt wurde)
Jedoch wird immer eine Nachzahlung entstehen, da der Arbeitgeber ausgehend von dem Lohn ( z.B. 40000) die Steuer einbehalten hat.
* Keine Garantie auf richtigkeit *
Ihr könnt auch beim Finanzamt anrufen, die "beraten" einen da auch ein bisschen,
Vorallem die Leute beim Ulmer Finanzamt helfen euch bestimmt gern weiter ^^
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